Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-06-07
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1932
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19320607
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193206078
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19320607
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1932
- Monat1932-06
- Tag1932-06-07
- Monat1932-06
- Jahr1932
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
130, 7. Juni 1932. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b.Dtschn Buchhandel. vorschussung von Einzahlungen Verhandlungen geführt worden sind, die das Verfahren vereinfachen sollen. Ausschlaggebend sind und bleiben eben die Bestimmungen der fremden Nationalbanken. Am schmerzlichsten empfunden werden die Schwierigkeiten, welche im Verkehr zwischen Deutschland und O st e r r e i ch sich ergeben. Wohl sind 10 Millionen Schillinge aus eingefrorenen Guthaben für den Lieferungsverkehr nach Deutschland freigegeben, Guthaben aus der Zeit vom 10. Oktober 1931 bis 31. Dezember 1931 außerdem für den Reise- und Warenverkehr freigestellt, aber eine Entlastung der sehr angespannten Lage ist weder hierdurch noch durch die vom Deutschen Reichspostministcrium in seiner Verfügung von 12. Mai d. I. (»Nutz barmachung deutscher Schilling-Guthaben für den Reiseverkehr von Deutschland nach Österreich«) geschilderten Neisesparbücher spürbar geworden. Die meisten deutschen Gläubiger sind auf die Zahlungen angewiesen, welche recht spärlich aus dem von der Nationalbank dem österreichischen Buchhandel freigegebenen Kontingent eingehen. (Einen Artikel darüber von Herrn Kommerzialrat Franz Hanaczeck hoffen wir in einer der nächsten Nummern veröffentlichen zu können.) Die Wahrnehmung wird bestätigt, daß die österreichische Provinz sich um die Ausnutzung dieser freigestellten Deviscnmenge mehr bemüht als der Buchhandel in Wien. Alle Überlegungen um den Versuch eines buchhändlerischen Clearings zwischen Österreich und Deutschland schei tern an dem Wunsch österreichischer Gläubiger, sich die anfallenden Markguthaben zu sichern. Für den Einzug deutscher Forderungen in Österreich und zur Vermittlung haben sich in letzter Zeit besonders der Wiener Inkasso-Verein und der Österreichische Kreditschutz-Verein augeboten. Adressen und Bedingungen dieser Stellen werden Inter essenten von der Auslandabtcilung der Geschäftsstelle gern übermittelt. Wie vorauszusehen war, hat der Clearing-Vertrag zwischen Deutschland und Ungar n (s. Börsenblätter vom 21. und 26. April) bis jetzt wenig genützt. Der Brief einer ungarischen Buchhandlung (in diesen Tagen uns zugegangen) erläutert die Situation am besten: »Zwecks Vermeidung eventueller Mißverständnisse halte ich es für notwendig, Ihnen zur gefl. Kenntnis zu bringen, daß die Über weisungen aus Ungarn nach Deutschland durch das neuerdings abge schlossene Clearingabkommen nicht leichter gemacht worden sind. Die Ungarische Nationalbank kann nämlich nur in der Höhe Pengöeinzah- lungen zugunsten deutscher Gläubiger annehmen, in welcher Höhe bei der Neichsbank Markbeträge für ungarische Gläubiger eingezahlt werden. Da aber Ungarn im geschäftlichen Verkehr mit Deutschland derzeit passiv' ist, werden die nach Deutschland bestimmten Zahlungen — bis die ungarische Einfuhr nach Deutschland nicht bedeutend stärker wird — auch weiterhin Verzögerungen erfahren. Wir ungarischen H^uchhäudler tun allerdings unser Möglichstes: wir melden unsere Schulden rechtzeitig bei der Nationalbank zur Überweisung an, und es hängt dann nur vom Markguthaben der Nationalbank ab, in welchem Maße unsere Anmeldungen zur Überweisung bewilligt wer den können. — Allerdings ist es ein wichtiges Interesse der deutschen Verleger, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß solche Waren und Produkte, von welchen Deutschland auf Einfuhr angewiesen ist und die auch von Ungarn eingeführt werden können, nicht von anderswo, sondern aus Ungarn importiert werden, und dadurch den ungarischen Buchhändlern ihr sehnlichster Wunsch, die Bezahlung ihrer Schulden, möglich gemacht wird.« Die deutschen Formulare bzw. die Richtlinien der Reichsbank für den ungarischen Clearingverkehr sind, was für das ganze Ver fahren sehr bezeichnend ist, erst vor kurzem ausgegeben worden. Nach Lauge der Diuge als günstig zu bezeichnen sind die De- visenvcrorduungen, welche den Buchhandel in der T s ch e ch o s l o w a - kei betreffen. Es ist durch die Bemühungen des Verbandes Ler Deutschen Buchhändler in der Tschechoslowakei, Sitz Dux, gelungen, einige Härten zu beseitigen. Das Tschechoslowakische Finanzmini sterium hat am 21. April das Verzeichnis der devisenbcscheinigungs- pflichtigen Waren von neuem bekanntgegeben und zu den Tarif- Positionen 298 und 299 bemerkt: »Kataloge, Prospekte, Plakate und Reklamedrucksorten, die k o st e n l o s gesandt werden, und Karten mit Schnittmustern be druckt, sind von der Beibringung eines Devisennachweises befreit.