Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-03-15
- Erscheinungsdatum
- 15.03.1932
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19320315
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193203157
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19320315
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1932
- Monat1932-03
- Tag1932-03-15
- Monat1932-03
- Jahr1932
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 63, IS. März 1932. Redaltioneller Teil. Börsenblatt s. d.Dtschi, Buchhandel. bewirtschafteten Gütern nicht sein. Die auf den Konten österreichi scher Kreditinstitute sestgelegten deutschen Guthaben sollen nach öster reichischen Vorschlägen möglichst durch Aufträge bei österreichischen Buchdruckern, Buchbindern, Klischeeanstalten, Papierfabriken u. a. frcigegcben werden. Die Verhandlungen in Österreich sind noch im Gange. Eine Nolle dabei spielt das mit Ungarn abgeschlossene Clearingabkommen. Das Abkommen umfaßt Forde rungen und Verpflichtungen aus dem Bankvcrkehr zwischen Deutsch land und Ungarn. Auch die alten in Ungarn festgcsrorencn Außen stände fallen über das Clearing verrechnet werden. Das Abkommen ist paraphiert, es bedarf noch der Genehmigungen der Negierungen. Allzu große Hoffnungen wird man auf dieses Abkommen auch nicht setzen können. Immerhin wird ein Anfang gemacht, wieder in Fluß zu kommen. Tschechoslowakei. Die Vorankündigung einer Verordnung der Tschechoslowakischen Nationalbank hat einen Teil der deutschen Presse veranlaßt, Alarm- artikel mit der Überschrift »Tschechoslowakei sperrt deutsche Gut haben« u. ä. zu bringen. Die neue Verfügung liegt jetzt im Wort laut vor. Wir entnehmen sie »Industrie und Handel« Nr. 54: Art. 1. (1) Die Tschechoslowakische Nationalbank setzt auf Gruud des § 2 der Neg.-Vdg. (VI) S. d. G. u. V. Nr. 179/1931 fest, daß die Vereinbarung über die Bezahlung aus Deutschland eingesührter Waren sowie die Bezahlung selbst nur in tschechoslowakischen Kronen oder iu Reichsmark erfolgen kann, auch wenn die Zahlung in anderen Währungen vereinbart wurde. Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Waren, die nachweisbar in die Tschecho slowakei aus überseeischen Ländern über den Hafen in Hamburg oder Bremen eingesührt werden. (2) Die Zahlungen für aus Deutschland eingeführte Waren können wie bisher auf freie Konti geleistet werden (8 12, Abs. 10 der Regierungsverordnung vom 21. Februar 1924, S. d. G. u. V. Nr. 46, und Regierungsverordnung vom 2. Oktober 1931, S. d. G. u. V. Nr. 152). Art. 2. Die Tschechoslowakische Nationalbauk bestimmt, vom Finanz minister ermächtigt, auf Grund des 8 3 der Neg.-Vdg. (VI) S. d. G. u. V. Nr. 179/1931, daß von laufenden oder Einlagenkonti, die bei inländischen im 8 2 des Gesetzes vom 10. Oktober 1924, S. d. G. u. V. Nr. 239, genannten Geldinstituten und Bankfirmen auf den Namen von ihren Wohnsitz in Deutschland habenden Per sonen oder auf den Namen von ihren Sitz in Deutschland habenden Firmen geführt werden, Überweisungen (im Jnlande oder ins Ausland) bloß mit Einwilligung der Tschechoslowa kischen Nation albank gestattet sind. Art. 3. Die Tschechoslowakische Nationalbauk bestimmt, vom Finanz minister ermächtigt, aus Grund des 8 3 der Neg.-Vdg. (VI) S. d. G. u. V. 179/1931, daß die Leistung von Zahlungen nach Deutsch land aus einem anderen Grund als für eingeführte Waren (Art. 1) mit Einwilligung der Tschechoslowakischen Nationalbank bloß auf ein bei inländischen Geldinstituten (Art. 2) und Bankfirmen ge führtes Konto gestattet ist, und zwar nur in tschechoslowakischen Kronen oder Reichsmark, auch wenn die Zahlung in anderen Wäh rungen vereinbart wurde. Für die Überweisungen auf diese Konti gilt die Bestimmung des Art. 2. Jugoslawen hat den Postiiberwcisungsverkehr mit dem Auslande seit Anfang März eingestellt. Auch die Mitnahme von 2000 Dinar durch Reisende ist nicht mehr gestattet. Tie Zuweisung von Devisen soll in Kürze neu geregelt werden. Nach dem »Amtsblatt des Neichspostministcriums« Nr. 23 vom 11. März 1932 sind Nachnahmesendungen nach Jugoslawen für ein und denselben Empfänger nur bis zum Höchstbetrag von monatlich 3000 Dinar zugelasscn. Überschreitung dieses Betrages ist nur zu lässig, wenn der Empfänger die Genehmigung der Nationalbank von Jugoslawen beibringt. Dänemark. Von der dänischen Devisenbewirtschaftung