Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1928-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1928
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19280621
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192806215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19280621
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1928
- Monat1928-06
- Tag1928-06-21
- Monat1928-06
- Jahr1928
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
142, 21, Juni 1928, Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d.Dtsitzn. Buchhandel. Darf ich den Antragsteller, Herrn Voigtländer, bitten, dazu das Wort zu nehmen? Antragsteller Robert Voigtländer (Leipzig): Ich bin einer der wenigen, die die Entstehungsgeschichte der Stimmver tretung nicht nur aus den Akten, sondern auch aus eigenem Er leben kennen. Als es sich vor nun mehr als vierzig Jahren um die Krönersche Satzung handelte, war Leipzig leider der Sitz eines sehr lebhaft betriebenen Schleudergeschäfts, und die Erbitterung hierüber im gesamten übrigen Buchhandel, vor allem dem Sorti mentsbuchhandel, war um so berechtigter, als diese Schleuderei unter Ausnutzung der Vorortstellung Leipzigs stattfand. Dazu kam, daß damals in Leipzig diese Schleuderer eine Reihe von offenen und versteckten Freunden hatten. Jedenfalls kann man das eine ruhig sagen: Der Vorort Leipzig hat damals nicht das getan, was er dem übrigen Buchhandel schuldig war. Daß sich unter diesen Umständen damals nicht nur eine Mißstimmung geltend machte, sondern auch der Wunsch, einer derart weitgehen den Beeinflussung des Buchhandels durch den Vorort einen Riegel vorzuschieben, ist erklärlich. Es gab schon damals andere Mittel; aber es ist eben nur von der Stimmvertretung die Rede gewesen. Es wurden auch damals sehr weitgehende Anträge gestellt, wenn ich nicht irre, ebenfalls dahingehend, daß ein An wesender die Möglichkeit haben sollte, zwanzig Abwesende zu vertreten. Dies ist aber abgewiesen worden, und man hat sich zuletzt darauf geeinigt, daß ein Anwesender berechtigt sein sollte, sechs Abwesende zu vertreten. Dabei ist es geblieben, nur daß seit einigen Jahren zehn Abwesende vertreten werden dürfen. Die Verhältnisse, die zu dieser Stimmvertretung geführt haben, haben sich von Grund aus geändert, (Zuruf: Das wird aber nicht so bleiben! Die früheren Zustände werden wiederkommen!) Leipzig ist ein treues Mitglied des Börsenvereins geworden, und ich glaube nicht, daß jemand eine berechtigte Klage darüber vor zubringen hat, daß hier irgendwelche Neigungen bestünden, in die damaligen Verhältnisse zurückzufallen. Wie liegen heute die Zahlenverhältnisse? Ich habe in einem Aufsatze nachgewiesen, daß die Zahl der hier in der Hauptver sammlung Anwesenden in den letzten Jahren im Durchschnitt 560 betragen hat. Diese Durchschnittszahl ist deswegen reichlich hoch, weil in die Reihe dieser Jahre das Jubiläumsjahr 1925 fiel, in dem 748 Teilnehmer auf der Hauptversammlung zugegen waren. Man greift mithin die Durchschnittszahl richtig auf etwa 500, Die Leipziger Hauptversammlungen haben zu derselben Zeit eine Durchschnittszahl von 222 Mitgliedern gehabt. Diese Zahl ist hoch und ist mit der der Hauptversammlung des Börsenver eins nicht ganz vergleichbar, weil in Leipzig das Fehlen bei der Hauptversammlung bestraft wird und aus diesem Grunde sich doch immer eine Anzahl von Mitgliedern einfinden, die sonst nicht kommen würden. Wenn ich die Durchschnittszahl der hier in der Hauptversammlung anwesenden Leipziger auf etwa 200 annehme, so glaube ich die Zahl ungefähr richtig getrosten zu haben. Es ist demnach eine zahlenmäßig bewiesene Tatsache, daß die Leipziger Mitglieder hier in der Hauptversammlung des Börsenvereins durchweg in der Minderheit sind, daß es also des wegen eigentlich gar keiner Stimmvertretung bedürfte. Hinzukommt, daß mit dieser Stimmvertretung eine Reihe von Mißständen verbunden ist. Von der Umständlichkeit der Ausstellung der Vollmachten usw, abgesehen, ist der Hauptübel stand ein sittlicher: er besteht darin, daß der Vertreter nicht weiß und nicht wissen kann, wen er vertritt, und was sein Auftrag geber über die Sache, die zur Verhandlung steht, denkt. Das ist ein Grundfehler, und ich bezeichne ihn mit Absicht als unsitt lich; denn ein jeder hat entweder eine klare Vollmacht auszu führen, oder er hat nur das zu vertreten, was er selbst denkt, und zu diesem Zwecke bleibt das einzig Richtige, daß ein jeder in einer Hauptversammlung Anwesende nur eine Stimme führt. Um