« Zur freien Verfügung für Bezahlung der Auslandschulden stehen dem tschechoslowakischen Importeur 1000 Kronen monatlich, anstatt früher ?A)00 Kronen, zur Verfügung. Die eingefrorenen deutschen Guthaben bei tschechoslowakischen Banken werden jedoch nur in dem Maße frei, wie tschechische Forderungen nach Deutschland entstehen bzw. flüssig werden. Viel Hoffnung wird auf den Reiseverkehr nach den böhmi schen Bädern gesetzt. Die neue jugoslavische Devisenverordnung läßt noch immer auf sich warten. Im Augenblick ist es kaum möglich, Geld aus Jugo- slavien zu erhalten; wir verweisen auf die Sprechsaalnotiz im Bör senblatt Nr. 126 vom 2. Funi. 464 Einen der rücksichtslosesten Eingriffe hat in letzter Zeit die g r i e - chische Negierung durch ihr Devisen- und Zahlungsgesetz vom 26. April vorgenommen. Zur Abwicklung der bis zur Ausgabe des Gesetzes aufgelaufenen kaufmännischen Schulden sollen von der Bank von Griechenland halbjährlich nur 10 Prozent in Devisen zugeteilt werden, was also einem fünfjährigen Moratorium dieser alten Schul den entspricht. Gerichtliche Verfolgung eines griechischen Schuldners ist nur dann möglich, wenn er die zur Abtragung seiner Schuld be nötigten Devisen bei der Staatsbank nicht beantragt hat. Der Schuld ner ist aber der Verantwortung enthoben, wenn ihm auf seinen An trag hin Devisen nicht zugeteilt werden. Bis zum 25. Juli sollen die Schuldner der Bank von Griechenland alle Forderungen melden. Da für den Buchexport nach Griechenland nur wenige Firmen in Frage kommen, empfiehlt es sich, auf griechische Anträge zur Schul denregulierung hin stets im Einvernehmen mit der Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins zu handeln. In N u mänien ist der freie Devisenhandel aufgehoben. Bulgarien hat neue Bestimmungen über den Reiseverkehr er lassen. Interessant ist der Versuch der Neemtsma-Zigarettenfabriken G. m. b. H., durch ein großzügig angelegtes Privatclearing möglichst vielen deutschen exportierenden Firmen zu Geld zu verhelfen. Der Neichsverband des Deutschen Groß- und Überseehandels fordert die am Handel mit Bulgarien interessierten Verbände und Firmen auf, sich mit Herrn vr. Schnu r, Mitglied des Vorstandes der Neemtsma- Zigarettenfabriken G. m. b. H., Berlin W 10, Viktoriastraße 10—11, in Verbindung zu setzen. Die Neemtsma-Zigarettenfabriken haben im Einvernehmen mit den zuständigen behördlichen Stellen und mit der bulgarischen Negierung ein Abkommen getroffen, das die Übernahme von zunächst 60 Millionen Leva, also etwa 1,8 Millionen Reichsmark, Guthaben bzw. Forderungen deutscher Exporteure vorsieht. Die Neemtsma-Zigarettenfabriken haben dem Neichsverband des Deut schen Groß- und Überseehandels einen Brief übersandt, dem wir u. a. folgendes entnehmen: » . . . Im Interesse der deutschen exportierenden Jndustrie- und Handelskreise werden wir jetzt die Mobilisierung der Leva- Guthaben in Angriff nehmen und möchten Sie daher bitten, uns mitzutcilen: 1. Welche Leva-Guthabcn Sie bereits in Bulgarien besitzen, bei weichen bulgarischen Banken sich diese Guthaben befinden und ob über diese Guthaben frei verfügt werden kann. 2. Inwieweit Sie neue Geschäfte abgeschlossen, wann und welche Leva-Beträge Sie daraus zu erwarten haben. 3. Ob Sie Aussicht haben, laufend mit Bulgarien weitere Ge schäfte zu tätigen; im bejahenden Falle würden wir cs be grüßen, wenn Sie uns die ungefähr in Betracht kommenden Beträge unter Aufgabe der Fälligkeitsdaten namhaft machen würden, damit wir auf Grund der eingehenden Antworten fest stellen können, ob und zu welchen Terminen eine Übernahme der aus diesen Geschäften entstehenden Leva-Guthaben er folgen kann.« Erfahrungen über die Abwicklung von Kompensationsgeschäften liegen beim Reichsverband noch nicht vor. Über die Einzelheiten und den Stand der Devisengesetzgebung aller Länder kann hier nicht berichtet werden. Aus verschiedenen Gründen können auch nicht alle Vorschläge zur Behebung der Schwie rigkeiten abgedruckt werden. Ein sehr annehmbarer Vorschlag zur Ein ziehung deutscher Forderungen in Spanien ist uns in diesen Tagen zugegangen. Er wird in den nächsten »Vertraulichen Mit teilungen des Deutschen Verlegervereilis« wiedergegeben. Exportie rende Mitglieder des Börsenvereins, die dem Verlegerverein nicht an gehören, können ihn von uns (Auslandabteilung) als Sonderdruck erhalten. Der neue Stand. Von Professor vr. G. Menz. Mit dem eben herausgegebenen 6. Heft beschließt die Zeitschrift des deutschen Jungbuchhandels »Der neue Stand« ihren ersten Jahr gang. Die Herausgeber, Hans Bott und Gerhard Schönfelder, nehmen das selbst zum Anlaß, um in einem einleitenden Aufsatz ihren Freunden einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Soweit darin der Arbeitsbereich dieser die früheren Jungbuchhändlcr-Runöbriefe in neuer Folge fortsetzenden Zeitschrift Umrissen und charakterisiert wirb, muß die Fülle der Aufgaben, die angepackt worden sind, in erster Linie auffallen, aber auch Anerkennung abnötigen*). Zu einem Teil (Fortsetzung S. 466.) *) Dazu als Beleg einige Überschriften aus dem Jahresregister: Kulturpolitik und Buchwirtschaft — Büchcrkunde, Wissenschaftskunde, Lesekunde — Verlagskunde — Fachberuflichc Literaturlibersicht usw.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder