Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1932
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- 1932-10-11
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238, 11. Oktober 1932. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d.Ttschn Buchhandel. Umrechnungskurse bei Bezahlung von Auslaudschuldcn in öster reichischen Schillingen. Das Wiener Handelsgericht hat in eine m Falle entschieden, das; fremde WährungSschulden, deren Zahlungs ort im Auslände liegt, bei der Unmöglichkeit der Zahlung in der betreffenden Währung in Schillingen zu bezahlen sind, die Umrech nung aber zum entsprechenden Auslandkurs des Schillings zu er folgen hat. Wir werden darauf aufmerksam gemacht, daß dieses llrteil noch nicht rechtskräftig sei und vielfach die Meinung bestehe, daß es der Oberste Gerichtshof nicht bestätigen werde. Es könne daher nicht als Richtlinie für die Entscheidung dieser Frage betrach tet werden. Die Literarische Arbeitsgemeinschaft, Berlin, im Allgemeinen Deutschen Buchhaudlungsgehilfcn-Verbaud (Fachgruppe Buchhandel im DHV.) teilt mit, daß in der Sitzung am Mittwoch, dem 12. Ok tober, Herr Pfarrer läo. vr. Pfeiffer, Berlin, einen Vortrag über »Die Theologie Karl Barths« hält. — Der Vortrag findet um 20 Uhr im DHV.-Haus, Oberwasserstr. 11—12 (Zimmer 401) statt. »Helweg« Arbeitsgemeinschaft Essener Jungbuchhändler. — Am Freitag, dem 14. Oktober, abends 7Z4 Uhr, findet in den oberen Räumen der Buchhandlung Schmemann, Viehoferstrasze, der nächste Arbeitsabcnd statt. Herr F. W. B e i e l st c i n, der Verfasser des Buches »Rauch an der Ruhr«, hat sich für diesen Abend freund licherweise zur Verfügung gestellt. Daran anschließend findet eine Aussprache über das bei C. H. Beck in München erschienene Buch »Gründel, Die Sendung der jungen Generation« statt. Alle Jung buchhändlersinnen) werden zur Mitarbeit aufgefordert. Anfragen und Anmeldungen sind zu richten an: Th. Neher, im Hause Otto Petersen, Essen. Aus der Preußischen Untcrrichtsverwaltung. — Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt aus dem Bereich der Preußischen Unter richtsverwaltung folgende Personaländernngen mit: Ernannt wurden: zum o. Professor in der Philosophischen Fakultät der Universität Breslau der a. o. Professor vr. Gisbert Beycrhaus in Bonn, zum Bibliotheksrat an der Universitätsbibliothek in Kiel der bisherige Bibliothekar I)r. Bock an dieser Bibliothek, zum Direktor an der Universitätsbibliothek in Greifswald der bisherige Bibliotheksrat l)r. Menn an dieser Bibliothek, zum Lehrer und Professor des Chinesischen am Seminar für orientalische Sprachen an der Universität Berlin der Negierungs rat i. c. N. Walther Trittel. Die Verpflichtung zum Lesen der Fachzeitschriften wurde vor einiger Zeit in einem Urteil des Landgerichts I Berlin (33. 0. 652/30) ausgesprochen. Es lag ihm der Tatbestand zugrunde, daß ein Kaufmann der Radiobranche fortlaufend Patentverletzungen begangen hatte. Er war deshalb vom Patentinhaber auf Schaden ersatz und Rechnungslegung verklagt worden. Der Gewerbetrei bende verteidigte sich damit, daß er sein Geschäft noch nicht lange betreibe. Er habe nicht wissen können, daß er durch den Verkauf bestimmter Instrumente einer Patentverletznng Vorschub leiste. Zum Studium der einschlägigen Fachliteratur habe er noch keine Zeit gehabt. Er sei auch nicht verpflichtet, fortlaufend die Fachzeitschrif ten seiner Branche zu lesen. Das Landgericht I Berlin gab der Klage des Patentinhabers statt. Denn der Beklagte betrieb sein Geschäft bereits ein Jahr lang. Er war in einer Branche, die so stark umkämpft war, verpflichtet, zum mindesten die wichtigste Fach zeitschrift dauernd zu verfolgen. Diese Verpflichtung bestand auch, wenn sein Geschäft nnr einen geringen Umfaii'g hatte. Hätte der Kaufmann die Fachzeitschriften gelesen, so hätte er erfahren, daß er sich der Patentverletznng schuldig machte und er hätte den Ver kauf einstellen oder sich doch bei sachverständigen Personen Rat holen müssen. Unterließ er dies, so handelte er grobfahrlässig. Den Ansprüchen des Patentinhabers war daher stattzugeben. — Bei der Werbung für Fachzeitschriften wird sich dieses Urteil sicher ver wenden lassen. Eine Bibliotheksschulc in Breslau. — Die Gründung einer Bibliotheksschule, an der Praktikanten für den mittleren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken und für den Dienst an Volksbüchereien die nach