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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1894
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1894
- Sprache
- Deutsch
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8474 Sprechjaal. HS 129. 7. Ju»i 1894 IV. Herr Redakteur! Vielleicht gewähren Sie nachstehendem bescheidenen Versuch, die An srage des Herrn Benno Goeritz-Braunschweig in Nr. 123 des Börsen blattes vom «moralischen- Standpunkte aus zu beantworten, freundliche Ausnahm». Ich setze den Sachverhalt als bekannt voraus und verzichte der Kürze halber auf seine Rekapitulation. Meiner Ansicht nach hat Herr Goeritz in dem Augenblick, wo er das Buch seinem Kunden zu 6 60 H überließ, sich eines jeden Rechtes zu einer Reklamation begeben. Die Forderung eines Schadenersatzes im! Sinne eines Ausgleichs der Differenz zwischen dem faktischen Ordinär preise und dem im Wethnachtskataloge genannten läßt sich meines Er- achtenS von keinem Standpunkte aus stellen. Ein Weihnachtskatalog ist keine stereotypierte Logarithmentafel, und wenn jeder Druckfehler so ^ grausame Konsequenzen haben sollte, wie Herr Gocritz sie zieht, so dürfte. sich z. B. die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung kaum aus das Risiko ihrer Katalog-Arbeiten einlassen, und der deutsche Buchhandel wäre um ein wertvolles Kampfmittel in seinem Ringen ums Dasein ärmer. DaS einzig korrekte Vorgehen, um sich vor einem Schaden zu be wahren, wäre gewesen, dem Kunden das Buch nicht auszultefern und sich unter Darlegung des Sachverhalts an den Verlag mit der Bitte um Rücknahme zu wenden. Ein Zwang hierzu konnte natürlich nicht aus geübt werden; da der Verleger den Auftrag aber nur einem Irrtum verdankte, so darf angenommen werden, daß er vom -moralischen- Standpunkte aus sich zu freundlichem Entgegenkommen verpflichtet ge suhlt hätte. Wie die Dinge jetzt liegen, scheint mir für Herrn G. die Sache end- giltig verloren zu sein. —r. ^ Rechtsfrage. Eine Buchhandlung übernimmt den Vertrieb eines VerlagswerkeS in Kommission und schießt zu den Herstellungskosten nichts zu. In dem langen Vertrage ist nicht ausdrücklich erwähnt, daß bei l etwaiger Aushebung des Vertrages die entstandenen Fortsetzungs listen dem Besitzer des Verlagswerkes zu übergeben seien, sei es kostenlos oder nicht. Die betreffende Buchhandlung, welche diesen Vertrieb inne hatte, ist gerichtlich zur Auflösung des Vertrages gezwungen worden Besteht irgendwelcher Paragraph, diese Kommissionsbuchhandlung zu zwingen, die ihr teilweise übergebenen, teilweise mit der Zeit entstandenen Fortsetzungslisten auszultefern? B, Mai 1894. 0. o. e. o. Büchervertrieb in Pfarrhäusern. Das Bayreuther Tageblatt Nr. 138 vom 2l. Mai enthält folgendes Inserat: Distrikts-Bibelverein Bayreuth und evang. Bücherverein. Die Kassasührung der beiden obigen Vereine hat nunmehr Herr Pfarrer Hacker übernommen. Es sind darum Bibeln und Neue Testamente, sowie Gebetbücher von Stark, Arnd, Löhe, Buch- rucker rc. rc, Predigtbücher von Brästberger, Stcinholer, Hofecker, Caspart rc. rc. und andere gute Erbauungs- und Volksschriften wie bisher im 4. Pfarrhaus, Kirchgasse 32, zu haben. Pfarrer Reissinger. Zur BerkehrSorduung. Zum Berlangzettelbogen des Börsenblattes erlaube ich mir zwei Wünschen Ausdruck zu geben, bittend, daß einesteils die entscheidenden Stellen sie in Erwägung ziehen, andernteils möglichst viele Stimmen, insonderheit auch die Vorstände der Kreis- und Ortsvereine, unterstützende Aeußerungen an die mit der Ausführung betrauten Stellen gelangen lassen. Meine Wünsche lauten: 1) Es werde jedem Bestellzettel ein Trennte! (man kann's auch Abtrenntel nennen; im Zopshochdeutschen heißt cs Kupong) angesügt mit dem Ausdruck -Verlangte Neuigkeit». Dieses Trennte! (nach Putt- kamer vielleicht Trentel) hat der Empfänger des Auftrages auf die betreffende Faktur zu kleben. 