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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.02.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1944-02-26
- Erscheinungsdatum
- 26.02.1944
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 16 (R. 11) Leipzig, Sonnabend den 26. Februar 1944 111. Jahrgang # FCIR DES REICHES FREIHEIT UND ZUKUNFT GABEN IHR LEBEN Bruno Baege Prokurist der Firmen Kameradschaft Verlagsgesellschaft Gersbach Ä: Co. und Gersbach -fc Sohn Verlag in Berlin Hans Bayan Mitarbeiter der Firma Willy Vorwerg O. H. G. in Franzensbad (Sudetengau) Christian Becker Betriebsführer der Firma C. Beckers Buchdruckerei K.-G. in Uelzen (Bez. Hann.) Richard Bergner Laserführer der Firma Franz Winter in Leipzis Horst Blankenstein Gehilfe im Hause Friedrich Wilhelm Verlag G. m. b. H. in Leipzig Eduard Eggers Mitarbeiter der „Grindelbuchhandlung" in Hamburg Erwin Goldau Mitarbeiter der Firma Ludwig Schlag/ Inh. Gerhard Nolte in Stettin Horst Lubitz Hersteller der C. H. Bcck’schen Verlagsbuchhandlung in München Karl Maier Mitarbeiter der Franckh’schen Verlagshandlung in Stuttgart Max Pfützner Mitarbeiter in der Ausland-Abteilung der Koehler-Volckmar-Firmen in Leipzis Hubert Phiiippczyk Gehilfe der Firma Kattowitzer Buchgewerbehaus G. m. b. H. in Kattowitz Otto Politzer Mitarbeiter der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller in Eberswalde Llesel Rautenberg Alitarbeiterin der Firma Penner & Anthes in Frankfurt a. M. DER DEUTSCHE BUCHHANDEL WIRD IHRER IMMER MIT STOLZ GEDENKEN Mitteilung Heiclisschrifttumskaminrr, Gruppe Buchhandel: Betr.: Gau Sachsen - Feldpostanschriften. Ich bitte dringend um umgehende Angabe der Feldpost anschriften der zur Wehrmacht einberufenen Berufskame raden, Betriebsführer und ihrer Mitarbeiter. Dresden-A. 1, Die der ich Ostra-Allee 27 Landesleiter der Reichssnhrifttumskammer Umschau in Wirtschaft und Recht Von Dr. K. Ludwig Frist für die Abgabe der Steuererklärungen Die Erklärungen für die Einkommensteuer, Gewinnfeststellung, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsagsteuer 1943 sind in diesem Jahr erst im März abzugeben. Vordrucke für dje Steuer erklärungen gehen den Steuerpflichtigen rechtzeitig zu. Gebühren der Rechtsanwälte für die Bearbeitung von Kriegssach schäden Am 15. Januar wurde eine Verordnung über die Gebühren der Rechtsanwälte für die Bearbeitung von Kriegssachschäden erlassen (RGBl. I, Seite 37). Die Rechtsanwälte erhalten Gebühren und Aus lagen ausschließlich nach den Vorschriften dieser Verordnung. Ge bührenvereinbarungen sind unwirksam. Mit der Gebühr ist die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts in einer Rechtsstufe abgegolten. Die Ge bühren und Auslagen des Rechtsanwalts werden dem Zahlungspflich tigen aus Reichsmitteln erstattet, wenn die Mitwirkung eines Rechts anwalts notwendig oder zweckdienlich war. Diese Verordnung ist seit 22. Januar 1944 in Kraft. Sie gilt auch für bereits anhängige Ent schädigungsverfahren, soweit das Verfahren einer Rechtsstufe nicht bereits vorher beendet worden ist. Die Verordnung gilt auch in den Alpen- und Donau-Reichsgauen, im Reichsgau Sudetenland, in den ein gegliederten Ostgebieten und im Protektorat Böhmen und Mähren. Wegen der einzelnen Gebühren muß auf die Verordnung verwiesen werden. Aufwendungen des Mieters im Kriegsschädenrecht Hat der Mieter die Mietsache (Wohnung, Gewerberäume) auf eigene Kosten herrichten lassen, ohne nach dem Mietvertrag dazu ver pflichtet zu sein, so kann er im Falle ihrer Zerstörung oder Beschä digung für seine Aufwendungen keine Entschädigung nach der Kriegs schädenverordnung verlangen. Auch wenn die Verwendungen zu einer Werterhöhung der Mietsache geführt haben, die sich bei der Regelung der Entschädigung günstig auswirkt, ist Geschädigter im Sinne des Kriegsschädenrechts nur der Eigentümer. Der Ausgleich zwischen Ver mieter und Mieter muß außerhalb des Kriegssachschädenverfahrens er folgen, evtl, vor den Zivilgerichten. Die Feststellungsbehörde kann nur in geeigneten Fällen für eine zweckentsprechende Verwendung der Ent schädigungsleistung Sorge tragen. (Entscheidung des Reichskriegs schädenamts vom 12. Mai 1943.) Oststeuerhilfe Die Oststeuerhilfe dient zur Festigung und Förderung des Deutsch tums in den östlichen Gebieten. Die Bestimmungen hierüber sind ab 1, Januar 1944 vereinheitlicht und zusammengefaßt worden (Reichs steuerblatt 1943, Seite 853 ff.), so daß die bisherigen Erlasse über diese Frage gegenstandslos werden. Wegen der Einzelheiten über die Berechnung des Ost-Freibetrages beim Lohnsteuerabzug sowie über die Berechnung des Osteinsatj-Freibetrages muß auf den RdF.-Erlaß ver wiesen werden. Weiter behandelt der Erlaß die besonderen steuerfreien Beträge in den früheren östlichen Grenzgebieten, den Einfluß minder jähriger haushaltszugehöriger Kinder auf den Freibetrag, den Einfluß des Wohnsitjes oder gewöhnlichen Aufenthaltes, die Frage der dauern den Arbeitsstätte, die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte und die Durchführung der Berücksichtigung des Freibetrags beim Lohnstcucr- ahzug ab 1. Januar 1944. Böttenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 16, Sonnabend, den 26. Februar 1944 33
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