X: 220, 20. September 1932. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. 3865 Mitte Oktober erscheinen: Steuernachlaß durch Steuergutscheine (erster Teil, Kapitel I der Notverordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932, Reichs- gesetzbl. I S. 425) Erläutert von Dr. H. Jancke Ministerialrat im Neichsfinanzministerium Preis etwa RM 4.— Der Verfasser, der als zuständiger Referent im Reichsfinanzministerium an der Ausarbeitung der Verordnung über die Steuergutscheine und der Durchführungsbestimmungen dazu in hervorragendem Mähe beteiligt gewesen ist, gibt zunächst einen eingehenden Überblick über den Zweck und die beabsichtigte Durchführung des Planes der Entlastung der Wirtschaft durch Ausgabe von Steuergutscheinen und erläutert dann eingehend die einzelnen Vorschriften der Verordnung. In den Erläuterungen sind besonders alle technischen Fragen behandelt, die für die Finanzämter und dis Steuerpflichtigen bei der Ausgabe der Steuergutscheine entstehen. Sodann sind die Möglichkeiten der Verwertung (durch Anrechnung, Veräußerung, Lombardierung usw.), des Um tausches, der Gutschrift kleiner Beträge auf Sammelkonten usw., und endlich auch die Fragen, die mit der Ausgabe von Steuergutscheinen für die Mehrbeschäftigung von Arbeitnehmern Zusammenhängen, erörtert. Das Erläuterungsbuch wird deshalb ebenso sehr für die Finanzämter, die mit der Ausgabe der Steuergutscheine und der Feststellung der gutscheinfähigen Beträge befaßt sind, die Gewerbe- oder Grundsteuer erheben und deshalb bei der Berechnung der gutscheinfähigen Beträge mitzuwirken haben, wie für die Steuerpflichtigen, die Steuergut scheine erhalten, und die Kreditinstitute, die die Steuergutscheine beleihen oder ankaufen, von Wert sein. Die Bürgersteuer 1933 gemeinverständlich erläutert von Dr. Kühne Oberregierungsrat im Reichsfinanzministerium Dr. Kottenberg Beigeordneter des Reichsstädtebundes Preis etwa 3 NM Subskriptionspreis bis zum Erscheinen etwa 2,40 NM Die Biirgersteuer erlangt nach den neuen Vorschriften für das Jahr 1933 sowohl für die Gemeinden, Gemeinde- Verbände und andere Behörden als auch für dis Arbeitgeber erhöhte Bedeutung. Ihre Umstellung auf das Kalenderjahr macht ihre Einstellung in die Gemeindeetats, in denen sie nunmehr eine ausschlaggebende Rolle spielen wird, schwierig; die Arbeitgeber haben die Steuer jetzt das ganze Jahr über vom Lohn einzubehalten, nichtordnungsmäßige Abführung ist mit persönlicher Haftung und Strafe bedroht. Die ohnehin schwierigen Vor schriften werden in ihrer Neufassung auch dem Beamten, der sie ständig anzuwenden hat, und dem Steuer fachmann nicht leicht verständlich sein. Der oben angezeigts Kommentar der beiden Verfasser — von denen der eine an der Entstehung der Vor schriften im Reichsfinanzministerium maßgeblich beteiligt war, der andere als Finanzdezernent im Reichsstädtebund mit dm Bestimmungen ständig befaßt ist — erläutert in knapper, übersichtlicher und für die Praxis erschöpfender Weise das schwierige Gebiet. Mitbehandelt' sind auch die Vorschriften über die Bürgersteuer 1932. Eine geschichtliche Einleitung führt in Zweck und Wesen der Bürgersteuer ein. Die maßgeblichen Erlasse und andere Nebenbestimmungen sind in einem besonderen Anhang abgedruckt. Ein sorgfältiges Stichwortverzeichnis erleichert den Gebrauch. T Earl Heymanns Verlag Md in Merlin 8