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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-10-11
- Erscheinungsdatum
- 11.10.1932
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- Deutsch
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MsMMflw-mDtMiM VllcklmM Nr. 238 <R. 111>. Leipzig. Dienstag den 11. Oktober 1932. 99. Jahrgang. Redaktioneller TA Mitteilungen der Geschäftsstelle Beir.: Vereinsbuchhandel. Im Börsenblatt Nr. 74 vom 31. März 1932 gaben wir be kannt, daß die Medizinische Vereinsbuchhandlung Prag, Tölcarslcö Irnilrün- peotvl a nalclackatolotvi, krag II, Lolrolska 27; Ingenieur- und Architekten-Bereinsbuchhandlung Prag, Dseü- niokö Icnidüupeetv! L nalrlLäatelstvl — LI.1 —, Lrag I., Oum es. iir/.invru als Vereinsbuchhandlungen zu betrachten sind. Wir weisen dar auf hin, daß die Technische Verlagsbuchhandlung SJA, Prag I, I n g e n i e u rh a u s mit der erwähnten Ingenieur- und Architekten-Vereinsbuch- handlung zusammenhängt und somit ebenfalls als Vereinsbuch handlung anzusehen ist. Wir verweisen auf K 4 Ziffer 1 der Berkaussordnung. Betr.: Dichtcr-Dank-Zcttel. Nach den Vertriebsbedingungen der zum Goethejahr herge- stellten Da ch t e r - Da n k - Z e t t el sollte über den Absatz vor aussichtlich am 1. Oktober abgerechnet werden. Die Reichsregie rung hat den Börsenverein gebeten, jetzt anzugeben, wieviel Mar ken verkauft worden sind, damit die entsprechenden Beträge der Schillerstiftung oder der Notgemeinschast des deutschen Schrift tums zugeführt werden können. Der Vertrieb dieser Zettel war aus bekannten Gründen nicht leicht. Einige Firmen jedoch haben Rekordzahlen erreicht, die wir veröffentlichen werden, wenn alle Ergebnisse vorliegen. Sollten sich noch unverkaufte Bestände an Zetteln im Besitz des Sorti ments befinden, so bitten wir, diese für Werbezwecke auszubrau chen, den Gegenwert aller gelieferten Dichter-Dank-Zettel aber b i s z u m 2 0. O k t o b e r aus Postscheckkonto Leipzig Nr. 13 463 zu überweisen. Es wäre erfreulich, wenn auf diese Weise vom Börsenverein für notleidende Schriftsteller ein Betrag zusammen- ; käme, der dem Ansehen des Buchhandels entspräche. Betr.: Weihnachtsnummer des Börsenblattes. Von der am 23. Oktober erscheinenden Weihnachtsnummer des Börsenblattes (f. Nr. 235) können weitere Exemplare zu Werbe zwecken zum Preise von 10 Psg. (Nichtmitglieder 20 Pfg.) für das Stück bezogen werden. Es werden nur soviel Exemplare ge druckt, als bis zum Tage des Erscheinens bestellt sind. Um die Auslage ausreichend bemessen zu können, bitten wir deshalb, die Bestellungen spätestens bis zum 17. Oktober einzusenden. Ein Bestellzettel liegt der heutigen Nummer bei. (A Leipzig, den 10. Oktober 1932. Di. Heß. Der Steuergutschein. Von Rechtsanwalt vr. Kurt Runge, Fachanwalt für Steuerrecht in Leipzig. I. Die gesetzlichen Grundlagen für die neue Einrichtung der Steuergutscheine bilden die Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 I. Teil Kapitel I (RGBl. I S. 425 ff.) sowie die kürzlich erschienenen Durchführungsbestimmungen zur Steuergutscheinverordnung vom 26. September 1932 (RGBl. I S. 459 sf.). Das Steuergutscheinsystem bildet das Kernstück des wirt schaftlichen Notprogramms der Reichsregicrung und bezweckt einmal eine Entlastung der Wirtschaft im Wege des Steuernachlasses und zum anderen eine Belebung der Wirtschaft durch Ausgabe von Steuergutscheinen für Mehr- bcschäftigung von Arbeitnehmern. Da die angespannte Finanzlage des Reiches im Augenblick eine sofortige Ermäßigung wichtiger Steuern nicht zuläßt, bil den die Steuergutscheine gewissermaßen die Grundlage für eine Diskontierung der in den Jahren 1934—38 eintretenden Steuer ermäßigung. Weiterhin sollen aber auch durch die für Mehr beschäftigung von Arbeitnehmern zur Ausgabe gelangenden Steuergutscheine erhebliche Neueinstellungen von Arbeitnehmern erfolgen, nachdem bereits durch die im Börsenblatt Nr. 220 vom 20. September 1932 behandelte Verordnung vom 5. September 1932 (RGBl. I S. 433 ff.) der gleiche Effekt durch eine Senkung der Tarifgehälter und -löhne bei Mehrbeschäftigung von Arbeit nehmern angestrebt worden ist. Leider ist es den auch vom Bkrsenvercin unterstützten Be mühungen der Spitzenverbände der Wirtschaft nicht gelungen, zwei wesentliche Forderungen durchzusetzen, die im Interesse einer möglichst günstigen Kursgestaltung der Steuergutscheine und der Schaffung eines weilgesteckten Interessentenkreises für diese aufgestellt worden waren. Denn der Erfolg des Steuer gutscheinsystems und damit eines wesentlichen Bestandteils des ganzen Wirkschajtsprogramms beruht daraus, daß die Sleuer- gutscheine einen absatzfähigen Markt finden und einen anständi gen stabilen Kurs auswcisen. Aus diesem Grunde wäre es wün schenswert gewesen, die Verwendungsmöglichkeit der Steuer gutscheine auch auf die Bezahlung der Einkommen- und Körper schaftssteuer — gegebenenfalls unter Herausnahme des Steuer abzugs vom Arbeitslohn — in den Jahren 1934—38 auszudeh nen und außerdem zu vermeiden, daß der Erwerb und Besitz von Steuergutscheinen Anlaß zu neuen Stcuerleistungen gibt. Hof fentlich schadet die Nichtbeachtung dieser Wünsche nicht der Ab- satzsähigkeit der Gutscheine. Wirtschaftlich gesehen gibt es für die Gutscheine drei Arten der Verwertung: a) Man behält die Gutscheine in seinem Besitz und verwen det sie unter Ausnutzung des Aufgeldes in den Jahren 1934—38 zu Steuerzahlungen. b) Man benutzt die Gutscheine als Kreditunterlage, indem man sie bei der Reichsbank oder einer Privatbank lom bardiert — die Verhandlungen über die Durchführung der Lombardierung zwischen Regierung, Banken und Spitzenverbänden sind zurzeit noch nicht abgeschlossen. . 737
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