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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-12-14
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19351214
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X: 290, 14. Dezember 1935. Redaktioneller Teil Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Porzellanhändler keineswegs ruhig Zusehen würden, wenn jede Buchhandlung ihren Kunden Kaffeegeschirre, Teller und Schüsseln als Rcklamegaben überreichen wollte, vielleicht mit dem schönen Spruch verziert: Zur guten Tasse ein schönes Buch! Oder: Gibt's draußen Schnee, trink warmen Tee — und lies ein gutes Buch! Es handelt sich bei den Kochbüchern keineswegs um einen Sondersall. Zahlreiche Veröffentlichungen dieser Art sind bisher bekannt geworden und nach Informationen ist in Kürze mit einer weiteren Ausgabe zu rechnen, die von einer bedeuten den Firma als Ergänzung zu elektrischen Kochherden heraus gegeben wird. Dies« Kochbücher enthalten nicht etwa kurze An gaben darüber, wie groß der Stromverbrauch für einzelne Ge richte ist, — gegen eine derartige »Gebrauchsanweisung- wäre von keiner Seite etwas einzuwenden —, sondern die vollständige An leitung zur Herstellung der verschiedensten Gerichte, spezifiziert bis in die kleinsten Zutaten. Außer Kochbüchern, die gegenwärtig im Weihnachtsgeschäft eine besondere Rolle spielen, werden aber auch zahllose andere tung sind in den einzelnen Fällen sehr verschieden, oft aber stehen sie den im Handel befindlichen Ausgaben in keiner Weise nach. Seit kurzer Zeit wird sogar von der Zigarettenindustrie ein großes Kartenwerk von Deutschland, das im Buchhandel in der gleichen Ausführung verkauft wird, unentgeltlich abgegeben. Es ist nicht möglich, auf jeden einzelnen Fall hinzuweisen, in dem eine Schädigung des Buchhandels entstanden ist. Diese Ausführungen sollen nur Beispiel und Hinweis sein und haben ihren Zweck erfüllt, wenn alle Kollegen in dieser Frage aufmerk sam werden. Die Verärgerung, welche überall über derartige Ver öffentlichungen besteht, soll nicht vergrößert werden, sondern die Aufgabe dieser Aufzeichnungen besteht darin, in voller Öffentlich keit in eine Aussprache einzutreten, die nicht länger aufgeschoben werden darf.-Wenn sich andere Kollegen dazu äußern wollen, werden sicher wertvolle Ergänzungen gegeben werden können. Es ist nichts dagegen einzuwenden, im Gegenteil, im Inter esse einer möglichst raschen Gesundung der deutschen Wirtschaft ist es zu begrüßen, wenn von den verschiedenen Stellen aus eine leb- Ä^it dem gesamten deutschen Schrifttum steht der deutsche Buchhandel bei den notleidenden Volksgenossen. - Spendet Bücher für die Winterhilfsspende der Reichsschrifttumskammer! Reklame-Drucksachen verschenkt, die geeignet sind, dem gesamten Buchhandel schweren Schaden zuzusügen. Ich erwähne nur kurz, daß in Berufsschulen ein umfangreiches Lehrbuch für Farben anstriche vertrieben wurde, eine besonders wirksame Ausschaltung des Buchhandels bereits bei den Schülern, denn der Preis von RM 1.50 entspricht bei weitem nicht den Herstellungskosten. Da neben gibt es ausführliche Anleitungen zur Blumenpslege, die jedes Gartenbuch in den Augen der Öffentlichkeit überflüssig machen. An die Haushaltungen wenden sich weitere Veröffent lichungen, die praktische Winke erteilen für alle kleinen Repara turen, wie sie von Zeit zu Zeit Vorkommen. Schließlich sei noch aus eine Art von Veröffentlichungen hin gewiesen, bei denen ganz erschreckende Auswüchse zu verzeichnen sind: Zahllose Reiseführer, Spezialkarten, Auto- und Wander karten sind in den letzten Jahren erschienen, die zum Teil völlig kostenlos, zum Teil gegen eine »Schutzgebühr-, die