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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1932
- Strukturtyp
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- 1932-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1932
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- Deutsch
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X° 150, 30. Juni 1932. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. Ü.Dtschn Buchhandel. Der Franzose will sagen, der Urheber habe ein moralisches, ein sittliches Recht ans Achtung seiner geistigen. Schöpfung, seiner Eigenart. Da «bietet sich uns Deutschen ungezwungen das Wort E i g e n t e i l, um alles auszudrllcken, worauf es ankommt, nämlich erstens: Das Urheberrecht besteht, im Sinne des Entwurfs, aus dem unveräußerlichen Eigenteil, den der Urhsber, auch wenn er wollte, wirksam gar nicht veräußern oder übertragen kann, weil das durch einen anderen umgestaltete Werk nicht mehr das eigene, sondern ein anderes, gemeinsames sein würde —, und zweitens aus dem veräußerlichen Nuyungsteil, dem Nutzrechte, der Nutzbarung. Mir scheint so der alte, jetzt aufgegebene Begriff des »Geistigen Eigentums« folgerichtig fortgebildet zu sein und ohne An leihen aus dem Französischen. Die neue Bezeichnung »Eigenteil« würde sich bestens neben altgewohntes Sprachgut stellen (Eigen-- name, Eigenschaft, Eigentum). Ein Geistesivcrk, um es nochmals mit etwas anderen Worten zu sagen, ist unbeschränktes Eigentum des Schöpfers nur vor der Veröffentlichung. Nach dieser bleibt dem Schöpfer nur sein »Eigenteil«, nämlich die Tatsache, daß er das Werk geschaffen hat, es chm geisteigcn ist (vgl. leibeigen!), und kein anderer das Recht «haben kann, dessen Form anzutasten; die Nutz barung dagegen in jedem Sinne kann auf Andere übergehen: an den gewerbsmäßigen Vervielfältiger oder Verbreiter, aber auch an den Käufer oder Genießer, der es für sich zur Belehrung oder Freude nutzt. Das Werk gehört fortan der Öffentlichkeit. — Zusammen fassung: Das Recht des Urhebers besteht aus Eigente-il und Nutzteil. Noch leichter scheint ein deutscher Ersatz des »Droit ck-e 8uito«, das der Gesetzentwurf als »«Anspruch auf den Urheber-Anteil« be zeichnen will. Gemeint ist das dem bildenden Künstler neu zuge dachte Recht auf einen gewissen Anteil von dem Erlös, wenn sein Werk mit Gewinn veräußert wird. Also eine hauptsächlich den Kunsthandel, aber auch Sammler belastende Wertzuwachs-Abgabe an die Künstler. Die Übersetzung mit »Folgerecht« wäre ebenso nichts sagend wie der französische Ausdruck selbst. Aber warum nicht »W-ertzuwachsantell« des Künstlers oder noch einfacher »Zuwachs- a n t e i l« ? Deutsche Gesetze brauchen wirklich nicht mit fremdsprachigen Flicken zu erscheinen! Neue Schaufenstertechntk. Die Gefchäftsverlegung unserer Firma bot uns die Möglichkeit, neue Wege der Schaufenster- und Ladeneinrichtung zu beschreiten. Um mit dem bisherigen abgeschlossenen Schaufenster mit Nllck- und Seitenwänden zu brechen und eine Einheit aus Schaufenster und Verkaufsraum zu schaffen, entschlossen wir uns, Rück- und Seiten wände ganz fortfallen zu lassen. Das Ladeninnere wird dadurch von der Straße aus ganz sicht bar. Die gefüllten Bücherregale wirken suggestiv auf den Beschauer und bilden dadurch einen starken Werbefaktor, zumal es sich hier um einen Eckladen handelt. Ein Fenster liegt in der Hauptstraße, zwei in der Nebenstraße; sie beherrschen also die Außenfront und geben den ganzen Verkaufsraum dem Blick des Außenstehenden frei. Ein zweiter Vorteil ist der, daß das Ladeninnere von allen Seiten vom Tageslicht durchflutet wird und wiederum abends, durch künst liche Lichtquellen erhellt, weithin zu sehen ist. Auf den üblichen Ladentisch, der nur den Kunden von den Bücher schätzen trennt, haben wir ganz verzichtet. An den Regalen läuft in Tischhöhe eine zwei Bücherreihen breite Auslage entlang, -die dem Käufer ein zwangloses Stöbern erlaubt. Die reiche Auswahl, die Regale und Auslage bieten, wird ihn zu manchem Mehrkauf führen. Das Schaufenster, das bisher so ängstlich isoliert und gehütet wurde, ordnet sich hier harmonisch in den zweckdienlichen Gesamt rahmen ein. Es ist ein einfacher Tisch, eine Auslage, dessen Breite sich nach der Breite der Schaufensterscheibe und dessen Tiefe sich nach dem jeweils verfügbaren Raum im Laden richtet. (Siehe Ab bildungen.) Ihm fällt wie bisher «die Aufgabe zu, Neuerscheinungen, einen bestimmten Verlag, Autor, oder Bücher spezieller Gebiete be sonders augenfällig in den Vordergrund zu bringen. Durch den Fortfall der Rückwand ergeben sich grundlegende Änderungen. Soweit möglich, wird das Schaufenster auch nach innen zu dekoriert. (Siehe Abbildung 3.) Die werbetechnische Ausnützung ist eine doppelte: Schaufenster nach der Straße zu (siehe Abbildungen 1 und 2) und gleichzeitig Auslage im Verkaufsraum. Der Besucher kann an den Schaufenstertisch ebenso zwanglos treten wie an die Regale. Wie oben gesagt, ist der ganze Loden in die Schau fensterwerbung einbezogen. Das Schaufenster selbst läßt demnach genügende Sicht in das Ladeninnere mit seiner rhythmisch schönen Maffengllederung der hohen Bücherregale frei. Sein Dekorations- matcrial ist möglichst durchsichtig und unauffällig. Die dreiflächigen Holzständer, mit denen sich sehr wirkungsvolle Ausbauten erzielen lassen, bilden im Material eine Einheit mit den Regalen. Die senk recht stehenden Glasplatten tragen Beschriftung aus Pappbuchstaben. Die Tischplatten sind glatt und mit einfarbigem Stoff überzogen, der je nach Zweck in den Farben geändert wird. Durch die Einfachheit des Materials kommt das Buch wieder zur vollen Geltung und wirkt und wirbt durch sich selbst! Bei der Einrichtung des Ladens und der Schaufenster mar uns der Dekorateur Herr Fritz von Valtier mit seiner reichen Erfahrung auf diesem Gebiete ungemein behilflich. Franz Overhamm i. Fa. Buchhandlung Teschner, Berlin-Steglitz. 515
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