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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
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X- so, 28. Februar 19SS. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Ttschn Birchhanöel. wozu sehr weitgehende Kontrollbefugnisse der Betriebe der Mitglie der gehören. Was uns am meisten interessiert, sind die in Abschnitt V enthaltenen Bestimmungen über »kair Iracl« kraeticss«, zu über setzen etwa mit »Ehrenhafte Handelsgebräuche«. Aus diesen soll hier einiges wiedergegeben werden. Artikel V. Ehrenhafte Handelsgebräuche: K o m m i s s i o n s s e n d u ng e n: Es hat sich ein zuneh mender llbelstand herausgebildet, den man als Lieferung von Bildern in Kommission oder zur Ansicht an den Kleinhandel, Verteiler und andere bezeichnet. Dies geschah in den nachstehenden Formen: Durch Ausstellung von Rechnungen »In Kommission« oder »Zur Ansicht«; durch die Abmachung, unverkaufte Ware zurllckzunehmen; durch eine Abmachung, Ware, die innerhalb einer bestimmten Zeit nicht ver kauft wurde, zurückzunehmen: durch eine Abmachung, wonach Ware, die innerhalb einer gewissen Zeit nicht bezahlt wurde, auf Lager be halten oder zurllckgeschickt werden durfte; indem man den Verteiler oder Kleinhändler zum Agenten des Verlegers oder Importeurs für gelieferte Ware machte. Solche Gebräuche führen zu unlauterem Wett bewerb und sind darum verboten. 6. Mustersendungen: Sendungen von Mustern im Um fang von nicht mehr als einem Exemplar von einem Sujet dürfen gemacht werden, unter der Bedingung, daß solche Muster innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt zurückgeschickt werden, doch unter der weiteren Bedingung, daß sie nicht zum Kleinverkauf angeboten wer den. Jede auf solche Muster bezügliche Rechnung muß einen entspre chenden Vermerk tragen. 6. Preise: Es ist notwendig, daß einmal aufgestellte Preise aufrechterhalten bleiben, und daß bei Aufstellung der Preise ein ge wisses Mindestpreismaß innegehalten wird. Es wird angenommen, daß die Mindestbasis für Nettoverkaufspreise wie folgt sein soll: Kunstblätter und Radierungen, die in den USA. gedruckt wer den; Preis für Kleinhändler 200 °/o über Kostenpreis. Preis für anerkannte Grossisten: 100 °/o darüder. Kunstblätter und Radierungen, die in die USA eingeführt werden; Preis für Kleinhändler 100°/°, für anerkannte Grossisten 50°/o über Selbstkosten. Preise für Institute, Museen, Schulen, Bibliotheken usw. dürfen nicht weniger als 50°/o über den Preisen für Händler liegen. Die Bezeichnung »Selbstkosten« für Verleger und Importeure bedeutet für importierte Ware stets Kosten einschließlich Zoll, Fracht und Verpackung: für in den USA. hergestellte Ware die Kosten für Original, Platten, Papier, Druck und Kolorieren. v. Grossisten : Der anerkannte Grossist, der die Rabatte an nimmt, verpflichtet sich, die Ware oder einen Teil derselben nicht mit einem Sonderrabatt weiterzuveräußern. L. Zahlungsbedingungen: Alle Verkäufe müssen unter den Bedingungen: Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen 2"/o Skonto, 30 Tage netto erfolgen. Bei Versendung nach Orten, nach denen die Sendung mehr als fünf Tage unterwegs ist, soll die Zahlungsfrist für Gewährung des Kassaskontos entsprechend verlängert werben. Es ist verboten, eine Zahlung anzunehmen, die niedriger ist als der auf der Rechnung angegebene Betrag. Es ist verboten, Bilder gratis zu liefern oder Partien von 7/6 oder 13/12 abzugeben. kV Nachlässe für Anzeigen: Nachlässe für Anzeigen in Zeitungen, Magazinen, Führern, Adreßbüchern, Programmen oder Katalogen, die dem Verkauf der Ware dienen sollen, sind verboten. — Die Lieferung von Klischees, Matrizen, Galvanos, Schaufensterplaka ten oder ähnlichem soll in diesem Verbot nicht mit einbegriffen sein. 0. Vorspiegelung falscher Tatsachen: Es hat sich mehr und mehr die Gewohnheit entwickelt — unter Mißbrauch der Nnerfahrenheit mancher Händler — den Absatz minderwertiger Ware dadurch zu fördern, daß man sie als Originalwerke dargestellt hat. Das ist geschehen, indem man Reproduktionen Namen gegeben hat, die wie Handpresseverfahren klingen; indem man gewöhnliche Drucke Radierungen genannt hat usw. Solche Praktiken müssen das Vertrauen des Kaufpublikums untergraben und den Kunstmarkt in Verwirrung bringen. Der Verleger und Importeur muß seine Ware unter der wahren und bekannten Bezeichnung des Druckverfahrens verkaufen. tt. Nachdruck: Die Nachahmung eines Kunstblattes in solchem Umfang, daß sie leicht als solche zu erkennen ist, soll als Nachdruck gelten und als unanständiges Geschäftsgebaren, das verboten ist. » über die bisherige Auswirkung des Codes für Kunstverleger und Importeure wird in einem Aufsatz in der Januarnummer der in Chicago erscheinenden Fachzeitschrift »Id« klotuv« auck O-ikt Journal« folgendes