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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-08-08
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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8984 Börsenblatt f. d. Dtschn. vuchhandü. Nichtamtlicher Teil. ^ 182. 8. August 1911. in Verbindung gebracht wird, daß für ausdrücklick bestellte Kreuz- bandsendung der Besteller das Porto zu tragen habe. Ob freilich die mechanische Preiserhöhung unter Zugrundelegung des Laden- Preises eines Buches der richtige Weg ist, dem Publikum die Formel »m. Sp.« verständlicher zu machen, wollen wir un entschieden lassen. Der Einfügung des Z 7 in die Verkaufsord nung, wonach Werke, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 26 Prozent vom Ladenpreise liefert, mit einem ent sprechenden Ausschlag verkauft werden dürfen, konnte man ohne weiteres zustimmen, da ein Ladenpreis überhaupt nur Be rechtigung hat, wenn ihm ein vernünftiger Nettopreis gegen- übersteht, und es sich hier um verschwindend geringe Aus- nahmen handelt. Wenn aber der Sortimenter bei einem Rabatt von weniger als 40 Prozent nach oben, der Verleger kraft § 1l und 12 der Verkaussordnung nach unten schleudert, so wird man sich im Publikum über den Ladenpreis feine eigenen Ge- danken machen und verlangen, daß auch bei diesem Worte ein Begriff sein müsse. Denn was den Buchhändlern Ost- und West- Preußens recht ist, müßte selbstverständlich den Buchhändlern anderer Provinzen, von denen einige ebensoweit vom Zentral'- Platz entfernt sind, billig sein, so daß die Ausnahme zur Regel wird und die Annahme des Antrags 5 als eine jener »Maß nahmen« bezeichnet werden muß, -die der Aufhebung des Laden preises gleichkommen.« Wer ist Musikalienhändler? — In Ergänzung meines aufmerksam gemacht, noch drei Herren nennen, die ebenfalls Vor steher des Vereins der Deutschen Musikalienhändler gewesen sind: Richard Linnemann, 1901—1902, Fritz Schuberth jun., 1902 1903, Felix Siegel, 1903—1904. Ehre, dem Ehre gebührt! Ernst Challier sen.-Gießen. Nachdem die Redaktion von Musikhandel und Musikpflege es für zweckmäßig erachtet hat, den zwischen ihr und der Redaktion des Börsenblattes gepflogenen Briefwechsel über einen Passus desselben Artikels in ihrer Nummer vom 3. August zum Abdruck zu bringen, möchten wir unsere Leser nicht ungünstiger stellen und ihnen gleichfalls Gelegenheit zur Nachprüfung der Angelegenheit geben, sofern sie ihnen von Wichtigkeit erscheint. Mit Bezug auf die Anmerkung der Redaktion von Musikhandel und Musikpflege be schränken wir uns auf die Bemerkung, daß im Leben selten etwas so gut ist wie der gute Wille und daß es uns wenigstens daran nicht gefehlt hat. Red. Wer ist Musikalienhändler? Im »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel« Nr. 171 vom 26. Juli 1911 veröffentlicht Herr Ernst Challier sen. in Gießen einen längeren Aussatz, in dem sich u. a. folgender Passus findet: Einige kleine Musik- Verleger, die seinerzeit heftig, aber erfolglos für die 60jährige Schutzfrist fochten, usw.*) Bereits im vorigen Jahre mußten wir wiederholt (siehe Musikhandel und Musikpflege Nr. 14/16 vom 7. April 1910 und Nr. 16 17 vom 21. April 1910) Herrn deutschen Musikalienhandels, mit Ausnahme derjenigen, deren Hauptgeschäftszweig die Vervielfältigung freigewordener Werke ist, für-die Verlängerung der Schutzfrist auf 60 Jahre in ihrer Eingabe vom 7. August 1908 eintraten. Infolge der neuerlichen Behauptung des Herrn Ernst Challier sen im Börsenblatt hat sich der Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig veranlaßt gesehen, der Redaktion folgende Berichtigung zugehen zu lassen: Berichtigung. Wer ist Musikalienhändler? Unter diesem Titel veröffentlicht Herr Ernst Challier sen. in Gießen im »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel« Nr. 171 vom 26. Juli 1011 einen längeren Artikel, in dem er u. a. sagt: »Einige kleine Musikverleger, die seinerzeit heftig, aber erfolglos für die 60jährige Schutzfrist fochten, usw.