aber jeden Verdacht abzuwehren, daß ich etwa als Leip ziger doch Leipziger Interessen in den Vordergrund schieben wolle, bin ich für meine Person ganz damit einverstanden, daß man sich damit begnügt, einem jeden Auswärtigen eine StimmePluszu gewähren. Wenn dies geschieht, ist ein für allemal jeder Majorisierung der Hauptversammlung durch Leip zig ein Riegel vorgeschoben. Es dürste also meines Erachtens jedes sachliche Bedenken gegen die Annahme dieses Antrages, den der Herr Vorsteher bereits verlesen hat, entfallen. Es haben sich aber Bedenken rechtlicher Art-erhoben, die darin gipfeln, daß in der vorigen Hauptversammlung über die Frage der Stimmvertretung eine Aussprache nicht hat stattfinden können, jedenfalls Nicht stattgefunden hat, daß demgemäß die Beibehaltung der Stimmvertretung als eine unverrückbare Richt linie für den Satzungsausschuß und auch für die heutige Haupt versammlung angesehen werden könne. Ob man diese juridische Ansicht teilt oder nicht, ist gleichgültig. Wir müssen hier alles vermeiden, was zu einem Rechtszweifel in oder nach der Haupt versammlung führen könnte. Ich habe deshalb meinen Antrag etwas geändert. Ec liegt Ihnen in Abschrift vor und lautet nun folgendermaßen: <1, Me Mitglieder können sowohl bei den Wahlen als bei allen aus der Tagesordnung stehenden Gegenständen mit Aus nahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzung (Z 38 ä) und Auslösung des Vereins (Z 39 d und l>) ihre Stimme auf andere Mitglieder des Börsenvereins übertragen. — Also nicht nur auf Mitglieder ihres Fach- oder Kreisver eins, — » Die hierauf gerichteten Vollmachten müssen spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung der Geschäftsleitung zur Prüfung und Mitteilung an den Vorsitzenden des Wahl ausschusses übergeben werden. Ein Stellvertreter kann nicht mehr als einen Abwesenden vertreten. Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist von allen Zwei feln frei. Er hält sich innerhalb des Gesetzes der Stimmvec- tretung und will nur die geltende Stimmvertrctung von zehn oder die vorgeschlagenc von zwanzig aus eine einzige herunter setzen. Ich wiederhole: nach Annahme dieses Antrages ist Leipzig keinerlei Vorrechtstellung eingeräumt. Es käme daher höchstens in Betracht noch der Wunsch einiger Kreise unserer Kollegen, nicht den Auswärtigen als solchen, sondern nur den Sorti mentern als solchen ein Vorrecht zuzugeftehen und dieses Vorrecht von zehn auf zwanzig Stimmen zu erhöhen. Darüber noch zwei Worte! — Meine Damen und Herren, Hitte, bedenken Sie, was der Anspruch bedeutet, daß fünfundzwanzig Personen, die je einundzwanzig Stimmen führen, imstande fein sollen, die selbe Stimmgewalt auszuüben wie hier die ganze große Versamm lung, die ich etwa auf fünfhundert Personen schätze! (Sehr richtig!) Wenn dieser Anspruch erhoben werden sollte — ich hoffe, nicht in großem Umsange —, dann bitte ich diejenigen, die diesen Gedanken etwa hegen, doch zu erwägen, daß dieser Anspruch einer kleinen Minderheit auf Bormacht, wenn er mit Ernst ausrecht- erhalten und durchgesetzt werden sollte, in keinem Verein möglich ist und zur Sprengung jedes Vereins führen muß, auch des Bör- senvereins. Also ich bitte, meine Damen und Herren, nehmen Sie mei nen zweiten Antrag, den ich eben verlesen habe, an. Ich glaube, daß Sie damit dem Börsenvcrcin und seinem Zusammenhalt den allerbesten Dienst erweisen werden! (Bravo!) Hofrat vn Arthur Meiner (Leipzig): Meine geehrten Damen und Herren! Das, was Herr Boigtländer Ihnen gesagt hat, möchte ich noch ganz besonders unterstreichen. Ja, ich gehe noch weiter: ich Halle eine Stimmvertretung, wenn man nicht weiß, wer einem die Stimme übertragen hat, für ein Unding (Sehr richtig!), und für denjenigen, der gewissenhaft ist, ist es eine Belastung seines Gewissens, worüber er kaum mit sich selbst fertig werden kann. In der letzten Hauptversammlung, als es sich darum handelte, ob man für die dreißig- oder für die fünfzig jährige Schutzfrist eintreten sollte, hatte ein Bekannter von mir zwei Stimmen zu vertreten. Er selbst war für dreißig Jahre, er hatte aber keine Ahnung, ob die beiden anderen Mitglieder, die er zu vertreten hatte, nicht etwa für fünfzig waren. Nun wäre es doch möglich gewesen, daß während der Versammlung Dinge zur Sprache gekommen wären, die ihn dazu bestimmt hätten, selbst auf fünfzig Jahre zu gehen. Aber er wußte doch gar nicht, ob die beiden anderen, die er vertreten sollte, nicht etwa bei 691
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder