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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1928-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1928
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1928
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Redaktioneller Teil Bekanntmachung. Der Zodiakus-Verlag (Fritz Lenz), Freiburg-Baden, zeigt im Börsenblatt Nr, 06 vom 17, März d, I, Seite 2585 das Werk »Ein Blick in dieZukunft 1928» mit 2,50 Mark ordinär, 1.— Mark netto an. Trotz des Hinweises auf die Be kanntmachung im Börsenblatt Nr. 254 vom 29, Oktober v. I, hat der Zodiakus-Verlag Änderung oder Rücknahme des Inse rates abgelehnt. Wir erklären hiermit, daß der Ladenpreis des genannten Werkes gemäß K 4 b Ziffer 3 der Buchhändlerischen Verkehrs ordnung nicht mehr geschützt wird, Leipzig, dpn 2, April 1928, Der Vorstand des Börseiwcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Max Röder, Erster Vorsteher. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. Auf Grund der in der Hauptversammlung vom 21. März 1928 vorgenommenen Neuwahl des Vorstandes und nach er folgter Verteilung der Ämter besteht der Vorstand des Vereins für das Jahr 1928 aus den Herren: Vorsteher: vi-, jur, Hellmuth von Hase, Vertreter: Bruno Hauff, Schriftführer: Johannes Cyriacus, Vertreter: vr, m«ä, Wilhelm Burlage, Schatzmeister: vr, Hanns Sell, Vertreter: Elert Seemann, Beisitzer: Wilhelm Ehrenberg, Beisitzer: Alexander Liebisch, Beisitzer: Eduard Mannhart, Leipzig, den 4. April 1928, Justizrat vr. Anschütz, Rechtsanwalt des Vereins, Derband der Kreis- und Srtsvereine im Deutschen Buchhandel. Jahresbericht über das Geschäftsjahr 1927/28. Von den Prophezeiungen, die eine gegen das Vorjahr ver besserte Wirtschaftslage für dieses vergangene Jahr in Aussicht stellten, find für den Buchhandel jedenfalls keine eingetrosfen. Eher haben die von vielen Seiten geäußerten pessimistischen An sichten Recht behalten. Es zeigt sich dies in der immer stärker in Erscheinung tretenden Inanspruchnahme längeren Kredites seitens des Sortiments einerseits und in der unpünkt lichen Zahlweise, der Zunahme von Verlusten durch abso lute Zahlungsunfähigkeit und Vergleichsangebote anderer seits, die besonders den Verlag als Lieferanten schädigen. In folgedessen bildet das Mahnwesen im Verlage eine ständig steigende, mit erheblichen Unkosten verknüpfte Arbeitsbelastung, die um so unerfreulicher ist, als eine große Anzahl der Schuld ner es überhaupt nicht für nötig hält, zu antworten und erst dann sich zu regen beginnt, wenn nach mehrmaligem vergeb lichem Anmahnen schließlich zum letzten Mittel gegriffen wird, sich des Rechtsanwalts zu bedienen. Bei manchen Hilst sogar nicht einmal die bloße Mahnung durch den Anwalt, sondern erst die Klage, Wenn der Betreffende dann die doppel ten Kosten zu tragen hat, ist er natürlich ebenso verärgert wie der Gläubiger, der vergeblich mahnen muß. Diese Unzuver lässigkeit in bezug auf Einhaltung vereinbarter Zahlungstermine sowie die Gleichgültigkeit gegenüber Mahnungen trägt natürlich nicht dazu bei, das Verhältnis zwischen Verlag und Sortiment angenehmer zu gestalten und bedeutet vor allen Dingen einen Leerlauf an Arbeitskraft und vermehrte Unkosten, Der Verlag, der auch aus Eingang seiner Außenstände angewiesen ist und bei Nichteingang zeitweise teure Bankkredite für feine Produktion in Anspruch nehmen muß, wird von vielen Sortimentern als Bankier angesehen, der ohne Zinsen pumpt, wozu dieser natürlich gar nicht in der Lage ist. Er muß vielmehr das Kreditgeben einschränken, da er nur zeitweilig mit flüssigen Betriebsmitteln rechnen kann, wodurch schließlich auch die pünktlichen Zahler benachteiligt werden. Diese verstärkte Inanspruchnahme des Kredites hat natürlich seine Ursache in der vermehrten Inan spruchnahme des Kredits seitens des Publikums. Auf der anderen Seite kommt es immer noch vor, daß Firmen des Verlags direkte Angebote an Behörden und Publi ktim machen und dabei oft die von ihnen selbst festgesetzten Ver kaufspreise unterbieten, vielfach sogar noch vor dem Angebot des Werkes an den Sortimentsbuchhandel, In letzter Zeit meh ren sich auch die direkt versandten bzw, als Zritungsbeilagen verbreiteten Rundschreiben des Verlags, die im Bestellzettel ihre eigne Firma als Bezugsquelle angeben, anstatt den Platz für Einsetzung einer Sortimentsfirma frei zu lassen. Das Gilde blatt hat schon in der Februar-Nummer mehrere Firmen nam haft gemacht und auch das Börsenblatt hat wiederholt darauf hingewiesen, welche Fälle wir noch durch mehrere Beispiele er gänzen können. Es muß diese Art der Propaganda als durch aus unkollegial bezeichnet werden, zumal Firmen darunter sind, die wirklich keine Ursache haben, sich über ungenügende Ver wendung des Sortiments zu beklagen. Ein Schnlbücherverlag ladet sogar zum direkten Bezug seiner Schulbücher in Sammel bestellungen zu ermäßigtem Preise ein. Eine große Kurzsichtigkeit der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger war es, bei der jetzigen ungünstigen Wirtschaftslage Rabattverkürzungen vorzunehmen. Bei der Flut von Neuerscheinungen ist der Sortimenter gar nicht in der Lage, sich für alles zu verwenden. Häufig sind auch alle Bemühungen um Absatz vergeblich, weil der Nutzen seiner Propaganda einem anderen Kollegen in den Schoß fällt, min destens aber dem Verleger indirekt Nutzen bringt. Erhält er nun aber nur von dem Verleger ausreichenden Rabatt, für den er guten Absatz erzielt, so drückt der unzureichende Rabatt der übrigen Umsätze seinen Gesamtverdienst so herab, daß er aus finanziellen Gründen genötigt sein wird, seine Propaganda weiter einzuschränken, wodurch die Verleger mehr Schaden haben, als sie aus der Beschneidung des Rabatts einzelner Fir men Nutzen ziehen. Es ergibt sich hieraus, daß das Prinzip der Herabdrückung des Rabatts unter einen Satz, der kaum die Spe sen deckt und keinen Nutzen übrig läßt, ein falsches ist. 401
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