den neuen preußischen Bestimmungen neben der Praxis vorgcschriebene IX-jährige Ausbildung empfangen können, ist von den städtischen Körperschaften Breslaus beschlossen worden. Das Kultusministerium hat zunächst die Abhaltung eines Lehrgangs ge nehmigt; dieser wird bereits am 1. November unter der Leitung der beiden städtischen Bibliotheksdirektoreu seinen Anfang nehmen. Oerkebrsnackrickten. Belgien. — Briefen mit zollpflichtigem Inhalt, zollpflichtigen Drucksachen und Päckchen nach Belgien ist fortan je eine Zollinhalts erklärung in französischer oder flämischer Sprache beizufügen, die an den Sendungen außen mit kreuzweiser Umschnürung haltbar zu befestigen ist. Sprechfaul Auch geistige Abschließung vom Ausland? Nachdem sich Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen veran laßt gesehen hat, seine Wareueinfuhr vom Ausland durch Zoll mauern mehr oder weniger cinzuschränkeu, glauben viele Verleger, Deutschland auch in geistiger Beziehung mit einer chinesischen Mauer umgeben zu müssen, indem sie ttbersetznngen ausländischer Litera tur ablehnen. Diese Maßnahme scheint im Hinblick auf unsere nationale Einstellung und auf die Not des deutschen Schrifttums berechtigt. Aber so, wie wir uns mit der Wareneinfuhr nicht ganz vom Ausland abschließen können, so werden wir es mit den geisti gen Erzeugnissen noch weniger können, wenn wir uns nicht nur in kultureller, sondern auch in materieller Hinsicht erheblich schädigen wollen. Daß viele, sehr viele minderwertige ausländische Literatur etwa im gleichen Maße entbehrlich ist wie z. B. französische Par füms sei ohne weiteres zugegeben; dagegen sollte mau literarisch hochstehenden Übersetzungen nicht aus übertriebenem Nationalstolz den Weg zu den deutschen Lesern versperren. Gewiß ist die Not der deutschen Schriftsteller groß; aber gehören die Übersetzer, sofern sie künstlerisch Wertvolles schaffen, nicht auch zu den deutschen Schrift stellern? Sind sie nicht die Vermittler gegenseitigen Verstehens der Völker? Auch viele unserer bedeutendsten Autoren haben Werke ausländischer Literatur übersetzt, wohl hauptsächlich, weil sie den hohen Wert der betreffenden Werke erkannten und diese daher den deutschen Lesern zugänglich machen wollten. Vom Ausland wird sehr viel deutsche Literatur übersetzt, und sowohl den deutschen Schriftstellern als auch den deutschen Ver legern fließen ganz erhebliche Beträge für Ubersetzungsrechte zu. Wenn nun aber immer mehr deutsche Verleger dazu übergehen, Übersetzungen aus »Prinzip« abzulehncn, so wird sich das Ausland als Gegenmaßnahme sehr bald von der deutschen Literatur abweu- den. Große Einnahmen würden Deutschland dadurch verloreugehen. Außerdem würden die ausländischen Autoren — meist sind es Re dakteure oder Mitarbeiter großer Zeitungen — verärgert werden, was sich dann auch in politischer Hinsicht gewiß nicht zum Vorteil Deutschlands auswirken würde. Vor allem aber würde das Aus land durch diese Gegenmaßnahme von der deutschen Kultur und ihrem Wert weniger durchdrungen werden, ein Schade, der wohl noch höher einzuschätzen wäre als der materielle Verlust. Albrecht Otto. Inhaltsverzeichnis. Mitteilungen der Geschäftsstelle des B.-V. betr. VereinSbuch- handel, Dichter-Dank-Zettel und Weihnachtsnummer des B.-Bl. S. 737. Artikel: Der Steuergutschein. Von vr. K. Runge. S. 737. Das Besprechungsexemplar. Von v. Wißell. S. 740. Presse und Buchkritik. Von vr. G. Haupt. S. 740. Bericht über die Freizeit des Kreisvereins der 9!Hein.-Westfäl. Buchhändler. Von E. Haake. S. 741. Für die b u ch h ä n d l e r i s ch e F a ch b i b l i o t h e >k. S. 743. K leine Mitteilungen S. 743—44: Senkung der Steuer zinsen / Umrechnungskurse bei Bezahlung von Auslandschulden in österreichischen Schillingen / Die Literarische Arbeitsgemein schaft, Berlin / Helweg, Essen / Aus der Preußischen Unterrichts- verwältung / Die Verpflichtung Min Lesen der Fachzeitschriften / Eine Bibliotheksschule in Breslau. V e r k e h r s n a ch r i ch t e n S. 744: Belgien. Sprechsaal S. 744: Auch geistige Abschließung vom Ausland? Verantwort!. Schriftleiter: Aranz Wagner. — Verlag: Der Börsen verein der Deiitschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: E. H e d r t ch N a ch s. Sämtl. in Leipzig. — Anschrift d. Schriftleitung u. Expedition: Leipzig, Gerichtswegs fBuchhändlerhauS), Poftschließfach 274/76. 744
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