2) Es werde der Wahlzettelbogen auf farbiges Papier gedruckt, damit die Trennte! auch noch in einiger Entfernung leicht sichtbar auf Fakturen hervortreten. Wenn etwas geeignet erscheint, den neuen Wahlzettel beim Sorti menter beliebt und infolge dessen für dcn Verleger unentbehrlich zu machen, so ist es meines Erachtens in ganz hervorragender Weise diese hier vorgeschlagene Einrichtung, deren Vorteile ich wohl nicht erst einzeln klarzulegen brauch«. Sie werden jedem Berussgenossen, der mit seiner Zeit sparsam sein muß, von selbst augensällig sein; auch den Kommissio- nälen dürfte diese Sache gefallen, sie haben meines Wissens vielfach die Arbeit des Ausscheidens der unverlangten Sendungen. Auch meine in der Kantate-Versammlung gedruckt verteilten Vor schläge glaube ich neuerdings empfehlen zu dürfen. Für befreundete Firme», welche diese Vorschläge nicht von der Messe her kennen, habe ich noch eine Anzahl Abdrucke, verfügbar u»d bitte im Fall zu verlangen. München, am 31. Mai 1894, Theodor Ackermann. Ein Verheger liefert ein Buch in Kommission, das im Laufe des Jahres mehrfach fest nachbezogen wurde und zwar in den jeweils er schienenen neuen Auflagen. Ist der Verleger, der die Rücksendung der in Kommission gelieferten Auflage nicht verlangte, berechtigt, die ihm zur Messe remittierte (neuere) Auflage zurückzuweisen, weil er s. Z. eine andere (ältere) Auflage lieferte? L. 15, L, Antwort der Redaktion. Der angeführte Grund, daß der Ver leger eine ältere Auflage ä cond, gesandt habe und daß daher nur diese remtssionsberechtigt sei, scheint uns unter den oben geschilderten Um- ständen nicht berechtigt. Rezensions-Exemplare. Welche geeignetste rechtliche Maßregel kann gegen Redaktionen er griffen werden, die Rezensionsexemplare von Verlagswerken bereitwilligst annehmen, aber der gestellten Bedingung, eine Rezension zu liefern, ev, das betreffende Werk zurückzusenden, trotz wiederholter Aufforderung keine Folge leisten? — i— Erklärung. Die in Nummer 270 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 21. November 1892 auf Seite 7131 unter der Rubrik -Sprechsaal, ersichtliche Warnung ist nicht gegen Frau Gertrud Röder, die Inhaberin der Röder'schen Musikalien-Handlung in Dessau, gerichtet gewesen. Dessau. Hermann Oesterwitz, Hof-Musikalien- u, Hos-Buchhändler. Anzeigeblatt. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. (34137) ^ Uiordarest orlaubs lob mir Iduon er- xobonst mitrutoilso, dass ick stier Unter den Binden 47, I. LtaAs unter der kirwa Lrolm's 86lk)8tV6rI»8 eins VerluxsbucststLndlunx erricdtst stabe, lieber meine linternekmunAsv rverds iest Istnsv durcst bosovderos tiirbuiar Mitteilung macken. LIeive Kommission stat Herr 6arl krisd- rieb kioiscster io Iwiprig krsundiicbst üdsr- nowwsn. Hoestsedtungsvoll Berlin lilV. krledrlcst Odrlsllao Lrodn. Culmsee, W/Pr,, den 1 Juni 1894. 624053, x. x. Hierdurch mache ich die ergebene Mitteilung, daß ich am hiesigen Platze unter meiner Firma eine Buch-, Papier-, Schreibmaterialien- und Kunsthandlung eröffnet habe. Durch genaueKenntnis der hiesigenVerhältnisse, sowie durch günstige Lage meines Geschifftes — und einen großen Verwandten- und Bekannten kreis — unterstützt, glaube ich auf einen erfolg reichen Umsatz rechnen zu können. Meinen Bedarf wähle ich selbst, doch bitte um gef, rechtzeitige Zusendung von Wahlzetteln, Cirkularcn, Prospekten u, Plakaten. Herr L. Staackmann in Leipzig hatte die Güte, meine Kommission zu übernehmen. Hochachtungsvoll I. Piatkowskt. (24050) Hterdurcb mache ich die ergebene Mit teilung, daß ich meine Kolportagebuchhand lung vom heutigen Tage ab mit dem Buch handel in direkten Verkehr bringe. Meinen Bedarf wähle ich selbst, bitte jedoch um unverlangte Zusendung von Probeheften, Cirkularcn, Wahlzctteln rc. Meine Vertretung für Leipzig hat Herrn Rud. Giegler'sColportage-Grosso-Buch- handlung übernommen, Chemnitz, den 1. Juni 1894. Arthur Kinzrl.
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