Nr. 42 (R. 18). Leipzig, Sonnabend den 18. Februar 1933. 188. Jahrgang. 18 4» Der Verein der Buchhändler zu Leipzig i;> » » An alle ordentlichen Mitglieder zu der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, I.März 19Z), 16 Uhr im kleinen Saal des Deutschen Buchhändlerhauses Portal I Tagesordnung: 1. Jahresbericht über das Jahr 19Z2 2. Kassenbericht des Jahres 19Z2 ). Haushaltplan für das Jahr 19ZZ. Festsetzung der Mitgliederbeiträge, des Beitrages für die Buch händler-Lehranstalt und des Eintrittsgeldes 4. Wahlen für den Vorstand, Hauptausschuß und Ausschuß für die Vereins-Anstalten Aus dem Vorstand scheiden aus die Herren vr. jur. Hell muth v. Hase, Alexander Liebisch, Eduard Mann- hart, die nicht wieder wählbar sind, und Herr Anton Hlersemann, der wieder wählbar ist. Der Hauptausschuß schlägt zum Vorsteher Herrn Anton Hlersemann, zum Ver treter des Vorstehers Herrn De. jur. Lurt Hofmann und als weitere Vorstandsmitglieder die Herren Johannes Friedrich Dürr, Horst Sander und Otto Zimmer mann vor. Aus dem Hauptausschuß scheidet Herr Fritz-Otto Kla- sing aus, der nicht wieder wählbar ist, und Herr vr. pinl. Hanns Sell, der wieder wählbar ist. Der Hauptausschuß schlägt die Wiederwahl des Herrn Or. pkil. Hanns Sell und an Stelle des Herrn Fritz-Otto Klasing die Wahl des Herrn De. jur. Hellmuth v. Hase vor. Aus dem Ausschuß für die Vereins-Anstalten scheidet Herr Curl Fernau aus, der wieder wählbar ist. Der Haupt- anSschuß empfiehlt die Wiederwahl. Leipzig, am 18. Februar 19ZZ 5. Unterbindung des Angestellten-Buchhandels 6. Besuch der Buchhändler-Lehranstalt durch dle Ostern elnzustellenden Lehrlinge ?. Gehilfenprüfung 8. Verschiedenes Etwa noch zu stellende Anträge von Mitgliedern können nur dann zur Verhandlung kommen, wenn mindestens zwölf stimm berechtigte Mitglieder sie unterstützen (H20 der Satzung). Nach H 1? der Satzung sind alle ordentlichen Mitglieder deS Vereins verpflichtet, den Hauptversammlungen beizuwohnen, wenn sie nicht durch Krankheit oder Ausübung öffentlicher Ämter verhindert sind, oder soweit nicht in tz 6 ein anderes zugelassen wird. Entschuldigungsgründe sind schriftlich dem Vorstände vor der Hauptversammlung anzuzeigen. Geschäfte braucht der Vorstand nicht als Entschuldtgungsgrund gelten zu lassen. Wer ohne triftige Entschuldigung fehlt, hat den vom Vorstände festgesetzten Betrag von RM Z.— zu zahlen. Die Entscheidung darüber, ob eine Entschuldigung als aus reichend anzusehen ist, trifft der Vorstand nach billigem Er messen endgültig ohne Angabe von Gründen. Der Geschäftsbericht wird mündlich vom Vorsteher zum Vor trag gebracht werden. Die zugesandten Drucksachen bitten wir ln die Hauptver sammlung mitzubringen. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig De. Hellmuth von Hase Wilhelm Ehrenberg 115