in keinem Falle den Herstellungskosten auch nur teilweise entspricht, an jedermann abgegeben werden. Herausgeber sind in den allermeisten Fällen die großen Benzinfirmen bei den Autokarten und -führern, die Verkehrsvereine oder andere öffentliche Verbände bei den Wan derkarten und lokalen Führern. Ausstattung, Druck und Bearbei- haste Werbung durchgesührt wird. Wir müssen uns aber mit aller Entschiedenheit dagegen wehren, daß diese Werbung auf Kosten eines anderen schwächeren Wirtschaftszweiges, aus Kosten des Buchhandels geschieht! Die große Verantwortung, welche uns auf geistigem Gebiet zugewiesen worden ist, können wir nur tragen, wenn unsere wirtschaftliche Grundlage, die sich eben zu festigen beginnt, nicht von außen her gestört wird! Die ständische Zusammenfassung unseres Berufes scheint mir die beste Gewähr dafür zu sein, daß auch die Frage der Vertei lung von Gratis-Drucksachen zu Reklamezwecken eine Lösung findet, die unseren Belangen als Buchhändler in weitestgehendem Sinne Rechnung trägt. Wenn hier wieder einmal mit allem Nachdruck auf die Schädigung und ihre Folgen hingewiesen ist, die dem gesamten Buchhandel durch die Verteilung von Werbegaben der oben beschriebenen Art entsteht, so ist zu hoffen, daß zahl reiche Kollegen in fruchtbringender Zusammenarbeit bereit sein werden, an der Beseitigung dieses llbelstandes nach ihren Kräften mitzuarbeiten. Dem liberhandnehmen dieser Veröffentlichungen kann nicht tatenlos zugesehen werden, unsere wirtschaftliche und kulturelle Ausgabe verträgt keine falsche Zurückhaltung. Um Ant wort wird gebeten. Die italienische Buchhandelsordnung Von den italienischen Fachverbänden der Verleger einerseits und der Buchhändler andererseits ist eine Buchhandelsordnung aufgestellt worden, die von der italienischen Regierung geneh migt und als gesetzliche Verfügung herausgegeben wurde. Die darin enthaltenen Bestimmungen scheinen bisweilen ein seitig auf die Befugnisse des Verlegers bedacht zu sein, und es ist daher wohl angebracht, aus den — auch deutschen Ausfuhrunter nehmen aller Geschäftszweige zur Genüge bekannten — hohen Kreditanspruch bzw. auf die Forderung äußerst langen Ziels italienischer Handelsunternehmen im allgemeinen hinzuweisen. Diese Forderungen kann im vorliegenden Fall nur der Buch händler an den Verleger stellen, und so bildet die Buchhandels ordnung in mancher Hinsicht in erster Linie einen Schutz für den Verleger. Weiterhin wird dem deutschen Fachmann die Preis nachlaßgewährung an verschiedene Unternehmen und Berufs gruppen ausfallen, deren Regelung auch mit Rücksicht auf die bisherige, zeitweilig »ordnungslöse- Handhabung dieser Angelegen heit verstanden werden muß. Erwähnung verdient auch der Umstand, daß es in Italien ein Sortimcntswcsen in unserem Sinne nicht gibt. Vor dem Studium der italienischen Buchhandelsordnung, die auszugsweise hier im folgenden wiedergegeben ist, mag auch hinsichtlich gewisser, die Preisangaben auf den Umschlägen von Büchern betreffender Verordnungen daran erinnert werden, daß in Italien, so wie in Frankreich und anderen Ländern, Bücher fast nur broschiert zum Verkauf gelangen. Die Buchhandelsordnung besteht aus II Paragraphen und ist im »üiorusio «teils ladreris- Nr. 26/1935 mit Erläuterungen erschienen. Artikel 1 verfügt, daß Buchhändlerpreisnach lässe ausschließlich Verlegern, Buchhändlern und Buchvertricbsunternehmen (»riveockitori-), soweit sie Mitglieder der üsäersLioos Usrioosle üsseists loctustrisii bictitori (Verleger) und der üoctsrsrioao ktsrlousle psseista Oommereisuti äel I-idro, (teils Lsrl» e Lkkiut (Buch- und Papierwarenhändler) 1071
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