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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1928-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1928
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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8S, 17. April 1928. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börfenoereins der Deutschen Buchhändler. Einladung zur Ordentlichen Hauptversamm lung am Mittwoch, dem 25. April 1928, abends 7 Uhr, im Festsaal des »Hotel Prinz Albrecht-, Prinz-Albrecht-Str. 9. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes über das verflossene Vereinsjahr. 2. Rechnungslegung sür das Jahr 1927/28 und Antrag auf Entlastung des Vorstandes. 3. Voranschlag für das Geschäftsjahr 1928/29. 4. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden. (Herr Karl Rosner ist wieder wählbar.) 5. Antrag des Herrn vr. b. e. Georg Elsner, 1. Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Buchhändler, Ortsgruppe Berlin: »Die Hauptversammlung der Ver einigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereius der Deutschen Buchhändler wolle beschließen, dem Arbeitgeber verbande der Deutschen Buchhändler, Ortsgruppe Berlin, auch für das laufende Geschäftsjahr eine Beihilfe von 1000.— Mk. (Eintausend Reichsmark) zu gewähren-. 6. Reorganisation des Börsenvereins (siehe Bbl. Nr. 52 vom l. März 1928). 7. Besprechung und Beschlußfassung über die auf der Tages ordnung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine stehenden Anträge. 8. Verschiedenes. Nach § 11 o der Satzungen unserer Vereinigung ist jedes Mitglied verpflichtet, den Hauptversammlungen beizuwohnen: Wer in einer Hauptversammlung nicht erscheint, zahlt als außer ordentlichen Beitrag 2.— Mk. an die Vereinskaffe, sofern sein Ausbleiben nach Ansicht des Vorstandes nicht ausreichend ent schuldigt wird. Berlin, den 11. April 1928. Der Vorstand der Vereinigung der Berliner Mitglieder des BSrsenoereins. vr. H. L. Hammerbacher, Vorsitzender. Franz Hennig, Schatzmeister. Walter Sohnrey, Schriftführer. Karl Rosner, stellvertr. Vorsitzender. Georg Eggers, stellvertr. Schatzmeister. Friedrich Maas, stellvertr. Schriftführer. PaulNitschmann, Vorsitzender des Berliner Sorti mentervereins. Bekanntmachung. Die Mitglieder des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, werden hiermit zu der am Freitag, dem 4. Mai 1928, vormittags 9 Uhr stattftndenden Hauptversammlung des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig, im Buchhändlerhaus, Vorstandszimmer, Eingang Portal III, I. Stock, eingeladen. Als Ausweis dient die Mitgliedskarte. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht. 2. Rechnungslegung. 3. Neuwahlen im Vorstände und der Rechnungsprüfer. 4. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge; Feststellung des Haus- haltplancs. 5. Referat des Geschäftsführers über die sozialpolitische Lage. 6. Allgemeines. Leipzig, den 16. April 1928. Der Vorstand des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig. Max Röder, Vorsteher. Zur Satzungsänderung im Dörsenvereiu. Nachdem die neuen Satzungen im Börsenblatt veröffentlicht sind, werden dieselben für die Kritik frei. Wenn es auch gewagt ist, oft anderer Meinung zu sein, so glaube ich doch, daß dem Börsenverein besser damit gedient ist: recht viele melden sich zum Wort, anstatt teilnahmlos stillschweigend zu schlucken. Je stär ker das Blut pulsiert, desto mehr stößt der Körper ab an giftigen Elementen, desto gesunder wird das Leben. — Für dieses Mal nur einige Hauptpunkte: 2. Der Vorstand. Spätere Neuwahl. So begrüßens