1858 R? 87, 15. April 1832. Fertige Bücher. »örl-llblatt I. d.Dts«n BuchSaud«I. Hoffman»: Sa« Oörtttia - ^aas - Maadebura tn Greußen beschlagnahmt! Zwei Dokumente: . . . Es ist ausgeschlossen, daß der preußische I»st,z- miiiister diese Bloßstellung nicht nur der preußische» inneren Verwaltungsstellen, sondern auch höchster preußi scher Richterbeamten stillschweigend hinninnnt oder nur mit einige» allgemeinen Redewendungen abtut. Sth halte es süv rechtlich ganz »nmbglilb, dieses Buch polireiliih »n beschlagnahmen oder aus irgendeinem Rcchtsgrunde etwa aus dem Republikschutz- gesetz zu unterdrücken. Lluch die politische» 8olgen eines solchen Versuchs wären höchst bedenklich. . . . ge; vr. eSvnst MüUev-Meiningen Senatspräsident am ipbcrsten Landcsgcricht i. R. der frühere demokratische bayerische Zustizminister . . . . wird beschlagnahmt und eingezogen, weil in ihr Behörden <...) sowie leitenden Beamte» des Staates <. . .) der schwere Vorwurf der Rechtsbeugung, des Ein griffs und Einbruchs i» die Rechtspflege durch ungesetzliche Handlungen .... gemacht wird. Das sind Beschimpfungen und böswillige Verächtlichmachungen im Sinne der Not verordnung vom r§. III. Ss. Zugleich wird dadurch in dem Leser der Druckschrift der Eindruck erweckt, daß der 8r istaat Preußen «r«ht mehr Reihtsstaat und nicht gewillt sei, ohne Ansehung der Person die Gesetze i» der Verwaltung und in der Rechtspflege zur Anwendung zu bringen, ferner daß er mit zweierlei Maß messe und deshalb die NehSvden «ad leitende« Veamteu nicht fähig seien, ihr Slmt ordnungsgemäß, pflicht gemäß «ud unparteiisch wahr,»nehmen.... ge; Gvzeslnski Polizeipräsident von Berlin. Das Buch des LandgevichtSdivektovS a. D. Rechtsanwalt R. Sosfmann ist auch weitevhln jederzeit von München und Leipzig aus lieferbar! Ivas Rechtsanwalt Or. Graf von der Goltz, der bekannte Verteidiger in de» Lomben- legcrprozeffe», von IlavN0W BV. U schrieb, gilt auch für Hoffmanns Buch: «.Man wird die Richtigkeit seines Inhalts nicht besser beweisen können, als durch die einfache Tatsache, datz nicht etwa dev Verfasser wegen verleumderischer Beleidigung verfolgt, sondern kurzerhand das Buch beschlagnahmt wurde." I. z. Lehmanns Verlag / München 2 GW