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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.03.1889
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1889-03-04
- Erscheinungsdatum
- 04.03.1889
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- Deutsch
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53, 4. März 1889. Nichtamtlicher Teil. 1171 Der Buchhandel in Rußland. Von Fritz von Szczepaüski in St. Petersburg. (Schluß aus Nr. 47.) (Nachdruck verboten.) Ei» anderes liebet ist der seit Jahren zurückgehende Rubel- kurs, der bei seinem steten Schwanken im Jahre 1887 den Sortimenter zwang, sür kürzere Zeit die Mark von 60 ans 65, ja sogar auf 70 Kopeken, den Frank von 45 bezw. 50 auf 55 und 60, den Shilling bis auf 80 Kopeken zu erhöhen; die frühere billigere Preisnotierung trat allerdings Mitte bezw. Ende 1888 wieder ein, und es scheint der Kurs iu letzter Zeit stetig höher bleiben zu wollen, so daß eine noch geringere Berechnung auch beim kleineren Bedarf in Aussicht genommen werden kann. In Anbetracht der in und nach Rußland besonders hohen Spesen an Fracht, Zensur, Zoll, der Platzspeseu n. s w. ist diese deutschen Verhältnissen gegenüber vielleicht hoch scheinende Berechnung eine durchaus gerechtfertigte, um so mehr als sür dieselbe der Bücherliebhaber (dem bei größerem Bedarf naturgemäße Vorteile eingeräumt werden) seine gesamte Fach literatur, und das will bei vier Sprachen etwas heißen, in den Hauptplätzen zur Ansicht ins Haus erhält, während das »Innere« mit vom Sortiment hergestellten Katalogen (die ausländischen sind weniger verwertbar wegen der Markpreise und des zu großen Umfanges) teilweise beschickt wird. Trotzdem giebt es natürlich auch hierbei Firmen, welche durch billigere Berechnung bei Brotartikeln ihr Geschäft auf Kosten der Allgemeinheit zu machen versuchen und selbstverständlich einen geordneten Nenig- keitenvertrieb verabscheuen. Die Weihnachtszeit mit ihren vielen gebundenen Sachen bringt dann zumeist lockende Anzeige» von billiger Berechnung, und so präsentierte sich z. B. Ebers' »Gred< in den deutschen Zeitungen St. Petersburgs zuerst von einer Firma gebunden für 6 SR. (12 an hervorragender Stelle angezeigt, während eine andere es im gewöhnlichen Inseraten teile mit 6 SR. 60 Kop. ankündigte; damit aber das verehrte Publikum ja nicht glauben sollte, daß nur bei diesen beiden Firmen das Werk zu finden sei, offerierte es am nächsten Tage verschämt eine dritte nur mit dem Markprcis. Die anderen schwiegen. Wir schleudern also auch und mitunter noch viel herzhafter, nur haben wir leider keinen Kröner, der die verschiedenen Köpfe unter einen Hut bringt und ihnen den wahren Vorteil klar zu machen versteht; denn trotz aller Bestrebungen auf diesem Gebiet, welche natürlich immer mehr in Fluß kommen, ist vorläufig noch sehr wenig und auch das fast nur auf dem Papier erreicht. Der Verein russischer Buchhändler mit dem Sitz in St. Peters burg hat hiermit nichts zu thun, da sein Zweck eben nur der Schutz inländischen russischen Verlages gegen Schleuderei ist. Dieser hat that- sächlich einigen Firmen den Rabatt aus l0"/o gekürzt; trotzdem ist man auch bei russischem Sortiment in den Hauptstädten vor Preis unterbietungen nicht sicher, zumal de» Studenten gewohnheits mäßig 100/o von einigen Geschäften gewährt werden. Von den vielen ausländischen Sortimenten, welche Verbindungen mit russischen Bibliotheken u s. w. unterhalten und denselben, durch Kurs und nur feste Bezüge unterstützt, teilweise unangemessene Vorteile gewähren, wollen wir hier, um uns nicht auf das Ge biet der Polemik zu begeben, nicht reden, sondern nur zum Schluß zwei Einrichtungen eingehend betrachten, welche Rußlands Buch handel bislang