Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.03.1935
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- 1935-03-02
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- 02.03.1935
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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K« 52, 2. März 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Handel bestimmt und das; die Abgabe an das Publikum streng ver boten sei! Ich bitte die Empfänger um Kenntnisnahme, Würdigung und Verbreitung dieses offenen Briefs. Aus Erfahrung eines früheren Falles weis; ich, daß eine rein formelle Zurücknahme der Achtung wirkungslos ist. OttoLinck. Zur Erläuterung dieses Falles mögen noch folgende Bemerkungen dienen: Im Mai 1933 war im Börsenblatt für den Deutschen Buch handel (Ausgabe 112) eine sogenannte Schwarzliste erschienen, auf der inmitten von ablehnungswerter Literatur aller Art auch das Buch »Kameraden im Schicksal« vou Otto Linck auftauchte. Die Freunde dieses Buchs wie die Freunde des Linckschen Schaffens überhaupt waren durch die Diffamierung, die dem Buche Lincks dadurch wider fahren war, aufs tiefste verwundert. Eine Aufklärung über den privaten Charakter der der Schriftleitung des Börsenblattes als amtlich zur Veröffentlichung eingesandten Liste war seinerzeit erst nach bereits erfolgter Veröffentlichung zu erhalten gewesen. Nun brachte vor ein paar Monaten Fräulein Alice Krueger in Leipzig im Aufträge der Arbeitsgemeinschaft Leipziger Leihbüchereien ein neues Verzeichnis der für Leihbüchereien verbotenen Bücher heraus, auf der sich nach fast zwei Jahren wiederum das Buch Otto Lincks inmitten übler Dekadenzliteratur befindet, also gerade inmitten von Werken jener Schriftsteller, die Linck in seiner Eigenschaft als Literaturkritiker vor Jahren schon anfs schärfste bekämpfte. Fräulein Krucger scheint dabei den Namen dieses Buches in einigermaßen leichtfertiger Weise einfach aus der schon vorliegenden Liste über nommen zu haben. Es kommt hinzu, daß der Buchhändler Herbert Herzog in Leipzig nicht etwa nur an die Arbeitsgemeinschaft der Leihbüchereien, sondern in ganz Deutschland diese von Fräulein Krueger angefertigte Liste gegen Bezahlung als vertrauliche Liste vertrieben hat. Wie die angerufenen amtlichen Stellen dem Autor bestätigen, ist Fräulein Krucger nicht zur Aufstellung, Herr Herzog aber noch weniger zur Vertreibung dieser Liste berechtigt gewesen, da nur die Uberwachungsstelle im Neichsbuchamt der FacM;aft Leih bücherei im Bund reichsdeutscher Buchhändler diese Berechtigung be sitzt, bzw. die Weiterführung oder Nichtweitersührung eines Buches zu gestatten hat. Wir stellen dieses Verfahren hiermit an den Pranger und teilen dazu ergänzend mit, daß dem Dichter Otto Linck vom Ncichspropagaiidaministerium sowohl wie von der Neichsschrifttums- kammer vollste Genugtuung zuteil geworden ist. Der Film in der Schule Die ersten 10000 Schulen mit Apparaten beliefert Unter dieser Überschrift ging vor kurzem eine Nachricht durch die Presse, wonach im Nahmen des Planes, nach dem alle Schulen mit eigenen Schmalfilmapparaturen ausgestattet werden sollen, die es er möglichen, den Film in stärkerem Umfange als bisher in den Dienst der Unterrichtsarbeit zu stellen, im Laufe des Januar die ersten 10 000 Schulen mit solchen Apparaten beliefert worden seien. Die Beschaffung und Verteilung erfolgt durch die Neichsstelle fiir den Unterrichtsfilm, die im vergangenen Jahre gegründet wurde. Die erforderlichen Mittel werden durch den Lehrmittelbeitrag aufgebracht, öcu jedes Schulkind in Höhe von 20Pfg. je Vierteljahr abzuftthren hat. Das Ziel dieses Planes des Neichscrziehungsministeriums, alle deut schen Schulen (etwa 60 000) mit eigenen Apparaten zu versehen, soll in den nächsten fünfIahren erreicht werden. Dem Amtsblatt des Reichs- und preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Untcrrichtsverwaltungen der anderen Län der »Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung« war gleich zeitig zu entnehmen, daß im Laufe des Januar 1935 bereits etwa 2000 Vorführgeräte und gegen 4000 Filmkopien durch die Neichs stelle z''" Verteilung gelangen. Die Zahl der Geräte und Filme wird sich, wie vr. K. Gauger dort schrieb, mit jeder neuen Lernmittel- bcitragsrate entsprechend vermehren. Es kann angenommen werden, daß bereits im Laufe des Jahres 1935 je vier bis fünf Schulen ein Gerät Zum vorerst gemeinsamen Gebrauch zur Verfügung stehen wird. »Ein so verhältnismäßig schneller Fortschritt« heißt es an der angegebenen Stelle weiter, »in der Aufgabe, alle deutschen allgemein- bildenden Schulen mit Vorführgeräten und Filmen auszustatten, ist nur dadurch möglich, daß die Lerumittelbeiträge der Schulkinder diesen in Form von Sachwerten in voller Höhe wieder zugute kommen. Nach der ausdrücklichen Verfügung des Herrn Neichsministers fiir Wissen schaft, Erziehung und Volksbildung dürfen Organisationskosten (Per sonal- und Verwaltungskosten), die bei der Versorgung von deutschen Schulen mit Filmen und Vorführgeräten entstehen, aus Lernmittel- beiträgen nicht gedeckt werden. Die Bildstcllenorganisation, die auf ein Mindestmaß beschränkt ist (Neichsstelle, Lanöesbildstelle, Kreis- sStadt-) Bildstelle; keine Negierungsbildstellen), wird im wesentlichen von den Schullasteuträgern unterhalten, da die Bildstellenleiter ja rein schulische Aufgaben erfüllen. Nachdem die Organisationsarbeiten zur Versorgung der deutschen allgemeinbildenden Schulen mit Geräten und Filmen im großen ganzen durchgeführt sind und die Geräte- und Filmbeschaffung nach den Richtlinien fortschreiten wird, wie sie bei der Tagung der Landesbildstellenleiter vom 3. bis 5. Dezember er arbeitet wurden, können von der Neichsstelle für den Unterrichtsfilm weitere Aufgaben, wie die allgemeine Einbeziehung von Privat-, Fach- und Berufsschulen und die Errichtung einer Hochschulabteilung (Abteilung für den Hochschulunterrichtsfilm) sowie die Herausgabe einer Zeitschrift für das neue Lernmittel Unterrichtsfilm und seine Verwendung in angrenzenden Gebieten, vorbereitet werden.« Hier ist auch für die Lehrmittelgeschäftc noch Betätigungsmöglich keit genug gegeben. Es ist zwar allerlei an Bedenklichkeiten laut ge worden. I)r. Gauger weist aber in dem erwähnten Aufsatz darauf hin: »Selbst die Wahl des Vorführgerätes, das in ihrem Bezirk verwendet werden soll, steht den Landesbildstellen im Nahmen des Möglichen frei, 5. h. im Nahmen der Lieferfähigkeit der bisher beteiligten Firmen. Zur Belieferung der deutschen Schulen über die Neichsstelle sind im Einvernehmen mit den Landesbilöstellenleitern von der Neichsstelle vorerst drei Firmen ausgewählt worden, deren Produk tionsfähigkeit den großen Aufträgen der Neichsstelle genügt und deren Geräte den besonderen Anforderungen schon hinreichend ent sprechen, die an ein Schulfilmgerät gestellt werden müssen. Die Aus wahl der bisher zugelassenen drei Geräte erfolgte auf Grund einer Eignungsprüfung sämtlicher deutschen Schmalfilmgeräte, die von der Technischen Hochschule Berlin in wochenlauger und mühsamer Arbeit durchgeführt worden ist. Es ist in Aussicht genommen, eine solche Eignungsprüfung jährlich zu wiederholen, um künftig auch andere Firmen beteiligen zu können, und um der Industrie einen dauernden Ansporn zur Vervollkommnung ihrer Konstruktionen zu geben. Da nicht die einzelne Schule, sondern allein die Neichsstelle die Geräte kauft, bzw. da die Neichsstelle ihre Großaufträge der Industrie unmittelbar erteilt, ist die Beteiligung des Einzelhandels durch die Neichsstelle zu einem Hundertsatz vorgesehen, der diese Sachlage voll berücksichtigt und daher den Eltern gegenüber verantwortet werden kann. Der Einzelhändler wird für eine gewisse Beteiligung an den Geräten der Schulen seines Handelsbereiches die Betreuung dieser Geräte, die technische Beratung der Lehrer und die Lagerhaltung von Ersatzteilen zu übernehmen haben.« Hier interessiert besonders der Schlußpassus. Dabei scheint uns zugleich ein Beispiel für Gemeinschaftsarbeit gegeben zu sein. Auch die Art der Aufbringung der Beschaffungsmittel verdient die Beach tung des Buchhandels. U. E. könnten sie z. B. anch für Bücherei ergänzungen oder -erwcitcrungen angewandt werden. Adreßbuch-Änderungen Die wöchentlich im Börsenblatt erscheinende Übersicht über geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen kann zum Nachtragen im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels als Sonderdruck von der Geschäftsstelle bezogen werden. Der Preis be trägt NM 2.— jährlich bei Lieferung durch Kommissionär, NM 4.50 jährlich bei Lieferung direkt als Drucksache. Bestellungen sind an die Expedition des Börsenblattes zu richten. 166 Besprechungsstücke an die Neichssender Auf Grund der Beschwerde eines Verlages über ungenügende Verpackung der von Neichssender» zurückkommendcn Besprechungs stücke haben wir die Neichs-Nundfunk-Gesellschaft gebeten, die Neichs sender zur sorgsamen Behandlung und Verpackung nichtbesprochener Bücher anzuhalten. Die Neichs-Nundfunk-Gesellschaft hat unserm Wunsche entsprochen. Sie gibt gleichzeitig die Mitteilung verschiedener Neichssender an uns weiter, daß Besprechungsstücke wegen mangel hafter Verpackung bei den Sendern häufig schon beschädigt eingingen.
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