Zn einigen Wochen erscheint: Der kecktrbsrstsr Gi» SausbuO für das bürgerliche Recht etwa 640 Seiten Lex.-Oktav, SO Seiten Sachregister. Zn Ganzleinen M1S.- Ein Wech das auch dem -Laien die Möglichkeit bietet, sich in dem Irrgarten unserer Gesetze und unserer Rechtspflege zurechtzufinden und sich selbst an der Hand eines kundigen Führers, einer ausgezeichnet klaren und übersichtlichen Darstellung und eines geschickt angelegten Sach registers über die wichtigsten Grund- und Einzelfragen des gesamten bürger lichen Rechts zu unterrichten, das daneben auch praktische Anleitung gibt für die Abfassung von Vertragen, Eingaben, Gesuchen und Beschwerden, existierte bisher in der Vollkommenheit des Leibfriedschen Werkes noch nicht. Wir sind deshalb überzeugt, daß Sie durch geeignete Vorlage des Werks, insbeson dere auch bei Personen des mittleren Gerichtsstandes, in Notariatsbureaus und sonstigen öffentlichen Ämtern leichten und lohnenden Absatz finden werden. dr'ete/r //r/ren nrr't a/r veutscke Verlags-/tnstslt x Stuttgart, verlln unck L.elp»g