«*) Wir berichtigen diese Behauptung dahin, daß die bedeutendsten Firmen des deutschen Musikalienhandels mit Ausnahme der- *) usw. heißt in diesem Falle: »behaupteten voreilig, als sich zugunsten ihres Strebens einmal 278 und das andere Mal gar nur 132 zusammensanden, das sei die Mehrheit des Musikalien handels.« Red. d. B.-Bl. jenigcn, deren Hauptgeschäftszweig die Vervielfältigung frei ge wordener Werke ist, für die Verlängerung der Schutzfrist auf 50 Jahre eingetreten sind. Der Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. Carl Reinecke, Vorsteher. Vk-. Robert Astor, Schriftführer. Die Redaktion des Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel lehnte aber mit dem nachstehend abgedruckten Briefe die Aufnahme der Berichtigung ab: Leipzig, den 29. Juli 1911. Löbl. Geschäftsstelle des Deutschen Musikalienhändlervereins z. H. des Herrn Karl Hesse Leipzig. Sehr geehrter Herr Hesse! Wir müssen Ihnen zu unserm Bedauern Ihre Einsendung vom 28. d. M mit dem Bemerken. zurückgeben, daß die Be richtigung des Vorstandes des Vereins Deutscher Musikalienhändler nicht in Einklang mit der darauf bezogenen Stelle des Challierschen Artikels zu bringen ist. In dem in Frage stehenden Artikel ist lediglich gesagt, daß »einige kleine Musikverleger voreilig behaupteten das (nämlich die Zahl 278 bzw. 132) sei die Mehrheit des Musikalienhandels«. Eine Berichtigung könnte also nur darauf abzielen, diese Behauptung zu entkräften. Das ist mit der eingesandten Notiz indes nicht der Fall, da sie diese Behauptung überhaupt nicht berührt, sondern nur feststellt, »daß die bedeutendsten Firmen für die Verlängerung der Schutzfrist auf 50 Jahre eingetreten sind«. Gegen die Aufnahme einer die Challiersche Bemerkung er gänzenden Mitteilung dahingehend, daß die Behauptung der »kleinen Musikverleger« auch von den größten Firmen des Musik verlags geteilt werde, hätten wir nichts einzuwenden. Nicht unerwähnt möchten wir zum Schluß lassen, obwohl es mit dem Vorstehenden nicht in unmittelbarem Zusammenhänge steht, daß die Aufnahme des Challierschen Artikels im Interesse des Musikalienhandels*) erfolgte, dem wir gern auch im Rahmen des Börsenblatts eine seiner Stellung im Buchhandel entsprechende Berücksichtigung zu teil werden lassen möchten. Mit vorzüglicher Hochachtung Redaktion des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel. Post. — Wegen Cholera in Neapel werden die Neichs-Post- dampfer des Norddeutschen Lloyd auf der Ausreise nach Ostasien und Australien, erstmalig auf der Reise 341 nach Australien (ab Neapel am 16. August), bis auf weiteres Neapel nicht an- laufen. Die Post wird in Genua zugeführt werden, von wo die Dampfer nach Australien jeden vierten Dienstag (16. August be ginnend) und diejenigen nach Ostasien jeden zweiten Donnerstag (24. August beginnend) 12 Uhr mittags abfahren. Abgang der letzten Post aus Berlin für Australien jeden vierten Montag vom 14. August ab und für Ostasien jeden zweiten Mittwoch vom 23. August ab 8 Uhr vormittags. Personalnachrichten. Gestorben: am 6. August im Alter von 77 Jahren Herr Wilhelm Opetz in Leipzig, Begründer des feinen Namen tragenden Kommissionsgeschäfts daselbst. Der Verstorbene hatte schon von Paris aus im Jahre 1859 in feiner Vaterstadt Gotha ein Verlagsgeschäft gegründet, dem er im April 1862 eine Sortimentsbuchhandlung angliederte. Am 2. Januar 1866 verkaufte er diese Geschäfte an C. F. Windaus, unter dessen Firma das Sortiment noch heute besteht. Am 15. Mai 1867 gründete dann Opetz in der Roßstraße 1 zu Leipzig fein Kommissionsgeschäft, »gestützt auf langjährige Tätig- keit in den geachteten Handlungen E. F. Steinacker in Leipzig, Ed. Jung-Treuttel in Paris und zuletzt G. E. Schulze in Leipzig«, wie es in dem Eröffnungs-Zirkular heißt. 35 Jahre lang, bis zum 1. Januar 1902, hat er das Geschäft geleitet und, unterstützt von feinem Sohne Eduard, der ihm feit 1888 als Prokurist, von 1900 an als Teilhaber zur Seite stand, zu schönen Erfolgen geführt. *) Uns will es scheinen, als wenn die Aufnahme nicht im Interesse des Musikalienhandels gelegen hätte. Red. v. Musikh. u. Musikpflege.
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