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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1935
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- Deutsch
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X- 52, 2. März 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Ttschir Buchhandel. Im Reise- und V e r s a n d b u ch h a n d e l lassen sich mit gewissen Abweichungen die Beweriungsgrundsätze des Sortiments verwenden. Hier muß vor allem ein gewisser Prozentsatz fiir Laden hüter, antiquarische Bücher und die aus Rücksendungen eingegangenen Bücher berücksichtigt werden, was bis zu einem gewissen Grade auch für das Sortiment im allgemeinen gilt. Die Bewertung von antiquarischen Vorräten richtet sich nach der Gangbarkeit und Beschaffenheit und unterliegt damit einer völlig individuellen Behandlung. Namentlich kommt es in ähnlicher Weise wie bei Zeitschriftenserien darauf an, ob die Werke in den Bereich der von der Firina ausgeübten Spezialtätigkeit fallen, oder ob es sich um Gelegenheitseinkäufe handelt. Es ist üblich, je nach der Verschiedenheit der Richtung des bclreffendcn Antiquariats die Vor räte aus Einkäufen der verschiedenen Jahre mit einem steigenden Prozentsatz abzuschreiben. Das im Antiquariat arbeitende Kapital sollte mindestens etwa zweimal im Jahre umgesetzt werden, d. h. also, daß das Lager eines etwa 200 000 NM umsetzcnden Antiquariats mit nicht mehr als höchstens etwa 100 000 NM zu Buch stehen müßte. Speziell für das wissenschaftliche Antiquariat möchte« wir folgende Richtschnur geben: Antiquariatszcitwert in "/«, Wechselnd in Anlehnung an Antiquariatskataloge, Auktionswerte und Inserate 33>ä. Bewertet werden nur gute Zeitschriften, neuere und letzte Auflagen gängiger Werke sowie vergriffene und seltene Werke. 4. Musikalienvcrlag. Die im Musikalienverlag üblichen Bewer tungsmethoden richten sich in erster Linie nach der Art der verlegten Musik (ernste Musik, Orchester- und Bühnenwerke, Editionen, Theater verlag, Musikliteratur usw.) sowie nach dem Umfange des Verlages hinsichtlich der Zahl der Verlagsobjekte. Dementsprechend lassen sich zwei Bewertungsmethoden unterscheiden, die beide als handelsüblich bezeichnet werden können: x a) die schematische Methode, bei der die Vorräte gemessen hzw. gewogen und nach einem Durchschnittspreis pro Kubikmeter oder Kilo bewertet werden. Ergänzt wird diese Methode häufig durch eine gewisse Grnppeneintcilung je nach den Absatzverhältnissen, wobei die Durchschnittssätze verschieden hoch angcsctzt werden: b) die individuelle Bewertungsmethode, die vom reinen Herstellungspreis des einzelnen Werkes ausgeht und ebenfalls in Form einer Gruppeneintcilung die verschiedene Gangbarkeit berück sichtigt. Dabei unterliegt die Beurteilung der Gangbarkeit verschiede nen Gesichtspunkten, je nachdem, ob es sich um langsam, aber sicher absetzbare ernste Musik oder Editionen oder rasch veraltende Schlager musik handelt. Partituren und Musikliteratur werden nach den im Bnchverlag herrschenden Bewertungsgrundsätzen behandelt. Besonder heiten gelten für die Bewertung des Leihmaterials von Bühnen- und größeren Orchesterwerken. Verlagsrechte gehören grundsätzlich weder in die Einkommcn- bzw. Körperschaftsteuer- noch Vermögensteuerbilanz, ebenso sind Plat ten und Stiche in Anbetracht der vervollkommneten modernen Repro duktionsverfahren höchstens mit dem Metallwert anzusetzen. 5. Musikaliensortiincnt. Im Musikalienhandcl wird ebenso wie im übrigen Sortiment nach der Gangbarkeit unterschieden, nur sind die Abschreibungssätze angesichts der verschiedenen Rabattierung und der Eigenart der Musikalien anders gestaffelt. Im Musikaliensorti ment mit gut assortiertem Lager wird, individuelle Abweichungen Vorbehalten, im allgemeinen nachstehende Gruppeneintcilung befolgt: Es werden vier Gruppen gebildet, und zwar: I. Sogenannte O r d i n ä r in u s i k, die im allgemeinen mit 50 °/o und 7/6 geliefert wird. Diese ist in der üblichen Weise zu messen, wobei von einem Dnrchschnittsladenpreis pro Zentimeter in Höhe von etwa 20 NM ansgegangen werden kann, von dem jedoch minde stens 80°/» abznziehen sind, was einen Durchschnittspreis von etwa 3 bis 4 NM pro Zentimeter ergibt. II. Billige Editionen und Alben. Auch diese werden meistens mit 50°/o eingekauft: es dürfte daher gerechtfertigt sein, 66 °/o vom Ladenpreis dbzuziehen. III. Sogenannte Nettoartikel (Klavierauszllge, Partituren, niedriger rabattierte Alben usw.), die mit 25 bis 40°/o geliefert wer den. Als Dnrchschnittssatz kann 30°/o vom Ladenpreis angenommen werden. IV. M u s i k l i t e r a t u r und Textbücher. Hier sind etwa 40°/« vom Ladenpreis abzuziehen. Nimmt jedoch diese Gruppe einen größeren Umfang innerhalb des Lagers ein, so muß gegebenenfalls wie im Buchsortiment nach der Gangbarkeit unterschieden werden. Während die Vorräte der Gruppe I gemessen werden, sind die Bestände der Gruppen II bis IV zu zählen. Aus diesen Gruppen 164 auszuscheiden sind die völlig ungangbaren Werke, ferner Antiquariat usw. Diese Bestände sollten in Form eines Gesamtpostens berücksich tigt werden, der den Makulaturwert wiedergibt. Instrumente einschließlich Grammophonplatten und dergl. sind mit dem Anschaffungspreis (Einkaufspreis) abzüglich eines der Gang barkeit entsprechenden Abschlags von etwa 25 bis 3314°/° zu bewerten. Bei Grammophonplatten sind auch die etwaigen Umpreßkosten abzu ziehen. Bestandteile und Saiten von Instrumenten werden mit etwa der Hälfte bis zu einem Drittel des Einkaufswertcs in Ansatz gebracht. 