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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1928-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1928
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^ 142, 21. Juni 1928, Redaktioneller Teil, er Vorsteher des Süddeutschen Buchhändlervereins, von 1892 bis 1894 gehörte er dem Rechnungsausschuß des Börsenvereins an, dessen Zweiter Schatzmeister er 1894 wurde, bis ihn 1897 das Vertrauen der Berufsgenossen in das Amt des Ersten Vor stehers des Börsenvereins berief. Er hat dieses Amt bis Kantate 1901 bekleidet. Als Erster Vorsteher des Deutschen Verleger vereins in den Jahren 1904 bis 1909 gehörte er den in diese Jahre fallenden Internationalen Verlegerkongrössen als Ehren präsident an. Was Carl Engelhorn in diesen Ämtern für den Buchhandel geleistet hat, wird unvergessen bleiben und gehört zur Geschichte des Buchhandels, Meine Herren, die Formalien für die Aufstellung des Bildes sind ordnungsgemäß erfüllt. Der aus den Mitgliedern des Vor standes, des Vereinsausschusfes, des Rechnungsausschusses und des Wahlausschusses bestehende Ehrenausschuß hat einstimmig die Aufstellung des Bildes beschlossen. Dieser Beschluß ist be stimmungsgemäß im Börsenblatt veröffentlicht und rechtzeitig mit der Tagesordnung bökanntgegeben worden. Ich bitte hier mit um Abstimmung über diesen Antrag, und zwar ohne Aus sprache, wie es die Bestimmungen vorschreiben. Ich bitte die jenigen Herren, die der Aufstellung des Bildes zustimmen, sitzen zu bleiben, — Der Antrag ist einstimmig angenommen. Das Bild selbst ist in der Erwartung dieses Ergebnisses im Saale angebracht. Mit dem Ausdruck des herzlichen Dankes an die Stisterin, Frau Geheimrat Engelhorn, übernehme ich hiermit das Bild als würdigen Schmuck unseres Hauptsaales, (Lebhaftes Hände klatschen,) Wir kommen nunmehr zum Hauptpunkt unserer Tages ordnung: Antrag des Vorstandes auf Änderung der Satzung des Börsenvereins (vgl, Veröffentlichung des Ent wurfs in den Bekanntmachungen im Bbl, Nr, 52 vom 1, März und Nr, 84 vom II, April 1928). I, Bericht über das Ergebnis der, vom Satzungsänderungs- Ausschuß vorgenommenen Prüfung (vgl, auch Bbl, Nr, 52 vom 1, März 1928), II, Aussprache über den Entwurf getrennt nach folgenden Gegenständen und Abstimmung über Einzelanträge zu den einzelnen Paragraphen: 1, der Fachausschuß (88 12, Ziff, 3, 14 g»-s, 23 d Zisf, 1 24 a u, !, 25 d, 27, 23 b, 32 s, Überg.-Best, 5 Abs, 2); 2, der Vorstand (88 3 o Ziff, 2 u, 3, 3 4, 4 b, 5 Ziff, 3—5 u, 7, 7, 8 a Ziff, 1, 3 u, 5, 1va-k, 11 s-e, 12 Ziff, 2, 13 d u, c, 14 a, 15 Ziff, 1 u. 5, 16, 17 e, 18,19,20,21,22, 23 c, 24 a, k, g, 1, 26 b u, s, 27 o u, s, 28 o u, 4, 29 d u, °, 30 a Ziff, 1, 2, 4, 6, 7, 12, 13 u, 15, 30 d, ° u, s, 31 o u, k, 32 a, b u, e, 33 o, 34 s u, d, 35, 36 b, 38 a—a, 39 a—«, Überg.-Best, 1, 2, 4—7); 3, anerkannte und befreundete Vereine (88 2 Abs, 1 u, 2, 3 a Ziff, 3, 34 u, s, 5 Ziff, 3, 174, 23 b Ziff, 1-4, 24 a—a u, l, 27 4, 31—35, Überg.-Best, 5 u, 6): 4, die Ausschüsse (88 10a, 11s, 12 Ziff, 3, 13b, 14a, a-s, 17 c u, 4, 19 b, 8, d, 22°, 22 s Abs, 2, 23, 24 b-k, 25, 26, 28—30, 34 c, 36 °, 38 b u, a, 39 b u, o, Überg.-Best, 2—5); 5, die Hauptversammlung (88 3 c Zisf, 5, 4a Ziff, 2, 7, 12 Ziff, 1, 13—18, 23 c, 24 o, 27 b, 28 b, 30 a Ziff, 6 u, 7, 31 a, 38, 39); 6, Geschäftsstelle und Geschäftsführer (88 3 4, 5 Ziff, 2 u, 8, 8b, 10s, 12 Ziff, 4, 14a, 174, 18, 20a Abs. 2, 20° u, 4, 26° u, s, 36, 37 b); 7, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Verletzung der Mitgliedspflichten (§8 3—5, 8—11, 31t, 1, b, 32 b, 33 4 u, e, 34 a); 8, Verhältnis der Mitglieder zueinander (s, Antrag Nitschmann u, Gen.) (88 6, 27 a); 9, Schiedsgericht (§8 4 a Ziff, 4, 37); 10, Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins (88 4 a Ziff, I, 14 k, 15 Ziff, 7 u, 10, 17 4, 38, 39); 11, Übergangsbestimmungen, III, Gesamtabstimmung über den Entwurf, Schon im Börsenblatt vom 1, März hat der Vorstand einen