gesagt: ». . . wenn nichts Anderes erreicht worden wäre als die Abschaffung der leichtfertigen Handhabung von Rabatten und Lieferungsbedingungen, welche die Einkäufer und Abteilungsleiter der Warenhäuser bisher als eine Art Lieblingssport betrieben, so 158 sind die Codes schon der Mühe wert gewesen. Heute haben wir ein heitliche und anerkannte Kassaskonti, und können auf diese Errungen schaft stolz sein . . . Grundsätzlich widerspricht die Kommissionsliefe rung allen Anschauungen gesunder Geschäftsübung. In der Praxis aber ist sie ein Übel, das, wenigstens bis zu einem gewissen Grade, ertragen werden muß, und das sich erst allmählich wird gänzlich aus rotten lassen. Als die Bildverleger und -importeure ihren Code be rieten, stießen sie aus den Code der Gruppe für die Schönen Künste, in dem die Kommissionssendungen als ein geheiligter Brauch ange sehen werden. Das Kompromiß, wonach es als durchaus ethisch gilt, eine Radierung zu K 50 in Kommifsiou zu liefern, dagegen ein Druck zu K 5 nur als Muster geliefert werden darf mit einer Nückscndungs- frist von einigen Tagen, läßt, wie alle Kompromisse, eine Tür offen für Spitzfindigkeiten und Umgehung. Was aber heute erreicht worden ist, das ist die Tatsache, daß heute eine Preisschneiderei sehr bald ans Licht kommt, und daß fast in allen Fällen die Preise durch eine Ver ständigung unter den betreffenden Konkurrenten geregelt nurrden ...« L. H. Schütz e. Berufungen Der aus Frankfurt am Main stammende Maler und Graphiker Karl Mahr ist zum Oberstudiendirektor der Höheren Schule der Stadt Berlin für das graphische Gewerbe berufen worden. Als Leiterin der Buchbinderwevkstatt an der Staatsschule für Kunst und Handwerk in Mainz ist die Kasseler Buchbinderiu Ka tharina Freise berufen worden. Die neue Leiterin kommt aus der Schule Rudolf Kochs und Ignaz Wiemelers. Lehrkurse für angehende Kunsthändler in England In der Kunstgewerbeschule eines Londoner Vorortes, der Ham- m«r8mitd 8edool ok ^rts anck Crakts, hat man den schon anderwärts angeregten Gedanken eines systematischen Unterrichts für Kunst- Handels-Beflifsene verwirklicht. So berichtete vor einiger Zeit das »^rt Irack« öoui-nsl« in London, das Organ der km« ^.rts li-sck« Ouilä. Um nun denjenigen ihrer Leser, die an dem Kursus teilzu nehmen verhindert sind, die Möglichkeit privater Unterweisung zu geben, hat die Zeitschrift es unternommen, für diese einen Plan zum Selbstunterricht zu entwerfen, über den sie ausführliche Angaben macht. Der Unterricht soll sich auf alle den Kunsthanüel berührenden Fragen erstrecken, und es wird den Teilnehmern empfohlen, sich mög lichst an dem Gesamtkursus zu beteiligen, um eine vorzeitige Spezia lisierung zu vermeiden. Der Lehrplan umfaßt die folgenden Abteilungen: Die verschie denen Herstellungsarten von Bildern — Die Hauptbestandteile eines guten Bildes — Die Kunst der Vergangenheit — Die Kunst der Gegenwart — Das Aufziehen und Einrahmen von Bildern — Das Reinigen und Restaurieren — Auslage und Verkäufertum — Re klame und Anzeige — Wo und wie man Bilder hängen soll — Pra xis und Ethik des Geschäftes — Die Kunst, weise einzukaufen — Nebenartikel. Die empfohlenen Lehrbücher sind naturgemäß Werke englischer Fachleute. Für jede Abteilung werden Fragen gestellt, an denen der Lernende erproben soll, wie weit er sich das Gelesene wirklich ange eignet hat. Das Erziehungskomitee der ^rt Irack« 6uilä übernimmt es, schriftlich ausgearbeitete Antworten der Teilnehmer zu verbessern und sie weiter zu beraten. Hier einige der auf Teil 1 bezüglichen Fragen: »Auf welcher anderen Oberfläche als Leinwand oder Holz werden Gemälde bis weilen hergestellt? — Wie wird ein Holzschnitt hergestellt und ge druckt? — Was ist der Unterschied zwischen Hochdruck, Tiefdruck und Flachdruck?, — zwischen Drei- und Vierfarbendruck?, — zwischen Radierung und Kaltnadelarbeit?, — Photogravüre und Radierung? — Was ist charakteristisch für die farbige Photogravüre? — Was ist Chinapapier und warum wird es mit Vorliebe für den Kupferdruck verwendet? — Welches find die Werkzeuge für Schabkunstblätter? — Welche Fixiermittel gibt es für Pastelle und woran erkennt man fixierte Pastelle? usw. Auskunstsstelle der Parteiamtlichen Prüfungskommission in der Deutschen Bücherei Neichsleiter Bouhler hat in einer Verfügung vom 26. Februar bestimmt: Um den wachsenden Anfragen hinsichtlich der national sozialistischen Literatur und der Notwendigkeit der bibliographischen Erfassung dieses Schrifttums gerecht zu werden, wurde im Hause der Deutschen Bücherei in Leipzig eine Abteilung der Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums eingerichtet. Zur Durchführung der Arbeiten stehen die umfassenden Einrichtungen der Deutschen Bücherei zur Verfügung. Mit der Deutschen Bücherei
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