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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1935
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- 1935-02-02
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- 02.02.1935
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X: 28, 2. Februar 1935. Redaktioneller Teil. Subskribent bewußt sein, daß selbst in tariflich gleichbleibenden Zeiten diese Beibehaltung des gleichen Preises oft über viele Jahre hinweg für den Verleger nur gerechtfertigt ist, wenn sich der Kreis der Subskribenten mindestens auf gleicher Höhe hält. Insofern ist die Subskription eine gemeinnützige Angelegenheit. Wer ohne Ver schulden des Verlegers aus diesem Kreis ausschciden will, der ver schiebt das System eindeutig zum Schaden des anderen Teiles. Eine Forderung auf Herabsetzung des Subskriptionspreises ist aber auch in Zeiten einer Verbilligung der Herstellungstarife recht lich und praktisch nicht begründet. Hier muß zweierlei berücksichtigt werden: 1. Da der Verleger während der ganzen tzerstellungsdauer eines Subskriptionswcrkes seinem Abnehmer gegenüber an einen festen Preis gebunden ist, muß er versuchen, den Auftrag auch alt seine Lieferanten zu einem festen Preis zu vergeben. Er hat also in diesem Fall selbst in günstigerer Zeit nicht die Möglichkeiten, die sich ihm bei Vergebung eines neuen Auftrages bieten würden. Denn dem Drucker, der auf der einen Seite das Risiko einer Tarif erhöhung übernommen hat, wird billigerweise nicht der Nutzen aus einer Tarifsenkung entzogen werden können. Gelingt es aber 2. trotzdem, eine gewisse Anpassung an das jeweilige Preisniveau zu erreichen, so ergibt sich im Verlauf einer mehrjährigen Herstellung fast immer ein Rückgang der Subskriptionszahl. Das läßt sich in wirtschaftlich schweren Zeiten nie vermeiden und dieser Verlust trifft gerade jenen Verleger am härtesten, der auch vor der inhalt lich schwierigsten Produktion nicht zurückschreckt und der sich seinem Kundenkreis gegenüber stets entgegenkommend verhält. Anderer seits ist es selten möglich, ausfallende Subskribenten durch ebenso viel neue Besteller zu ersehen, sobald einmal der größere Teil des Werkes vorliegt und der Gesamtpreis eine beträchtliche Höhe er reicht hat. Auch die Konkurrenz vom Antiquariatsmarkt her macht sich dann schon bemerkbar. Gelingt es also dem Verleger wirklich, durch die Entwicklung der Preistarife eine Verminderung der Her stellungskosten zu erzielen, so ist diese praktisch selten hoch genug, um den Verlust der Subskriptionsausfälle ganz zu ersetzen. Betrachtet man schließlich diese vier Punkte: Änderung der Erscheinungstermine, des Umfangs, der Ausstattung und des Prei ses als Einheit, so ergibt sich — abgesehen von Tod oder Zah lungsunfähigkeit des Bestellers — als Grund des Rücktritts von der Subskription immer ein Abwcichen von den in der Anzeige enthaltenen Bedingungen in einem Maße, daß es dem Subskribenten billigerweise nicht zugemutet werden kann. Wobei jedoch zu be rücksichtigen war, daß zur rechtlichen Wertung dieses Begriffes auch die Zwangslage des Bcrtragsgegncrs einer gerechten und sachlichen Beurteilung bedarf. In der Praxis steht es nämlich in der Mehrzahl der Fälle leider so, daß alle Begründungen dieser Rücktrittsforderungen mehr theoretischer Natur sind. Als wahrer Grund steht dahinter der Wunsch, in einer wirtschaftlich drückenden Zeit von einer finan ziellen Verpflichtung entbunden zu werden, die man in einer gün stigeren Periode übernommen hat und deren Gegenleistung man nun nicht mehr als eine Lcbcnsnotwendigkeit ausieht. Darunter leidet gegenwärtig der Buchhandel ganz allgemein. Am schärfsten aber wirken sich diese Folgen vielleicht im Subskriptionswcsen aus. Denn wie wir bereits erwähnten, ist die Subskription geriü>c jenen Werken Vorbehalten, die so teuer, umfangreich, kostbar oder speziell sind, daß sie zum Absatz dieses besonderen Anreizes, nämlich des zeitweise verbilligten Preises, bedürfen. Was liegt also näher, als daß man sich bei zunehmender Verknappung der Barmittel zu nächst von diesen Verpflichtungen zu befreien versucht? Wird aber der Rücktritt von der Subskription vollzogen und hat der Verleger sich damit einverstanden erklärt, so kan» im Sinne der Verkaufsordnung nur von einem Aufhören des Weiterbczngs die Rede sein. Soweit kein böswilliges Verschulden des Verlegers nachweisbar ist, ist ein solcher Rücktritt nicht