erfährt man durch die Presse nur, daß die Vorschriften sehr streng durchgeftthrt ivcrden, im übrigen aber »außer den wenigen maßgebenden Herren der Va- lutazcntrale kein Mensch wisse, nach welchen Richtlinien die Valuta zentrale eigentlich ihre endgültige Entscheidung bei der Genehmigung 200 von Devisen fällt«. Der Großhandel hat gegen die Handhabung der Vorschriften Protest erhoben. G. Bargum, Kopenhagen, be richtet dem Börsenblatt u. a. wie folgt: »Das neue .Nationalbaukcns Valuta-Kontor' in Kopenhagen, das jetzt Dänemarks gesamte Einfuhr regelt, veröffentlicht eine Liste von Waren, die ohne sein sonst vorgeschriebenes .Valuta attest' hcrcingelasscn werden. Auf der Liste stehen neben Mustern, Ausstcllungs-, Reise-, Umzugsgut u. a.: .alle Zeitschriften und Zei tungen', ferner .Bücher, Musikalien, Preislisten, Kataloge usw., soweit sie nichtzum Verkauf b e st i m m t sind', außer dem .solche Postsendungen, die nach den bisherigen Regeln von der Post ohne zollamtliche Abfertigung direkt an den Adressaten ausgcliefert werden können'. Dagegen, daß also ausländische Bü cher nur direkt an Private frei eingehen können, haben sofort der Krcisausschuß des dänischen Buchhändlervereins und der Kopen hagens Sortimentcrvercin Einspruch erhoben. Das bedeute, wie der Vorsteher des letzteren, Sören Wiene, einer Zeitung gegen über äußerte, eine starke Begünstigung der ausländischen, nament lich deutschen Buchhändler und vermehre obendrein die Valuta kosten um 25—30 Prozent, da Private ja den Ladenpreis bezahlen müssen, der Sortimenter nur den Nettopreis. Aus früheren Jah ren wisse der dänische Buchhandel, wie schnell deutsche Buchhändler eine solche Gelegenheit, Kunden zu erobern, auszunutzeu verstehen. Er verlange darum für alle fremden Bücher freie Einfuhr ohne Valutaattest, cs würden dadurch sicherlich nicht mehr gekauft werden: 90 v. H. der ausländischen Bücher seien notwendig und durch dänische nicht zu ersehen, höchstens Romane wären vielleicht ent behrlich.« Auf den Protest des Großhandels hat das Valutakontor mitgeteilt, daß sämtliche bisher bewilligten Gesuche einer nochmaligen Nach prüfung unterzogen werden sollen. Wir werden abwartcn müssen, welchen Erfolg auch der Einspruch der dänischen Buchhändler haben wird. Norwegen. (Dem Amtsblatt des Neichspostministeriums Nr. 23 vom 11. März 1932 entnommen.) Der Postanwcisungsverkehr aus Norwegen nach dem Ausland ist eingestellt. Lettland. (Dem Amtsblatt des Neichspostministeriums Nr. 23 vom II. März 1932 entnommen.) Die lettische Postverwaltung läßt Zahlungen nach dem Aus land (auch eingelöste Nachnahme- und Postauftragsbeträge von Sen dungen aus dem Ausland) nur mit amtlicher Genehmigung zu. Bulgarien. (»Industrie und Handel« Nr. 54 vom 4. März 1932 ent nommen.) Infolge der Handhabung der Bulgarischen Nationalbank, De visen in erster Linie für Wcchselschulden zur Verfügung zu stellen, hat sich die Zahl der der Nationalbank vorgelegtcn Wechsel in der letzten Zeit außerordentlich erhöht, so daß diese den Anforderungen nicht mehr genügen kann. Zum Schutz der Wechselschuldner hat jetzt der Justizministcr an sämtliche Gerichte und Notare eine Anordnung gerichtet, die dahin geht, daß der Schuldner eines auf ausländische Valuta lautenden Wechsels den Gegenwert auch in Lewa htnterlegen kann, wenn er eine Bescheinigung der Nationalbank darüber vor legt, daß sie die nötigen Devisen nicht zur Verfügung gestellt hat. Auf diese Weise sollen unnötige Proteste vermieden werden. W. M. Sch. Für die buchhändlerische Fachbibliothek. Alle für diese Rubrik bestimmten Einsendungen sind an die Schrift leitung des Börsenblattes, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, Postschließ fach 274/75 zu richten. Vorhergehende Liste s. 1932, Nr. 57. Bücher, Zeitschriften, Kataloge usw. Allgemeiner Anzeiger für Buchbindercicn. 47. Jg., Nr. 10. Stutt gart. Aus dem Inhalt: W. Gösele: Der Buchbinder im Goethe jahr. — Die 50 schönsten Bücher im Goethejahr. — A. Frauke: Goethe im Schaufenster des Buchbinders. ^nreiger kür cken Duck-, Kunst- u. IKusikalienlianckel. 73. 3akrg., kr. 10. Wien, ^us ckem Inkalt: k. keickmann: lag ckes kuciies 1932. /Vrrlnv kür üinlldinckerei. Teitsedrikt kür kindancklcunst, kindanck- korsedung. 32. 3g., II. 2. 1932. Halle: ^Wildelm knapp, ^us
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder