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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-03-02
- Erscheinungsdatum
- 02.03.1935
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- Deutsch
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52, 2. März 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. Keine neuen Volksschulbücher zu Ostern Der Rcichserziehungsminister weift daraus hin, 'dich im komme»- den Schuljahr 1935/30 mit Ausnahme des Lesebuches für das 5. und 0. Schuljahr und der Fibel mit Neueiuführungen von Schulbüchern für die Volksschulen nicht zu rech nen i st. Er betont, das; er Wert darauf lege, das; alle Schüler im Besitz der vorgeschriebencn Schulbücher sind und weist die Schulauf sichtsbeamten au, bei den Besichtigungen darauf besonders zu achten. Für Schulbüchereien geeignete Bücher In Heft 2 und 4 der Zeitschrift »Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksildung« (Weidmannsche Buchhandlung in Berlin) sind neue, 97 und 66 Titel umfassende Listen von zur Beschaffung für Schulbüchereien (Lehrer- und Schülerbüchercien) geeigneten Büchern und Schriften enthalten. Iungbuchhändler-Treffen in Frankfurt a. M. Der Gau Hessen-Nassau der Fachschaft der Angestellten im Bund reichsdeutscher Buchhändler veranstaltet Sonntag, den 10. Mär z, in Frankfurt a. M. ein Bezirkstreffcn. Vormittags 11 Uhr spricht im Hospiz Kronenhof, Scharnhorststraße 20, Herr Studienrat l)r. Uhlig von der Buchhändlerlehranstalt in Leipzig über »Buch und Buchhandel in der G e s a m t w i r t s ch a f t«. Anschlie ßend gemeinsames Mittagessen im »Kronenhof« (90 Pfg.). Nach mittags, 15 Uhr, wird der Vortrag vr. Uhligs zur Aussprache gestellt. Darauf berichten die Ortsgruppenleiter des Gaues über die in den einzelnen Ortsgruppen geleistete Arbeit. Uber die vorjährige Freizeit am Edersee wird Hans Köster berichten. Anschließend Aussprache! Den auswärtigen Teilnehmern können wiederum Fahrtkostenzuschüssc gezahlt werden. Anträge sind sofort an Hans Köster, Königstein (Am grünen Weg) zu richten. Alle Jungbuchhändlcr der Gaue Hessen-Nassau und Kurhessen sind herzlich eingeladen, ebenso herzlich die selbständigen und leitenden Buchhändler. Hans Köster. K. Peterknecht. Die Werbung auf der Leipziger Frühjahrsmesse Die Leipziger Frühjahrs-Reklamemessc, die diesmal vom 3. bis 9. März wie üblich im Ning-Meßhaus stattfindet, umfaßt das ganze Gebiet der deutschen Wirtschaftswerbung durch das gedruckte Wort und Bild, Schaufensterwerbung, Werbung mit lebenden Figuren, Werbung mit Lichtefsekten, Werbung durch Geschenkartitel, Werbung durch Warenpackungen! Auch die künstlerisch gestaltenden Kräfte der Werbung, die Gebrauchsgraphiker, die Betriebs- und Gebrauchs werber sind vertreten. Veröffentlichungen des Preuß. Statistischen Landesamts Das Statistische Ncichsamt schreibt uns: Nach dem Übergang der Aufgaben des Preußischen Statistischen Landesamts auf das Stati stische Reichsamt sind die bisherigen Verössenttichnngen des Preußi schen Statistischen Landcsamts vom Statistischen Reichsamt über nommen worden. Ta das bisherige Dienftgebäudc des früheren Preußischen Statistischen Laudesamts in Kürze geräumt werden muß und die vorhandenen Bestände an Vcrösfcntlichungcn z. T. den vor aussichtlichen Bedarf übersteigen, beabsichtigt das Statistische Rcichs- amt, die überzähligen Bestände abzustoßcn. Um diese Bestände mög lichst nutzbringend zu verwerten, werden sie den Büchereien der Universitäten, Hochschulen, Seminaren, Stati stischen Ämtern, Handelskammern und anderen staatlichen Stellen zur Ausfüllung etwaiger Lücken in dem bereits vorhandenen Bestand unentgeltlich augcboten; die Portokostcn gehen zu Lasten des Empsängers. Die genannten Büchereien usw. werden hiermit aufgesordcrt, von diesem Atterbieten Gebrauch zu machen und Anträge unverzüglich an das Statistische Reichsamt, Ver lagsreferat, Berlin W 15, Kursürstcudami» 193, zu richten. Ausstel lungen über die zur Abgabe gelangenden Werke werde» nicht abge geben. Die Anträge werden in der Reihensolge des Eingangs nach Maßgabe der Entschließung des Statistischen Reichsamts erledigt; ein Rechtsanspruch kann aus diesem Anerbieten nicht hergeleitet werden. Eröffnung des Deutsch-Polnischen Instituts Am 25. Februar wurde die ErössnungSscier des neuen Deutsch- Polnischen Instituts an der Lessing-Hochschule, Berlin, be gangen. Der Rektor der Technischen Hochschule Pros. vr. von Arnim führte i» seiner Ansprache aus, baß das Institut aus dem Gedanke» der Verbreitung der Kenntnis vom Wesen des Nachbarvolkes ge gründet sei und der Erforschung der osteuropäischen