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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.04.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.04.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030402
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2670 Nichtamtlicher Teil. M76, 2. April 1903. ihren Verlag feststellen(!) und dahin wirken sollten, daß diese Preise möglichst allgemein und namentlich in Anzeigen und Katalogen aufrecht erhalten werden sollte». Die Gewährung eines etwaigen Kundenrabatts und die Größe desselben sei von den lokalen und provinziellen Verhältnissen abhängig; es werde eine Hauptaufgabe der Provinzialvereine und Korpo rationen der größeren Städte sein, die Bedingungen des Kundenrabatts festzusetzen und die Kontrolle über solche Firmen auszuüben, welche sich den Beschlüssen nicht fügen und als Schleuderer dastehen". Auf den Antrag Adolf Kröners wurde dann die Bildung von Lokal- und Provinzialvereinen der Sortimenter als die notwendige Vorbedingung des Kampfes gegen die Schleuderei anerkannt, so daß von diesem Tage an der Kampf gegen das Rabattunwesen mit Aussicht auf Erfolg begonnen werden konnte. Durch die ganzen Verhandlungen zieht sich die Klage über das Bekannlsein der buchhandlerischen Rabatte beim Publikum. Das Börsenblatt war damals einem jeden zugänglich, lag m allen Bibliotheken aus und fetzte jeden Buchertäufer, der dafür Interesse bekundete, in die Lage, seinen Lieferanten durch Drohung mit der Konkurrenz zum Rabatt- gewahren zu veranlassen. Es ist verständlich, daß das nicht endigende Rabaltvertangen zu immer fchlimmerer gegenseitiger Unterbietung seitens der Sorlinienlshandlungen führte. Während man daher aus der einen Seite OrtS- und Kreisverclne begründete, um dem einzelnen Sortimenter einen kräftigen Rückhalt zu geben, beschloss man auf der andern Seite im Jahre 1881, den Postdebit des Börsenblattes aufzuheben, und ,in Jahre 1887, das Börsenblatt Nlcht- duchhändlern überhaupt nicht mehr zugänglich zu machen, außer wenn der Vorstand des Bürsenvereins dazu ausdrücklich seine Genehmigung gegeben habe. Trotzdem ist cs, wie sich un vergangenen Jahre 1902 herausgestellt hat, immer noch möglich gewesen, daß z. B. in dem viel befuchlen Lesezimmer einer Handelstammer, welche (ohne Vorwissen des Vorstandes) das Börsenblatt bezog, diese geheim zu hallende reine F-ach- zeilschrisl allen Interessenten zugänglich war und, wie uns aus drücklich bestätigt worden >>t, mit großem Interesse täglich studiert wurde! Kein Wunder daher, wenn nicht nur Behörden einen großen Teil des ihnen übermäßig hoch erscheinenden Radaus des Sortimenters für sich beanspruchicn, sondern wenn auch Professoren und Beamte, Studenten aller Fakultäten und der technischen uno sonstigen Hochschulen, über haupt jeder höher Gebildete, Rabatt verlangten. Es ist eine Tatsache, daß da, wo die Bibliotheken und Behörden Rabatt erhallen, auch die Bibliothekare, Pro fessoren, Privatdozenten und die übrigen vielartigen Be amten und Lehrer Rabatt verlangen, daß ihnen im Rabatt- verlaugen die Studenten und die Schüler folgen und schließlich alle Gebildeten es als eine Unbill und Benach teiligung ansehen, wenn nicht auch sie Rabatt erhalten. Soll dies in Zukunft anders werden, soll insbesondere die im vergangenen Jahre erreichte Reduzierung des Laden- rabalts aus ein Minimum nicht balo wieder iu Frage gestellt werde», soll mit einem Wort das in 25 Jahren heitzen Be mühens nunmehr endtich Erreichte nicht nach und nach wieder abbröckeln, so mutz mit allen Kräften danach gestrebt werden, daß die Behöröenrabalte nur in ganz besonders bringenden Füllen und nur in einer den Labenrabatt nur um em Geringes übersteigenden Höhe gewährt werden und daß vor allem die buchhündlerischen Bezugsbedingungen künftig nach Möglichkeit