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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-12-14
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1935
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- Deutsch
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-k 290, 14. Dezember 193S. Redaktioneller Teil Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. gewähren zu können. — Die Erläuterungen unterstreichen den Sinn dieser Bestimmung, aus der hervorgeht, daß der dem Buch händler vom Verleger berechnete Netto-Preis nicht weniger als die Hälfte des auf dem Umschlag des Buches bzw. im Katalog ver- zeichneten Ladenpreises ausmachen darf. Artikel 8 erklärt, daß, außer Berufung auf das Gesetz, aus den Handelsbrauch und auf die üblichen Gepflogenheiten im Falle von Nichterfüllung von Verpflichtungen, bei wiederholter Ver säumnis von Zahlungsverpflichtungen von seiten des Buchhänd lers der Verleger berechtigt ist, ohne weiteres für seine Forde rung eine Sichttratte zu ziehen und dem Buchhändler Verzugs zinsen zum handelsüblichen Zinsfuß zu belasten. Ferner steht ihm das Recht zu, das Konto zu sperren und bei den zuständigen Fach verbänden Anzeige über den säumigen Schuldner zu erstatten, da mit diese Verbände durch ihre Fachblätter die Berufsgruppen hiervon in Kenntnis setzen und damit weiterhin gegebenenfalls entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können. — Die Er läuterung verweist auf die moralische Wirkung, die durch diese Maßnahmen bei rückfälliger Nichterfüllung von Verpflichtungen erzielt wird und die dazu führen können, daß säumige Schuldner Artikel 9 führt die Gesetze und Strasverordnungen auf, nach denen eine Nichtbeachtung der gegenwärtigen Buchhandelsord nung geahndet wird (laut Erläuterung erfolgt auch Ausschluß aus der Mitgliedschaft des betreffenden Fachverbandes). Verstöße gegen die Bestimmungen ziehen auch, nachdem sie entsprechend festgestellt worden sind, eine gesetzlich gültige Lösung der ein zelnen zwischen Verleger und Buchhändler abgeschlossenen Ver träge und Abkommen nach sich. — In den Erläuterungen werden die bei Nichteinhaltung der Buchhandelsordnung anzuwendenden Gesetze bzw. Strasverordnungen besonders erwähnt. Artikel 10 und II enthalten Vorschriften über das Anbringen der neuen Buchhandelsordnung in Geschäftsräumen und Buch handlungen und setzen die Gültigkeit der Buchhandelsordnung auf zunächst zwei Jahre fest, nach deren Ablauf sie von selbst jeweils ein Jahr in Kraft bleibt, wenn nicht einer der von der Buch handelsordnung erfaßten Fachverbände diese durch entsprechende Anzeige sechs Monate vor Ablauf einer Gültigkeitsdauer kündigt. Bildbücher und „Bilderbücher" Es ist eine durchaus erfreuliche Tatsache, baß neuerdings die Bildfreudigkeit in so weitgehendem Maße auch auf den Büchermarkt llbergreift und so neben der mehr geistigen Tätigkeit des Lesens auch das Auge wiederum zu seinem eigentlichen Rechte der Anschauung und des sehenden Erlebens kommen läßt. Oft genug wurde in früherer Zeit hingewiesen auf die vom Ausland gepflegte Kunst der Illustration und Reproduktion, und wir bestreiten auch nicht, daß hier hervorragende und vorbildliche Leistungen erzielt wurden. Noch der Verleger von Kugler-Menzels Werk über Friedrich den Großen hat sich ja zunächst an eine Pariser Firma wegen der Druck stöcke gewandt, bis ihm Menzel schrieb: »Ich kann Ihnen nicht ver bergen, daß es meinem Nationalgcfühl wehe tut, wenn an einem nationalen Werk die Deutschen allen Anteil verlieren würden«. Und er ließ es sich keine Mühe kosten, deutsche Holzschneider für die Herstellung seiner Druckstöcke heranzubilden, freilich nicht ohne manche Verdrießlichkeit und notwendige Zurechtweisung, aber das Werk ge lang, und seine Sorge, »daß nur ja die Sachen jetzt recht sauber gedruckt werden!«, hat in schöner Weise ihren Lohn gefunden. Eine kürzlich erschienene Neuausgabe unter Verwendung der Original- öruckstöcke gibt heute jedem Volksgenossen die Gelegenheit, selbst den Sachverhalt nachzuprüfen und für wenig Geld in den Besitz eines Dauerwerkes deutscher Jllustrationskunst zu kommen. Und Namen wie Ludwig Richter, Max Slevogt, Rudolf Koch, um nur einige zu nennen, bestätigen uns, daß wir durchaus nicht hinter anderen Völkern zurückstehen; denn sie haben eben nicht nur einen Wortinhalt ins Bildliche übertragen, sondern aus dem Geiste des Sprachschöpfers heraus die Bilderschrift zu den Texten gefunden, so wie dem Musiker aus dem Worte seine Melodie erwächst. Und wo gäbe es etwas der Erscheinung eines Wilhelm Büsch auch nur annähernd Gleiches? Rufen wir uns solche Namen in Erinnerung, dann liegt darin aber zugleich auch eine sehr hohe Verpflichtung, und ein Blick in die Werkstätten dieser Bildkünstler zeigt uns, daß das durchaus keine so einfache Sache ist, ein Buch