wert es ist, »daß ein Mann, der seine Fähigkeiten bewiesen, nun auch noch sechs Jahre Erster Vorsitzender sein darf-, so gefährlich ist es doch sür das Amt des Zweiten Vorsitzenden. Der Zweite Vorsitzende soll den Ersten Vorsitzenden evtl, vertreten, seinen Platz voll und ganz ausfüllen und unter Umständen sogar für längere Zeit (bei Todes- oder Krankheitsfall) das Steuer des Vereins führen. Auf diesen Posten ist also mit großem Vor bedacht ein Mann gewählt worden, dem wir zutrauen, daß er jederzeit in der Lage ist, Erster Vorsitzender zu sein. Wird aber jetzt, wenn die Reihe an ihm ist, ein anderer zum Ersten Vor sitzenden gewählt, so erhält der Zweite Vorsitzende ein solches Mißtrauensvotum, daß er sicherlich sein Amt niederlcgen muß und wird. Unter Umständen also verliert man eine sehr wert volle Kraft, die gezwungen wird, sich ganz aus dem Vercinsleben zurückzuziehen. Ich dächte auch: Sechs Jahre in einem Amt sind wirklich lang genug, um neuen Kräften Platz zu machen. 3. Fachausschuß. »In den Sitzungen des Fachaus schusses führt der Erste Vorsteher des Börsenvereins oder im Be hinderungsfalle sein Stellvertreter den Vorsitz.- Ich halte das sür falsch. Der Erste Vorsteher soll unter Umständen bei Stim mengleichheit entscheiden. In diesem Falle aber hat er kein Stimmrecht, darf nur raten, aber den Knoten nicht durchhauen. Außerdem ist nach allgemeinen Begriffen der Erste Vorsteher immer verantwortlich für das, was geschieht, aber gerade das soll hier nicht der Fall sein. Die Fachausschüsse allein sollen ver antwortlich sein und der Börsenvereinsvorstand völlig neutral, abwartend, warnend in diesem wirken. Zudem ist die Stellung des Börsenvereinsvorsitzenden gar zu leicht festgelegt, wenn er in der Hauptversammlung Kantate den Vorsitz führen muß. Völlige Freiheit und Unabhängigkeit des Ersten Vorsitzenden des Börsenvereins ist aber erste Bedingung. Anträge wirtschaftlicher Art. Diesen Paragra phen halte ich für sehr gefährlich. Durch diesen werden die Generalversammlungen öde und langweilig, denn keiner wird das Wort ergreifen und zu einer Sache sprechen, wenn eine Ab stimmung ihm nicht beweisen kann, ob seine Worte gewirkt haben oder nicht. Zudem! Ist -der Fachausschuß denn stets ganz sicher, daß er die Mehrheit seiner Mitglieder vertritt und könnte ihn nicht eine Abstimmung in der Generalversammlung belehren, daß viele seiner Mitglieder doch anderer Meinung sind? Zweck des Fachausschusses soll doch sein: Nichts Wirtschaftliches soll zum Gesetz erhoben werden, ehe der Fachausschuß seine Zustimmung gegeben hat. Das bedingt Uber nicht, daß über ein Gesetz nicht abgestimmt werden darf. Also sollten wir es machen, wie es in Parlamenten gehandhabt wird und auch in Deutschland in der Reichsregierung: Das freie Wort, die Abstimmung soll nicht be schnitten werden, aber der Vorstand des Börsenvereins hat erst dann das Recht, den Antrag zum Gesetz zu erheben, wenn der Fachausschuß mit zwei Drittel Mehrheit zugestimmt hat. Analog wie im Reichstag der R e i ch s r a t die Beschlüsse des Reichstags sanktionieren muß, ehe sie Gesetz werden können. Nur auf diese Weise werden keine Kräfte lahmgelegt, nur auf diese Weise kann sich das freie Spiel der Gedanken, Taten und Kräfte entfalten. 7. Sonstige Ausschüsse. Nachdem dem Rechnungs- ausschuß das einzige Recht, welches er besitzt, das »Vetorecht gegen größere Ausgaben zu besitzen und evtl, auszuüben- ge nommen werden soll, hat der Rechnungsausschuß gar keinen Wert mehr. Eine Buchkontrolle ist unmöglich und wird auch 430
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