identisch mit einem beiderseitigen Rücktritt vom Vertrag im handclsgesctzlichcn Sinn. Das will heißen, daß der Subskribent nicht berechtigt ist, die bereits erschienenen Teile des Subskriptionswerkes dem Verleger zuzu- stellcn unter gleichzeitiger Rückerhebung der Kosten, eventuell sogar noch der Zinsen dafür. Ebensowenig hat der Verleger das Recht, diese Teile ohne Entschädigung zurückzufordcrn. Ihre Verwertung steht vielmehr dem Kunden frei. Ein Anspruch auf späteren Nach bezug der bis dahin erschienenen Teile zum Subskriptionspreis oder eine Übertragung der Subskription auf einen Dritten steht dem Kunden jedoch rechtlich nicht zu. Im übrigen aber und letzten Endes ist die Subskription eine Einrichtung der Praxis für die Praxis. Wichtig ist deshalb, daß bei allen Streitfragen, die sich aus ihr ergeben, der Gemeinnutz nicht vergessen wird. Alles, was rechtlich darüber gesagt werden mag, kann im einzelnen Fall auch eine andere Auslegung erfor dern, und keine juristische Darstellung wird die Möglichkeit einer anderen Deutung völlig ausschließen. Es darf in heutiger Zeit auch nicht der Zweck eines solchen Versuches fein, die Rechte eines Teiles scharf gegen die Forderungen des anderen abzugrenzen. Die Praxis wird vielmehr immer bemüht sein müssen, die Entscheidung in jenem Sinne zu suchen, daß durch gerechte und billige Erledi gung des Einzelfalles der Nutzen des Systems aufrecht erhalten bleibt, das sich — wie bei der Subskription — für den Buchhandel nun schon im dritten Jahrhundert bewährt hat. Dienst am deutschen Buch durch Dietrich-Eckart-Bücherei und Dietrich-Eckart-Stiftung Von Eduard Nothemund, Bayreuth*) Zur Woche des Buches 1934 erließ der Reichsamtsleiter des NSLB., Staatsminister H-ans Schemm, folgenden Aufruf an die deutschen Erzieher: »Deutsches Buch und deuischer Erzieher gehören von jeher zu sammen. Wieviele Bücher sind durch besinnliche Dichter, durch schaf fende Forscher aus dem deutschen Lehrerstaud geschaffen worden und in unser Volk hineingegangen! Wieviele deutsche Dichter und Ge lehrte sind aus deutschen Lehrerfamilien herausgemachsen! Welch ein Strom guter Bücher fließt jahraus, jahrein in die deutschest Schulhäuser aller Schulgattungen, in die Studierzimmer deutscher Erzieher! Sie haben selbst in Zeiten materieller Not sich immer wieder ein Buch vom Munde abgespart, wie einst der Führer in seinen Wiener Fahren, weil sie die unerschöpflichen Werte kennen, die im deutschen Buch, im Gedächtnis der Nation beschlossen liegen und die geweckt werden wollen zu neuem Leben. Dem will auch die Woche des Buches dienen. Für uns Er zieher weitet sich die Woche zum Jahr, zur ständigen Arbeit an und mit dem deutschen Buche. Aber auch uns soll und muß die Woche des Buches ein erneuter Appell sein, nicht zu erlahmen in unserer *) Der Aufsatz — hier an einigen Stellen überarbeitet — wurde zuerst in der Julmonduummer 1934 der Reichszeitung der deutschen Erzieher veröffentlicht, die fast ganz dem deutschen Buch gewidmet war. 88 Arbeit für die Kulturgüter unseres Volkes, die im Buche aufbe wahrt sind. Arbeitet darum mit den örtlichen Ausschüssen, die die Buchwoche durchführen. Sprecht in Lehrerbundsversammluugen über die Aufgaben des Buches, über Buch und Welt, über Jugend und Buch! Sorgt dafür, daß kein Weihnachtstisch im deutschen Lehrerhause ohne Buch bleibt! Führt die Jugend, die euch anvertraut ist, zum guten Jugendbuch, dem die Neichsamtsleitung durch die heute errichtete ,D i e t r i ch - E ck a r t - B ii ch e r c i* und ,D i e t r i ch - Eckart- Stiftung* auf einem neuen Wege dienen will! Durch euren Einsatz für das Buch, dem Ausdruck und Nieder schlag deutschen Geistes, deutscher Seele, deutschen Blutes baut ihr mit am Dombau deutscher Volkheit, am großen Werk unseres großen Führers!« Dem Aufruf schloß sich eine Verfügung über die Errichtung der Dietrich-Eckart-Bücherei und der Dictrich-Eckart-Stiftung an. Hier wurde in Umrissen Ausgabe und Gestalt der beiden Einrichtungen dargestellt, die im folgenden eine eingehendere Betrachtung erfahren sollen. Mit der Errichtung der Dietrich-Eckart-Bücherei und der Dietrich Eckart-Stiftung stellt die Reichsamtsleitung des NSLB. aus einem Teilgebiet deutschen Kulturstrebens einen nationalsozialistischen Grundsatz eindeutig heraus: den Grundsatz des Wertes, des volk haften Wertes, der inneren und äußeren Güte, dem ein deutsches
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