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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.07.1944
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- 1944-07-15
- Erscheinungsdatum
- 15.07.1944
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Sachschaden. Solche Entschädigungsansprüche bleiben an sieb außer Ansatz, es sei denn, daß die durch den Kriegssach schaden eingetretene Vermögensminderung bei der Steuer erklärung im Einheitswert bereits berücksichtigt worden ist. Dann ist der Betrag anzuse^en, um den der Einheitswert größer wäre, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Beispiel (aus der Ersten GADV. 1943): „Der Einheitswert eines gewerblichen Betriebes betrug am 1. Ja nuar 1942 500 000 Reichsmark. Im Juli 1942 wurden Wirtschaftsgüter im Buchwert von 200 000 Reichsmark durch TerrorangrifT vernichtet. Der Einheitswert wurde auf den 1. Januar 1942 auf 300 000 Reichs mark fortgeschrieben. Der Entschädigungsanspruch gegen das Reich * ist dabei außer Ansatj geblieben. Für die Gewinnabführung ist der Entschädigungsanspruch dem Einheitswert hinzuzurechnen und zwar mit dem Betrag, um den der maßgebende Einheitswert größer sein würde, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Der Kapitalzins betragt demgemäß 6 vom Hundert von (300 000 Reichsmark + 200000 Reichsmark) = 30 000 Reichsmark.“ Arbeiten in einer Personengesellschaft Wirtschafts güter, die einem Mitgesellschafter gehören, so sind sie dem Einheitswert hinzuzurechnen. Das gleiche gilt für Wirt schaftsgiiter, die fremden Personen gehören; jedoch ist ii solchem Falle besonderer Antrag erforderlich. Der Umsatz bestimmt sich nach den entsprechenden Be Stimmungen des Umsatzsteuergesetzes. Nutjungsentschädi- gungen für entgangenen Gewinn (nicht auch für laufende oder einmalige Auslagen) auf Grund der Kriegssachschäden verordnung sind dem Umsatz hinzuzurechnen. Unternehmer, die den Ist-Umsatz versteuern, können trotjdem den Soll- Umsatz verwenden, vorausgesetzt, daß sie in der Lage sind, die vereinbarten Entgelte nachzuweisen. Alle Summen für diese Rechnungsgrundlagen sind auf Beträge abzurunden, die durch Tausend teilbar sind, der Steuermindestgewinn aber auf einen durch Hundert teil baren Betrag. Wo es sich um Rumpfwirtschaftsjahre oder Wirtschaftsjahre mit mehr als zwölf Monaten handelt, sind Zwölfnionatsergebnisse zu errechnen. Während für 1941 und 1942 keine besonderen Gewinn abführungserklärungen abgegeben wurden und die Finanz ämter die abzuführenden Beträge auf Grund der Steuer erklärung errechneten, ist für 1943 die Gewinnabführungs erklärung wieder eingeführt. Unternehmer, die 1943 ein gewerbliches Einkommen von mindestens RM 12 000. aus- weisen, haben sie unter Verwendung des amtlichen Vor drucks bis spätestens 10. August 1944 abzugeben. Hierauf ergeht ein Steuerbescheid, jedoch sind am 20. August und 20. Oktober 1944 jeweils die Hälfte des errechneten voraus sichtlichen Gewinnabführungsbetrages als Vorauszahlung zu leisten. Die Vorauszahlungspflicht entfällt, wenn der vor aussichtliche Gewinnabführungsbetrag RM 100.— nicht übersteigt. Für die Errechnung ist wichtig, daß die gewerblichen Einkünfte nur mit 90 v. H. angesetzt werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, daß steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Gewinn voneinander abweichen können. Der Gewinnabführungsbetrag wird bei natürlichen Per sonen und Personengesellschaften mit 30 v. H., bei Körper schaften mit 35 v. H. des Betrages berechnet, um den 90 v. H. der gewerblichen Einkünfte den steuerlichen Mindestge winn übersteigen. Um aber zu verhüten, daß der Gewinn in einem untragbaren Maß weggesteuert oder daß das Betriebs vermögen nicht angemessen verzinst wird, ist eine Höchstbe lastung der gewerblichen Einkünfte von 80 v. H. festgelegt. Die Summe wird errechnet aus der veranlagten Einkommen oder Körperschaftssteuer (selbstverständlich bezogen auf den Betrieb, nicht das sonstige Einkommen), 5 v. T. des