6. Kunstverlag. Grundsätzlich geht die Bewertung aus von den Herstellungskosten. Die Höhe der Abschreibungen muß sich sowohl bei Druckvorräten wie bei den durch Kauf erworbenen Platten für Hand- prcssendrucke nach den jeweiligen Verkaufsergebnissen der Abzüge unter gleichzeitiger Berücksichtigung besonderer, die weitere Abzugs- fähigkeit vermindernder Momente richten. Man darf annehmen, daß bei der heutigen Schnellebigkeit die normale Absatzfähigkeit eines Kunstblattes in längstens drei Jahren erschöpft ist. Das gilt nur für diejenigen Motive, die bereits im ersten Jahre ihres Erscheinens be friedigende Aufnahme beim Sortiment gefunden haben. Meistens läßt sich in dieser Periode bereits erkennen, ob die Neuerscheinung weiteren Absatz erhoffen läßt oder ob es sich um einen Fehlschlag des Verlags handelt. Ist letzteres der Fall, so sind die Lagerbcstände meistens wertlos und haben nur Makulaturwert. Besteht dagegen begründete Aussicht, in den beiden folgenden Jahren mindestens den gleichen Absatz wie im ersten Jahre zu haben, so ist dennoch dem mit dieser Annahme verbundenen Risiko durch entsprechende Abschreibungen von 50°/o und eventuell höher Rechnung zu tragen. Dieselben Grundsätze können für die Abschreibungen auf bezahlte Platten Anwendung finden. Soweit es zweifelhaft ist, ob die Platten oder Drnckstöcke noch für eine zweite Auflage gebraucht werden, wer den die Platten nur mit dem Makulaturwert einzusetzen sein. 7. Kunsthandcl. Angesichts der Eigenart des vom Kunstsortiment vertriebenen Handelsgutes erfolgt die Bewertung durchaus individuell an Hand der Anschaffungspreise unter Berücksichtigung der Beschaf fenheit und Absatzfähigkeit der einzelnen Gegenstände. Die in der Vorkriegszeit vielfach übliche Turchschnittsabschreibung von 10°/o des gesamten Lagerwertes ist unter den heutigen Verhältnissen nicht mehr ausreichend. Namentlich bei Reproduktionen, Originalgraphik und Nahmen pflegen sich die Abschreibungen zwischen 20 und 50°/o zu be wegen. Vielfach gewähren die Auktionspreise einen Anhaltspunkt für die Wertermittlung. Lagervorräte, die in drei bis höchstens fünf Jah ren nicht abgesetzt sind, müssen, abgesehen von Sammlergraphik, Anti quariat, evtl, auch Gemälden und Bronzen, als unverkäuflich ange sehen und können daher nur zu einem Erinnerungspreis eingesetzt werden. Meist erfolgt die Bewertung getrennt nach verschiedenen Gruppen, wobei z. B. Reproduktionen, Originalgraphik der Kunst- vcrleger, Antiquariat, Kunstbllcher und Mappenwerke, Gemälde, Knnstgewerbe, Bronzen, Nahmen und dergleichen unterschieden werden. Nach den vorstehenden Bewertungsrichtlinien ist ausschlag gebend für die Bewertung der buchhändlerischen Lagervorräte die Gangbarkeit der einzelnen Werke bzw. Gruppen. Die Zu sammenfassung der Vorräte in bestimmte Gruppen ist zweck mäßig und auch nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zu lässig. Oberste Grenze der Bewertung bildet der Herstellungspreis im Verlag und der Anschaffungspreis (bzw. Ordinärpreis abzüglich Durchschnittsrabatt) im Sortiment, unterste Grenze der Makulatur wert. Es bleibt also ein erheblicher Spielraum für die individuelle Bewertung je nach der Zusammensetzung des Lagers und dem Charakter des Geschäfts. Zu beachten ist, daß vielfach erhebliche Lagerbestände infolge der kulturellen Wandlungen der beiden letzten Jahre unverkäuflich und damit Makulatur geworden sind. Trotz dem sei erneut vor einer übertrieben niedrigen Lagerbewer tung gewarnt, weil die dadurch entstehenden stillen Reserven eines Tages doch in Erscheinung treten müssen und dann oftmals unlieb same steuerliche Überraschungen auslösen. Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzamt über die Lagerbewertung empfiehlt sich Beiziehung eines Gutachtens des Bundes reichsdeutscher Buchhändler. Hinsichtlich der Bewertung der Leihbüchereien haben sich in der Praxis verschiedene Methoden entwickelt, ohne daß man ohne weiteres eine bestimmte Methode als handelsüblich bezeichnen könnte. Jedenfalls muß unterschieden werden zwischen großen, mittleren und kleineren Leihbüchereien und ferner zwischen wissenschaftlichen und belletristischen Leihbüchereien. Bei den wis-
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