Wirklichkeit in staatlicher, völkischer und kultureller Hinsicht dienen solle. Es solle Brücken zwischen den Völkern schlagen und »» Austausch von Er kenntnissen der Sache beider Völker sörderlich sein. Der polnische Botschafter Exz. Lipski dankte in seiner Erwiderung dem Präsidenten der Lessing-Hochschule, Herzog v. Sachsen-Koburg und Gotha und Pros, von Arnim sür ihre mühevolle Tätigkeit beim Ausbau des neuen Instituts. Aus dem Gebiete der Literatur und Musik seien die Beziehungen der Geisteswelt der beide» Völker auch im verslosscnen Jahrhundert bestehen geblieben, während auf manchen Gebieten sich noch ein gegenseitiges Verstehen durchsetzen müsse. Reichssteuerzahlungen im März 1935 5. Abführung der Lohnsteuer sür Lohnzahlungen in der Zeit vom 18. bis 28. Februar sbzw. 1. bis 28. Februar, wenn die sür die Zeit vom 1. bis 15. Februar einbehaltene Lohnsteuer weniger als 200 RM betrug) und Abgabe der Lohnstcucranmeldungen für Februar. 5. Abführung der Bürgersteuer sür Lohnzahlungen im Februar, soweit ste nicht bereits am 20. Februar abzusühren war. lv. Fälligkeit der von den Lohnsteuerpslichtigen durch Einbehalten eines Lohnteils zu erhebenden Bürgersteuer in Höhe von einem Zwölftel des auf der Steucrkarte angeforderten Bürgersteuer jahresbetrags, wenn der Arbeitslohn sür einen Zeitraum von mehr als einer Woche gezahlt wird, bzw. von einem Vierund- zwanzigstel des Jahresbetrags, wenn der Arbeitslohn sür einen Zeitraum von nicht mehr als einer Woche gezahlt wird. 11. Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung in Höhe eines Viertels des zuletzt angesorderten Jahresbetrages an Einkom mensteuer-Vorauszahlungen. 1l. Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsatzsteuer für Monats zahler auf Grund der Umsätze des Monats Februar. 11. Entrichtung der Werbeabgabe für Werbecinnahmen lm Februar. 15. Ablauf der verlängerten Frist sür die Abgabe der Einkommcn- stener-, Körperschaststeuer- und Umsatzsteuererklärung sür 1934 sowie für die Vermögenserklärung nach dem Stande vom 1. Januar 1935. 29. Abführung der Lohnsteuer für Lohnzahlungen in der Zeit vom 1. bis 15. März, wenn sie mehr als 2<X> RM beträgt. 20. Abführung der Bürgersteuer, wenn sie die Bctriebsgemeinde an- gesordert hat sür Lohnzahlungen in der Zeit vom 1. bis 15. März und die für diese Zeit abzuslihrende Bürgersteucr mehr als 290 RM beträgt. 24. Fälligkeit der von den Lohnsteuerpslichtigen durch Einbehalten eines Lohnteils zu erhebenden Blirgersteuer in Höhe von einem Vierundzwanzigstel des aus der Steucrkarte angesorderten Bürgersteuerjahresbetragcs, wenn der Arbeitslohn für nicht mehr als eine Woche gezahlt wird. Was ist Kunstleder? Ter »Reichsausschub für Lieferbedingungen beim Rcichskura- torium für Wirtschaftlichkeit« hat der Öffentlichkeit die neue RAL- Bcreinbarung »Begriffsbestimmungen und Bezeichnungsvorschriften für Kunstleder, RAL OSO 8« (Berlin, Benth-Verlag, Preis 20 Pfg.) übergeben, die von mehr als 140 mitarbeitenden Organisationen unterschriftlich anerkannt worden ist. Nach Absatz 8 1 der Begriffs bestimmungen gellen als »Kunstleder« alle die Gewebe oder silz artigen Stoffe aus pflanzlicher, tierischer oder sonstiger Faser, die lederähnliche Eigenschaften haben oder nachahmen und einen wasser beständigen Überzug auf der Grundlage von Zellulosederivalcn tragen. Hinzu kommt die Eigentümlichkeit, daß oft durch Prägung von Narbenmustern außerdem eine Lederähnlichkeit bewirkt wird. Die andere Gruppe von Erzeugnissen, die ebenfalls unter die Begriffsbestimmung »Kunstleder« fallen, sind Pappen, die einen Mindestgehalt von 40«/» Ledersubstanz aufweisen müssen. In dem weiteren Abschnitt »Bezeichnungsvorschriften- ist nicdergelegt, wie die Bezeichnungen anzuwenden sind. Zunächst ist darin grundsätzlich die Anwendung der Bezeichnung »Leder« untersagt. Klar und deutlich muß die Bezeichnung »Kunstleder« angewendet werden, allein oder auch in Verbindung mit näheren Kennzeichnungen. Mit dieser neuen Vereinbarung RAL 080 8 ist im Zusammenhang mit der Verein barung RAL SSO L die umfassende grundsätzliche Klarheit auf den Warcngebieten »Leder» und »Kunstleder« geschaffen. Verbotene Druckschriften Gemäß 8 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 wurden für Preußen beschlagnahmt und eingezogen: »Sterilisierung und Seelsorge« (Beuroner Kunstverlag, Beuron). Walbold, Dietlinde: »Studiosa«, Gedichtbuch (Heim-Verlag Adolf Dreßlcr, Radolfzell). (Ans Antrag der Reichsschrifttnmskammer.) (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 2092 vom 28. Febr. 1935.) 167
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