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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1934
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- >42, 21. Juni 1934. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung dev RerchSschvr-ttunrskanimev In einer Bekanntmachung vom S. März 1834 (s. Börsenblatt Nr. SS vom 6. März 1834) hat der Stabsleiter des Stell vertreters des Führers, Reichsleiter Martin Bormann, im Anschluß an eine Verfügung des Stellvertreters des Führers vom 7. Juni 1833 noch einmal die Stellung der NSDAP, zur Warenhausfrage Umrissen und zur Veröffentlichung gebracht. In dieser Bekanntmachung wurde es für unzulässig erklärt, daß Warenhäuser, warenhausähnliche Betriebe, wie ganz all gemein jüdische Firmen Symbole der nationalsozialistischen Bewegung zeigen, anbieten und verkaufen. Als Symbole der national sozialistischen Bewegung wurden ausdrücklich alle auf die nationale Bewegung Bezug habenden Gegenstände bezeichnet. Auf Anfrage der Reichsschrifttumskammer hat nunmehr Reichsleiter Bormann bestätigt, daß Bücher und sonstige Druck schriften nationalsozialistischen Inhaltes selbstverständlich ebenfalls unter die „auf die nationale Bewegung Bezug habenden Gegenstände" fallen, die von Warenhäusern und jüdischen Firmen nicht vertrieben werden dürfen. Die Reichsschrifttumskammer macht darauf aufmerksam, daß es damit auch für Verleger und Zwischenbuchhändler unstatt haft ist, Bücher und Druckschriften der bezeichnten Art an Warenhäuser, warenhausähnliche Betriebe und jüdische Firmen zu liefern; und daß auch das Verbreiten nationalsozialistischen Schrifttums durch jüdische Vertreter und jüdische Leih büchereiinhaber unzulässig ist. Zu den Büchern und sonstigen Druckschriften nationalsozialistischen Inhaltes gehören solche, die Fragen der national sozialistischen Weltanschauung oder Stoffe aus der Geschichte der Bewegung behandeln sowie solche, die durch Titel oder Ausstattung als nationalsozialistisch ausgegeben werden. Berlin, den 18. Juni 1834 Der Präsident der Reichsschrifttumskammer I. V.: Or. Wismann Mitteilung der Geschäftsstelle. Betr.: Verlängerung der Frist für das Ausbrauchen von Dank- und Empfehlungsschreiben. Nach der übergangsrcgelung der 7. Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft vom lk>. April 1834 können die vorhandenen Bestände an Druckschriften, Prospekten und ähn lichen Werbemitteln, insbesondere soweit sie Dank-, Empfehlungs schreiben und Gutachten enthalten, noch bis zum 1. Juli und bei besonderem Antrag bis zum 1. September 1934 aufgebraucht werden. Wir bitten diejenigen Mitglieder, die ein Interesse daran haben, daß die vorstehenden Fristen bis zum Ende des Jahres verlängert werden, uns dies unter kurzer Begründung späte stens bis zum 26. Juni 1934 mitzuteilen. Leipzig, den 19. Juni 1934. Or. Heß. Nuchhandlevifihe GemernichaßtsavVeit (Kundgebung des Berliner Buchhandels am 11. Juni 1834) (Schluß zu Nr. 149.) Verlagsbuchhändler Wülfing, M. d. R.; Deutsche Volksgenossen! Berufskollegen! Wir haben in letzter Zeit viel von Gemeinschaftsarbeit gehört und gesprochen, ohne daß bisher eine praktische Auswirkung — von Ausnahmen und örtlichen Erscheinungen abgesehen — sestzu- stcllcn war. Es will mir dabei manchmal scheinen, als ob der Buchhandel die früheren Methoden des Handelns und Verhandeln? — wenigstens bis zur Stunde — auch noch nicht annähernd über wunden hätte. Das ist auch vielleicht mit ein Grund dafür, daß sich mancher von uns, der im harten Kampf des politischen Lebens groß ge worden ist, von all diesen Dingen bisher mehr oder weniger fern gehalten hat. Um so freudiger sind wir aber bereit, mitanzupacken, wenn es gilt, in allen den Buchhandel berührenden Fragen ein mal grundlegend Wandel zu schaffen. Und dieser Zeitpunkt ist, wie ich glaube, heute endlich gekommen. Das soll nicht heißen, daß das, was gut und brauchbar war und ist, über Bord geworfen werden soll, sondern es soll bedeuten, daß Form und Inhalt unseres beruflichen Schaffens so gestaltet werden, daß sie von der gewaltigen Kraft nationalsozialistischen Erlebens und Wollens und dem Willen zur Gemeinschaft über strahlt und neu geformt werden. Diese Einsicht und Rücksichtnahme auf Einrichtungen und Ge pflogenheiten, die sich für den Buchhandel als nützlich erwiesen haben, kommt —> das möchte ich hier einmal aussprcchen — unter anderm auch ganz augenfällig in der bewundernswerten Langmut, die die Reichsschrifttumskammer und vor allem auch Herr vr. Wis mann bei allen Erörterungen stets gezeigt haben, zum Ausdruck. Darüber hinaus sollte aber niemand von uns vergessen, daß uns ja nie irgendwann und irgendwie ein Zwang auferlegt werden soll, sondern daß es uns selbst in unserer eigenen Organisation überlassen bleibt, die Formen und Wege für unsere Arbeit zu finden, die der nationalsozialistische Staat von einem pflichtbewuß ten Buchhändlerstand verlangen kann und muß. Ich möchte hier als alter Kämpfer der NSDAP, einmal einflechten, daß man meiner Überzeugung nach die Dinge des Lebens und auch des Berufes nicht von einer auf seinen eigenen Vorteil gerichteten rein subjektiven Einstellung aus betrachten kann, sondern daß man das nur tun kann im Bewußtsein des großen gemeinsamen Erlebnisses, das uns Weg und Ziel unseres Kampfes für Volk und Vaterland eindeutig vorzeichnet. Wenn man die Dinge so sieht, wird man auch manches ver stehen und begreifen, was im Augenblick in uns vielleicht Unruhe und Zweifel aufkommen lassen mag. Das trifft ganz besonders für den Buchhandel zu. Wir müssen uns eben darüber klar sein, daß das Buch, die Zeitung und Zeitschrift neben dem gesprochenen Wort Mittel dar stellen, deren sich eine revolutionäre Bewegung und ein aus der Revolution geborener Staat unbedingt bedienen müssen. Solange allerdings die Menschen, die dem Staat diese Mittel zu schaffen und zur Verfügung zu stellen berusen sind, den dazu notwendigen inne-
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