kurzen Bericht über das Ergebnis der Prüfung, die der Satzungs- änderungsausschuß vorgcnommen hat, veröffentlicht. Ich möchte aber hier noch einmal ausdrücklich die Frage an die Versamm lung richten, ob sie wünscht, einen ausführlicheren Bericht über die Prüfung durch den Satzungsänderungsausschuß zu hören, (Wird verneint.) — Das ist nicht der Fall, Es liegen nun zu dem Ihnen vom Vorstand vorgelegten Entwurf eine Reihe von Anderungswünschen vor, die sich alle gedruckt in Ihren Händen befinden. Ich schlage vor, so zu ver fahren, daß wir zunächst diese angeregten Veränderungen be handeln, und zwar in der Reihenfolge, wie sie Paragraph für Paragraph gestellt worden sind. Je nach dem Ausfall Ihrer Ab stimmung wird sich dann der vorgelegte Entwurf ändern: ent weder es bleibt bei dem, was der Vorstand Ihnen vorschlägt, oder es wird das ausgenommen, was an Änderungswünschen von Ihnen genehmigt wird. Wenn wir damit durch sind, dann würde ich die Satzungsänderung so blo« zur Abstimmung stellen, falls nicht andere Wünsche laut werden. Es war ursprünglich beabsichtigt, wie Sie es auch aus der Tagesordnung finden, ab schnittweise die Satzung zu behandeln. Wenn nach Erledigung der Anderungswünsche der Wunsch dazu noch bestehen sollte, sind wir selbstverständlich auch dazu bereit. Wird das Wort im allgemeinen gewünscht? — Das ist nicht der Fall, Meine Herren, mit Rücksicht darauf, daß das Manuskript der Satzungen, das vor mir liegt, ungeheuer viel kleine Fahnen und Fähnchen enthält und infolgedessen sehr wenig übersichtlich ist, bitte ich um die Erlaubnis, bei der Behandlung dieser kleinen Punkte sitzen bleiben zu dürfen. Die erste kleine Änderung betrifft 8 5 Ziffer 4 Zeile 4, Der Hinweis muß lauten: -8 10 c«, Die Änderung ist rein redak tionell, Ich glaube, man braucht kein Wort darüber zu verlieren. Zu 8 b Ziffer 7 Zeile 3 lautet unser Vorschlag: Hinter den Worten: -bekleidet oder- ist cinzufügen: -sofern nicht-. Ich darf vielleicht diesen Abschnitt verlesen, damit es ganz klar wird: die Wahl zu einem Amt im Verein anzunehmen, sofern es noch nicht das 60, Lebensjahr erreicht hat oder bereits ein anderes Amt im Verein bekleidet oder sofern nicht besondere vom Gofamtvorstand und Wahlausschuß anerkannte triftige Ablöhnungsgründe vorliegen. Auch hier handelt es sich um eine redaktionelle Änderung, Ich möchte aber der Vorsicht halber eine Abstimmung vornehmen. Ich bitte diejenigen, die diese Änderung genehmigen wollen, eine Hand zu erhöben, (Geschieht,) — Darf ich um die Gegenprobe bitten? Wer das iticht genehmigen will, den bitte ich, eine Hand zu erheben, (Die Gegenprobe erfolgt.) Es erhebt sich keine Hand; die vorgeschlagene Fassung ist einstimmig angenommen. Zu 8 9 Ziffer 3 liegt ein Antrag der Herren vr, Wilhelm Ruprecht, Geheimrat vr, Siegismund, Maus und Bollert vor, dahingehend, die Worte, die in unserem Entwurf stehen: -sofern rechtskräftige Verurteilung vorliegt- zu streichen. Wünscht einer der Herren Antragsteller das Wort zu nehmen? vr, Wilhelm Ruprecht (Göttingens: Meine Herren! Es ist ganz klar, weshalb diese Worte in den neuen Satzungen ge strichen sind. Der Vorstand hält es für schwierig, in diesen Dingen, die bekanntlich zu starken Kontroversen führen, sich eine eigene Meinung zu bilden, und hält es für genügend, in allen den Fällen einzuschreiten, in denen die Gerichte gesprochen haben, — hauptsächlich wohl auch aus dem Grunde, daß ein Fehlurteil seinerseits dem Börsenverein erhebliche Verpflich tungen auferlegen könnte. Tatsächlich ist auch von der alten Bestimmung selten Gebrauch gemacht worden. Aber, meine Herren, man gibt eine solche Waffe, gegen die Verbreitung un züchtiger Literatur aus unserem Kreise heraus einzuschreiten, nicht auf oder macht sie stumpf; denn es gibt Fälle, in denen es dringend wünschenswert ist, daß der Börscnverein die Initiative ergreift. Ist es doch gar nicht immer der Fall, daß der Staats- 889
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