mit Bildschmuck zu versehen und all die technischen Kleinigkeiten vom Format bis in die Wiedergabe der Schraffuren usw. so auszuführen, daß am Ende mehr herauskommt als eben nur eine »Illustration« im Sinne rein stofflicher Darstellung eines vom Dichter oder Verfasser des Textes aufgezeigten Vorwurfes. Man lese daraufhin einmal Menzels Briefwechsel mit seinem Verleger Weber. Solche Meisterschaft freilich und Sorgfalt ist selten, und nur zu oft steht man bei Neudrucken sowohl wie bei manchen Illustrationen einfach vor einem Rätsel, wie es möglich ist, daß Verfasser und Verlag in bezug auf den bildlichen Teil jeglichen Geschmack und alles Urteil verloren zu haben scheinen. Soweit es sich dabei um Neuschöpfungen handelt, sollte man wirklich noch mehr den Rat von Fachleuten einholen, denn wie leicht wird doch gerade durch eine mißglückte oder gar kitschige Illu stration das ganze Buch beeinträchtigt und dazu noch bei phantasie reichen jungen Menschen ein Zerrbild für alle Zeit beschworen: Ich meine, wir denken alle noch mit Schrecken zurück an die Germanen bilder früherer Zeiten! Leider sind auch sie heute noch nicht aus- gestorben. Lieber verzichte man ganz auf Bildschmuck, wenn der Vor wurf sich nicht eignet, oder aber man wähle eine schlichte Schwarz- weiß-Darstellung, als daß man nur um der Bilder willen Geschmack losigkeiten begeht. Wir wissen, daß gerade auf diesem Gebiete viele Schwierigkeiten zu überwinden und wirklich schöpferisch begabte Künstler selten find, darum aber ist eben besondere Vorsicht und erhöhte Verantwortlichkeit am Platze. Das gilt in besonderem Maße für die heute so beliebten Schaubücher und farbigen Bildbücher im Nahmen bil liger Reihen. Um zunächst bei Reproduktionen nach bekannten Ori ginalwerken zu bleiben, so will es uns scheinen, als gebe oft mehr die Neuheit bzw. noch ziemliche Unbekanntheit den Ausschlag als die Frage, ob sich diese Werke überhaupt zur Wiedergabe (meist dazu noch in einem kleineren Formate) eignen. So begrüßenswert es ist, daß der Mehrfarbendruck es heute ermöglicht, in oft erstaun licher Weise an die Tönung der Originalvorlagen heranzukommen, so groß ist auch die Versuchung, dieses Verfahren unterschiedslos auf Gemälde und Aquarelle und Pastelle anzuwenden. Es liegen auch darin ausgezeichnete Leistungen vor, aber auch ebensoviele Mißgriffe. Jedenfalls eignen sich für kleinere Publikationen in erster Linie die Werke der Schwarz-Weiß-Kunst und Aquarelle, wäh rend bei Gemälden äußerste Vorsicht am Platze ist. Aber auch Zeichnungen haben ihre großen Schwierigkeiten, besonders wo es sich um Kreidezeichnungen oder leichtgetönte Skizzen handelt. Gerade bei diesen Werken liegt doch der Reiz und Wert in den Fein heiten der Strichführung, der Schattenlagen, der Konturen und Tönungen des Untergrundes, sodaß nur sorgfältigste Berücksichtigung aller dieser Gesichtspunkte eine annähernde Wiedergabe ermöglicht. Es ist jedoch in vielen Fällen so, daß ein Vergleich zweier ver schiedener Reproduktionen desselben Originals oft zweifelhaft macht, ob man nicht doch zwei ganz verschiedene Vorlagen benutzt hat. Solche Vergleiche aber sollten nicht erst von dem späteren Käufer dieser Bücher angestellt werden, sondern von dem Hersteller. Leider scheint es hierbei noch vielfach an der nötigen Sorgfalt zu fehlen Ter Preis darf dafür nicht ausschlaggebend sein. Lieber einige Bilder weniger, aber die anderen dafür um so vollkommener. Wenn wir schon diese Köstlichkeiten der Kupferstichkabinette und Sammlungen allen Volks genossen zugänglich machen wollen, dann sollen auch sie so nahe wie möglich an das Original herankommen, keinesfalls aber durch ein Mehr an Bildern für ein Weniger an Sorgfalt und Echtheit ent schädigt werden. Hier kann die Bildfreudigkeit leicht zu einem Bilderrummel verführen, und die Fülle der zur Zeit erscheinenden Schaubücher aus allen Gebieten macht zuweilen wirklich bedenklich. Weit mehr als für Reproduktionsbücher gilt das noch für die mit photographischen Wiedergaben! Es ist gewiß ein Fort schritt, daß wir uns heute bemühen, das Wort soweit als möglich durch das Bild zu unterstützen, und die auf dem Gebiete der Photo- mechauik erreichten Ergebnisse gerade auf dem deutschen Buchmarkt b-rauchen keinen Vergleich zu scheuen. Die Freude vieler Volks genossen an solchen Schaubüchern aber hat eine Flut von Veröffent lichungen hervorgerufen, die keinesfalls alle vor einem strengeren Richter bestehen können. Auch da gibt es eine Grenze. Lieber 200 Bilder ordentlich, als WO und mehr in verwischten, undeutlichen oder gar den Sachverhalt völlig entstellenden Massendrucken. In diesen Fragen muß unbedingt noch sorgfältiger gearbeitet werden, denn die be reits vorliegenden Leistungen vieler Verlage zeigen, daß es möglich 1073
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