Einheitswertes des Betriebsvermögens und dem Gewinnab führungsbetrag. Der verbleibende Gewinn soll auch nicht weniger als 5 v. H. des Einheitswertes betragen. Trifft dies zu, tritt eine entsprechende Kürzung der abzuführenden Gesamtsumme ein, beide Maßnahmen aber nur auf besonde ren Antrag. Die GAV. 1943 regelt nur die Abgabepflicht für das Kalenderjahr 1943, sie hat keine Geltung für kommende Jahre, und die Bestimmungen aus den Jahren 1939 bis 1942 gelten nur noch insoweit, als Fragen für diese Jahre noch offen geblieben sind. Zur Wirtschaftslage Währungskonferenz in USA. — .Aus dem außerdeutschen Buchhandei Von Prof. Dr. G. Menz Die von Roosevelt lange geplante und umständlich, an fangs sogar mit unverkennbarem Mißerfolg vorbereitete Währungskonferenz ist nun doch zustande gekommen. Einige 40 Staaten sind vertreten, zum Teil mit stark besetzten Dele gationen. Was über das Programm und die Verhandlungs anfänge bisher bekanntgeworden ist, läßt Zweck und Ziel der Konferenz deutlich genug erkennen. Weltbeglückungs pläne oder gar die Sicherung einer vernünftigen Organi sation für eine gesunde Weltwirtschaft spielen höchstens als äußere Tarnung eine Rolle. In Wirklichkeit geht es um die Sicherung der nordamerikanischen Wirtschaft vor dem Ge spenst einer großen Arbeitslosigkeit nach Kriegsende, wobei die herangezogenen, heute schon von USA. wirtschaftlich versklavten Teilnehmer einschließlich der Mitglieder des britischen Empire sich restlos in den .Dienst jener Bestre bungen zu stellen haben und eine Berücksichtigung ihrer eigenen Interessen nur soweit erwarten dürfen, als dadurch die amerikanischen gesichert werden müssen. England hat, um den Krieg überhaupt führen zu können, sich zunehmend seinen Dominien und dem Ausland gegenüber verschulden müssen. Die Lieferanten Englands verfügen über beträcht liche Guthaben in Pfund Sterling, und die englische Hoff nung geht dahin, daß diese Guthaben nach Kriegsende zu Einkäufen in England werden verwendet werden und somit den Wiederaufbau der englischen Wirtschaft gewährleisten können. Freilich muß England, um die entsprechenden Lie ferungen durchführen zu können, gleichzeitig entsprechende Einfuhr vorzunehmen imstande sein; denn die Rohstoffe, über die England selbst und sein Empire verfügen, reichen für diese Lieferungen nicht aus. Soweit sie in Gestalt von In dustrieerzeugnissen bewerkstelligt \yerden müssen, benötigt England selbst die erforderlichen Rohstoffe. Auch den USA. gegenüber wachsen Auslandsforderungen an. Darüber hin aus glauben aber die USA. im Interesse ihrer eigenen Wirt schaft eine gewaltige Steigerung ihrer Ausfuhren nötig zu haben. Dabei taucht wiederum die Frage der Bezahlung auf, da sich ja auf längere Sicht die erwähnten Guthaben nur zu rasch erschöpfen werden. Für die Bezahlung ihrer er strebten Milliardenausfuhr wünschen aber die USA. nicht zuletzt gerade auch die Pfund-Sterling-Guthaben beispiels weise Indiens in London für sich nutzbar machen zu können. Das setzt aber efne freie Umtauschmöglichkeit von Pfund- Sterling in Dollar voraus. Aufs Ganze gesehen stellen sich die daraus erwachsenden Aufgaben zunächst währungspoliti scher Natur als ein überaus verwickelter Knäuel von Schwie rigkeiten mit größtem Risiko dar. Es geht nicht allein um die rein banktechnische Gewährleistung der erforderlichen Transaktionen und um allgemein wirtschaftspolitische Richt linien. Entscheidend ist vielmehr, daß es gelingt, den in dem Knäuel verwickelten Staaten einen Zwang dahin aufzu erlegen, daß sie bei der Stange bleiben wie gegenwärtig im Kriegszustand und ditß sie sich dem Willen Washingtons beugen. Der Kriegskonzern, auch mit seinen höchst unfrei willigen Mitgliedern beispielsweise in Mittel- und Süd amerika, aber auch in Asien, soll also zusammenbleiben, auch wenn der Kriegszweck nicht mehr in Kraft ist und mit 124 Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 55, Sonnabend, den 15. Juli 1944
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