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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.12.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-12-28
- Erscheinungsdatum
- 28.12.1935
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- Deutsch
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X: 299, 28. Dezember 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. b.Dtschn.Buchhandel. Ausgliederung der Werbefachleute aus der Reichskulturkammer Amtliche Bekanntmachung der i. Die NS-Reichsfachschast Deutscher Werbefachleute (Fach gruppe Betriebswerber) wird mit Wirkung vom 1. Ja nuar 1936 an aus der Reichsschristtumskammer ausgegliedert. Die Tätigkeit der Betriebswerber ist daher nicht mehr als kammer- pflichtige Tätigkeit im Sinne des K 4 der Ersten Durchführungs verordnung zum Reichskulturkammergesetz vom 1. November 1933 (R.G.Bl. I, S. 797) anzusehen. II. Zu diesem Zeitpunkt verlieren alle in der Reichsfachschast Deutscher Werbefachleute zusammengeschlossencn Betriebswerber die mittelbare Mitgliedschaft in der Reichsschristtums- und in der Reichskulturkammer. III. Mit dem 1. Januar 1936 treten folgende Anordnungen der Reichsschrifttumskammer außer Kraft: die Anordnung betr. den Schutz des Berufes und der Berufsausübung der Betriebswerber vom 18. August 1934 (Nr. 41), veröffentlicht im »Völkischen Be obachter- vom 2. September 1934, die erste Anordnung betr. Er richtung von Ehreninstanzen und Festsetzung des ehrengerichtlichen Verfahrens bei den Betriebswerbern vom 10. April 1935 (Nr. 66), veröffentlicht im »Völkischen Beobachter- vom 5. Juni 1935, und die Anordnung über die Honorare der freiberuflichen Betriebs werber vom 24. Juli 1935 (Nr. 81), veröffentlicht im »Völkischen Beobachter- vom 30. Juli 1935. In der Anordnung betr. Ein führung des Rechts der Reichsschrifttumskammer im Saarland Reichsschrifttumskammer Nr. 99 vom 12. Juli 1935 (Nr. 77), veröffentlicht im »Völkischen Be obachter- vom 10. August 1935, werden die Worte von »4. Werbe- sachlcutc- an bis »Wilhclm-Heinrich-Str. 35« gestrichen. IV. Die Berufsausweise der Betriebswerber verlieren mit dem 1. Januar 1936 ihre Gültigkeit! jedoch kann die Reichsfachschast die Ausweise bis zur Ausgabe neuer Mitgliedskarten, nicht aber über den 1. Juli 1936 hinaus, für gültig erklären. V. Befreiungsscheine, nach denen Betriebswerber wegen ge legentlicher oder geringfügiger werblicher Tätigkeit von der Mit gliedschaft in der Reichsfachschast Deutscher Werbefachleute und damit der Reichsschristtumskammer befreit wurden, verlieren mit dem 1. Januar 1936 ihre Gültigkeit. VI. Gültig bleiben die Befreiungsscheine, nach denen Betriebs werber wegen gelegentlicher oder geringfügiger schriftstellerischer Betätigung von der Eingliederung in den ehemaligen Reichsver band Deutscher Schriftsteller bzw. von der jetzt angeordneten un mittelbaren Eingliederung in die Reichsschristtumskammer befreit wurden. Berlin, den 20. Dezember 1935. Der Präsident der Reichsschristtumskammer. I. V.: Wis mann. Mitteilung der Reichsschristtumskammer Sonderreferat für buchhändlerische Nachwuchsfragen Bei der Bedeutung, die dem Buchhandel im öffentlichen Leben zukommt und durch die kulturellen und volkspolitischen Be strebungen des neuen Staates in noch erhöhtem Maße zusallen wird, spielt vor allem die gesamte Nachwuchsfrage eine ent scheidende Rolle. Der Jungbuchhandel hat eine Ausgabe gestellt bekommen, wie sie frühere Generationen nicht vor sich sahen. In dieser Erkenntnis hat der Herr Präsident der Reichsschrifttums kammer ein Sonderreserat für buchhändlerischc Nachwuchsfragen eingerichtet und mit dessen Betreuung den Referenten der Reichs schrifttumskammer, Buchhändler Pg. Karl Heinrich Bischofs, beauftragt. Pg. Bischofs wird diesen Auftrag in engem Einvernehmen mit den innerhalb der buchhändlerischen Organisation schon ge schaffenen Einrichtungen (Fachschaft der Angestellten im Bund Reichsdeutscher Buchhändler, Bildungsausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Herr Herbert Hofsmann) sowie in engster Verbindung mit den übrigen zuständigen Stellen, insbe sondere der Hitlerjugend durchführen. Um die gute Zusammenarbeit mit der Hitlerjugend zu ge währleisten, hat der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer im Einvernehmen mit der Reichsjugcndsührung den Dichter und Hauptrcserenten für Schrifttum im Kulturamt der Hitlerjugend, Herrn Wolfram Brock meier, Berlin-Zehlendorf, Burggrafcn- straße 20, zum Verbindungsmann zwischen der Rcichsschristtums- lammer und der Hitlerjugend ernannt. Der Verbindungsmann, über den in Zukunft aller Schriftwechsel von grundsätzlicher Be deutung mit der Hitlerjugend zu leiten ist, wird gemeinsam mit dem Sondcrrcfcrcnten für die buchhändlerischen Nachwuchsfragen und der Fachschaft der Angestellten die Pläne für die Betreuung des buchhändlerischen Nachwuchses ausstellen. Pg. Bischofs hat 1114 u. a. die Aufgabe, die durch die Arbeit der Fachschaft jetzt in vielen Ortsgruppen planmäßig durchgeführte Schulungstätigkeit der Fachschaft auf breiteste Grundlage zu stellen und zu vertiefen, da mit jeder junge Buchhändler die politischen Ziele des Dritten Reiches, die kulturpolitischen Absichten der Reichsschrifttums kammer und die Gemeinschaftsaufgaben als Buchhändler und Kaufmann kennt. Eine im Interesse des Berussstandes besonders dringende Aufgabe ist es, dem Buchhandel die jungen, wertvollen Kräfte zu erhalten, die, wie auch die neuen Erhebungen ergaben, gegen wärtig häufig aus wirtschaftlichen Gründen dem Buchhändler beruf den Rücken kehren. Durch den Verlust gerade des lebendig sten Nachwuchses leidet der Buchhandel in seiner Aktivität und in seiner Rentabilität schweren Schaden. Im Zusammenhang mit den anderen Bestrebungen der Kammer, die wirtschaftlichen Grund lagen des Sortimentsbuchhandels zu stärken, steht die Notwendig keit, auch im Jungbuchhandel zu geordneten wirtschaftlichen Ver hältnissen zu kommen. Der Herr Präsident der Reichsschristtumskammer hat daher den Auftrag gegeben, eine für das ganze Reich einheitliche Tarif ordnung für die buchhändlerischen Angestellten zu entwerfen. Da bei der Tarifordnung grundsätzlich von dem bestehenden Lohn zustand auszugehen ist, so ergeht hiermit die allgemeine Auffor derung, bis zum 31. Januar 1936 einschlägiges Material (insbesondere örtliche und bezirkliche Tarifordnungen) an die Fach- schast der Angestellten einzureichen. Ein Sachbearbeiter wird die einschlägigen Fragen vorbereiten, mit den in Betracht kommenden Betriebssührern aus den verschiedenen Fachschaften des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler besprechen und bis zum 1. April 1936 einen Entwurf vorlegcn, der die Grundlage eines Verfahrens vor einem Sondertreuhänder der Arbeit sein kann.
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