Geheimnis der Buchhändler bleiben, wie dies beim gesamten Kausmannsslande — mit Ausnahme des Buchhandels — selbstverständlich ist. Aus diesem Grunde hat der Vvrstaud des Bürsenvereins in dem Moment, wo er im Herbst 1901 beschloß, die Redu zierung der Rabatte an das Publikum anzustreben, beschließen müssen, die Geheimhaltung des Börsenblatts streng durchzu- sühren. Nur wenige Firmen hatten satzungsgemäß für die Bekanntgabe des Börsenblatts an Nichlbuchhändler die Ge nehmigung des Börsenvereins-Vorstandes nachgesucht und er halten. Eine doppelt so große Anzahl wurde durch Nach forschungen des Vorstands erst entdeckt, und eine vielleicht noch größere Anzahl ist aus naheliegenden Gründen bis heute unbekannt geblieben. Dieses Vorgehen des Börsenvereins-Vorstandes, die nur „widerruflich gegebene Genehmigung" gegenüber allen ihm bekannten Nichlbuchhändler» zurückzuzwhen, ist von der Jahresversammlung des Vereins deutscher Bibliothekare, welche un Mai 1902 stattsaud, einstimmig als nicht gerecht fertigt und als eine „Rücksichtslosigkeit gegenüber einem dem Buchhandel freundlich gesinnten Stande" gekennzeichnet worden. Nicht genug damit, hat der Vorsitzende jenes Vereins es als wünschenswert bezeichnet, „daß die Bibliotheken auch sonst jede Gelegenheit ergreifen, den Buchhändlern fühlbar zu machen, daß sie ourch bas Vorgehen des Börsenvereins- Vorstandes verletzt oder geschädigt sind". Ja, er hat das selbst in die Tat umgesetzt, indem er „seitdem seitens der Kgl. Bibliothek zu Berlin den Verlegern nach Möglichkeit eine früher sehr liberal gewährte Erlaubnis versagt hat". Der Referent über „Die Bibliotheken und der Buch handel", Professor Schulz-Leipzig, unterbreitete der Ver sammlung sieben Thesen, von denen zwei sich mit dem Bibliotheksrabatt und der Entzieh ung oes Börsenblatts beschäftigen, die fünf andern aber ein bis in alle Ginzclheiten ausgearveitetes Programm zur Begründung einer Reichs- brbliothek durch Einführung der Pflichtexemplare un ganzen Deutschen Reich betreffen. Er war so wcu gegangen, die Entziehung des Börsenblattes ui folgender Weise zu charakteri sieren: „Aber das llnglaublichste geschieht. Der Vorstand ver weigert, ohne Rückgrat gegenüber dem Banausentum i.d. y. also: engherzige, niedrige Gesinnung) der Bücher- trämer, die Zustimmung (zur Gewährung des Börsenblatts ür die Leipziger lluiversirütsbiblivthck), und der zuruck- gewieseue Antragsteller beantragt, die Genehmigung auch bei oen übrigen Bibliotheken zuruckzuzwhen." Nicht genug mit dieser Kränkung des Vorstands des Bürsenvereins und des Vorstands des Verbands der Orts und Kreisvereine, hat sich derselbe Herr über den Vorstand des Börsenvereuis beim Rat der Stadt Leipzig als dem Kurator der „EinlragSrolle" und bcun Reichskanzler wegen angeb licher „Pflichtverletzung" beschwert. Ein Versuch des Vorstands des Bürsenvereins, den Vorstand des Vereins Deutscher Bibliothekare zu einer „vertraulichen, freien und offenen Ans prache über alle Bibliotheken und Buchhandel gemeinschaftlich interessierende Punkte" zu bewegen, ist leider erfolglos gewesen. Für den Vorstand des Bürsenvereins geht ans dem Studium der Geschichte des Rabattkampfes unumstützlich hervor, 1. daß 4, Ziffer 0 der Satzungen, die Verpflichtung jedes Beziehers oes Börsenblatts, dasselbe Nichtbuchhändlern nur mit Genehmigung des Vorstands des Börseuvcreins mitzureileu, aufrecht erhalten werden muß, und daß 2. die Genehmigung des Vorstandes nur daun erteilt werden darf, wenn die oben geschilderten Ge fahren für den Gesamtbuchhandel ausgeschlossen oder doch wesentlich reduziert sind. Diese Gefahren können nur daun als ausgeschlossen gelten: 1. wenn die öffentlichen und Anstaltsbibliotheken nur so wenig Rabatt erhalten, daß die Geringfügigkeit des
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