Nr. 220 (R. 103). Leipzig, Dienstag den 20. September 1932. 09. Jahrgang. Redaktioneller Teil Mitteilung der Geschäftsstelle betr.: Genormter buchhändlcrischer Bestellzettel. Zu dem in Nummer 71 des Börsenblattes vom 24. März 1932 von uns veröffentlichten Entwurf eines genormten buch- händlerifchen Bestellzettels (Format 10,5X44,8) find uns ver schiedene Anderungswünfche und Anregungen zugegangen. In deren Berücksichtigung ist nunmehr die nachstehende endgültige Fassung eines solchen Bestellzettels festgelegt worden. Dieser genormte Bestellzettel wird in zwei Farben herge- stcllt, nämlich gelblich für die allgemeinen und rot für die empfohlenen Bestellungen. Abgabe erfolgt: 1. bei Bestellung von mindestens 1000 Stück, geteilt in perforierte Blocks zu 100 Stück mit Firmenein druck, zu RM 5.—; jedes weitere Tausend RM. 2.50. 2. als Postkarte mit Firmeneindruck für 1000 Stück RM 8.—; jedes weitere Tausend RM 5.50. Bezugsberechtigt sind lediglich Mitglieder des Börsenver eins. Bestellungen sind zu richten an die Geschäftsstelle Ab teilung Verlag. Leipzig, den 19. September 1932. vr. Heß. Segellnummer, auf tt«»nung w!etrrh«I«n. Gut KSors An Firma Och erbltte bls spätestens / wiederholt vom / biete freibl. an / als gefehlt in Sendung vom Preis- und Rabattangabe und Prospekte über / bestelle ab / zur Fortsetzung nun E-cpl. Direkt als Kreuzb./Cilboten/Päckchen/postpaket/Frachtgut/Eilgut/E-epreßgut/Auto/durch Komm.: Betrog durch BAG ln Wochen / Kommissionär / Nachnahme erheben / in Rechnung / folgt nach Empfang bedingt fest bar An beifolgende Anschrift — Rechnung an mich Mk.^Pfg. Bei Versandverhinderung Nachricht direkt erbeten. Mors, a°n Schulstr. 1» Gutenberg-Suchhan-lung MD - L o >6 U «v » - ^ -- "S L >L» S «» Z Mehrbeschäftigung von Arbeitnehmern. Von vr. Kurt Runge, Rechtsanwalt in Leipzig. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, des Kardinalübels unserer Zeit, ist durch das Wirtschaftsprogramm der Reichsregie rung endlich energisch in Angriff genommen worden. Wenn auch die Initiative der Privatwirtschaft verblieben ist, so hat doch die Regierung durch eine Reihe von Vergünstigungen für die Neueinstellung von Arbeitnehmern die Wege zur Senkung der Arbeitslosenziffer zu ebnen versucht. Dies ist einmal geschehen durch den 3. Abschnitt des Kapitels I des Ersten Teils der Verordnung des Reichspräsidenten zur Be lebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 (RGBl. I 426), wonach unter bestimmten Voraussetzungen für die Mehrbeschäftigung von Arbeitnehmern Steuergut- fcheine ausgegeben werden sollen — über diese steuerliche Neuerung wird nach Erlaß der Ausführungsbestimmungen an dieser Stelle noch berichtet werden — und zum anderen durch dieVerordnungzurBermehrungundErhaltung derArbeitsgelegenheitvom 5. September 1932 (RGBl. 1 433 fs.) nebst Durchführungsverordnung vom 14. September 1932 (RGBl. I 443 ff.). Nur diese zuletzt genannten sozialpolitischen Maßnahmen sollen im folgenden behandelt werden, soweit sie für den Buchhandel von Belang sein können. Die Verordnung vom 5. September zerfällt in zwei Haupt teile, und zwar den Abschnitt über die Vermehrung der Arbeitnehmerzahl, durch die positiv im Wege der Schaffung neuer Arbeitsstellen die Arbeitslosigkeit bekämpft wer den soll, und den Abschnitt über die E r h a l t u n g g e f ä h r d e- ter Betriebe, wodurch negativ weitere Arbeitslosigkeit verhindert werden soll. Der letztgenannte Abschnitt ist vom Ge setzgeber nicht befristet, während die Bestimmungen über die Ver mehrung der Arbeitnehmerzahl am 31. März 1933 außer Kraft treten sollen. 689