ziemlich erfolgreich vor allzu rücksichtsloser Kon kurrenz des Westens zu schützen vermochten: Zoll und Censur. »Zoll«, verhaßtetes aller Worte von den Zeiten des Stegreis rittertums bis zur Banderollc um die Havanna und den Ooxnne trn tllrampagns, dir ersteht ein zweiter Homer, um zu singen und zn sagen, wie du männiglich den Stand der Bücherverschleißer in Rußland geschützt! Doch nein, Schutzzöllner ist der Buch händler in Rußland nie gewesen und kann es der Natur seines Erwerbes nach auch nie werden; aber von alters her ist er sich der Zollgrenze bewußt, weiß mit ihren Plackereien zu rechnen und sieht daher gerade letztere, welche bis Ende 1886 allein den Hauptkummer ausmachten (der Zoll auf Musikalien und Karten werke rc. trat erst Januar 1887 in Kraft), mit weniger Aerger an, da diese besonders fürs Publikum umständlichen Formalitäten den Wettbewerb ausländischer großer Plätze für Sortiment an genehm erschweren. Der neue, den Import von Musikalien, Karten, Mappen werken u. s. w. sehr erschwerende Einfuhrzoll, dessen Entstehung und Wirkung an dieser Stelle zu betrachten wir uns nicht ver sagen wollen, scheint doch die erhofften Einnahmen nicht ergeben zu haben, da von seiner beabsichtigten Aufhebung gesprochen wird, deren Beschleunigung wir erhoffen wollen. Derselbe brachte sür das Jahr 1887 ein: für Noten 10 086 Goldrubel, für Gravüren rc. 17 564 Goldrubel, im ganzen, zugerechnet einige andere kleine hierher verrechnete Paragraphen 28 687 Rubel in Gold, was in Anbetracht des Schadens, den derselbe auf die Verbreitung von Kunst und Wissenschaft ausübt, wohl sehr gering genannt werden muß. Die betreffenden ZZ lauten nach »Miklaschewsky, allgemeiner Zolltarif für Rußland (St. Petersburg 1887, Schmitzdorff, l SR. 30 Kop.): K 39. Bücher, Gravüren, Gemälde und dergl.: 1) Gemälde, Zeichnungen und Pläne, aus freier Hand ver fertigt, sowie Manuskripte: Zollfrei. 2) Noten, Karten u. Pläne durch Druck, Lithographie oder Photographie hergestellt: Vom Pud 4 Rubel. Vorstehend benannte Gegenstände wurden bis zum 1. Januar 1887 zollfrei eingelassen. 3) Bücher, gedruckte, in ausländischer Sprache, nicht aus geschlossen diejenigen, welche in ihrem Texte oder als Beilagen haben: Noten, Karten, Pläne, Gravüren und Zeichnungen, welche durch Druck, Lithographie, Oleogra- phie oder Photographie hergestellt sind: Zollfrei. 4) Bücher, ini Auslande in russischer Sprache gedruckt: a) ohne Einband vom Pud 3 Rubel b) mit Einband vom Pud 4 R. 50 K. Anmerkung 1. Alle in diesem Paragraph genannten Gegenstände unterliegen bei ihrer Einfuhr den Vor schriften der Zensur. Anmerkung 2. Bei der Einfuhr von Gemälden und dergl. in Rahmen, unterliegen die letzteren der Ver zollung nach dem H 181 (5 Rubel pro Pud, oder, wenn Bild und Rahmen nicht trennbar, 22 Kop. pro Arschin). K >83. Papierwaren. Absatz 5.) Zignrreltenpapier, chinesisches Umschlag papier (Seidenpapier), Papier mit Verzierungen und Zeichnungen sür typographische, Buchbinder- und Konditor arbeiten, Papierbogen mit Bildern für Spielzeug, Stick muster-Papier, koloriert und unkoloriert, sowie Gravüren Oleographieen, Estampes, Zeichnungen und dergl. mehr, angefertigt durch Buchdruck, Lithographie oder Photo graphie vom Pud 7 R. 90 K. 6) Kontor- und Kopier-Bücher mit und ohne Einband und Buchbinder-Arbeiten aller Art, mit Ausnahme derjenigen, welche zu 227 gehören: Vom Pud 14 R. 50 K. § 227 beschäftigt sich mit Galanteriesachen u. s. w. und ver zollt wertvolle Einbände aus Elfenbein, Perlmutter u. s. w. mit 2 SR., resp. 45 Kop. pro Pfund, ß 228. Kinderspielsachen jeder Art, Kinderkarten mit Alphabet, Bildern aus der Naturgeschichte und dergl.: vom Pfund 45 Kop.
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