BlMblLtlM-NKMMVMlE Nr. 113 (R. 63). Leipzig, Donnerstag den 17, Mai 1934, Iftl. Jahrgang. TÄMümMerTA Älnovdnuns des Vvattdenteu dev rrerchsschvttttumsLammev Am Sonntag Kantate 1934 habe ich in der 199. Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buch Händler die Gründung der Schule des deutschen Buchhandels zu Leipzig verkündet. In Erfüllung der mir, insbesondere im 8 3 der ersten Beiordnung zur Durchführung des Reichs- kulturkammergesctzes vom 1. November 1933 (RGBl. 1933 Teil I Nr. 123) gestellten Aufgaben und anf Grund des 8 25 der genannten Beiordnung habe ich dazu die folgende Bestimmung getroffen: 8 1. Die Lehrzeit für de» Buchhändlerberuf im deutschen Verlags-, Zwischenbuchhandels-, LadenbnchhandelS- und sonstigen Buchhandelswesen gilt nur dann als ordnungsgemäß abgeschlossen, wenn sie dnrch die vom Buch handel eingerichtete Gehilfenprüfung beendet wird. 8 2. Das Zeugnis für die abgelegte und bestandene Gehilfenprüsung ist eine der Voraussetzungen für die zur buchhändlerischcn Berufstätigkeit nötige Eignung im Sinne des 8 19 der genannten ersten Durchführungsverordnung. 8 3- Der Gehilfenprüsung muß im letzten Jahre der Lehrzeit ein vierwöchiger Besuch der Schule deS deutschen Buchhandels zu Leipzig vorauSgehen. Die Einberufung dazu erfolgt durch den Schulleiter. Der Lehrherr ist ver pflichtet, für die Befolgung der Einberufung zu sorgen. Weitere Bestimmungen zur Regelung des Schulbesuches werde ich noch erlassen. 8 4- Die vorstehende Bestimmung tritt am 1. Oktober 1934 in Kraft, und zwar nur für Personen, die nach dem 1. Januar 1935 eine zur Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer verpflichtende Tätigkeit in einem der in 8 1 gekennzeichneten Betriebe beginnen wollen. Berlin, am 1. Mai 1934. Der Präsident der Reichsschrifttumskammer v>, Hans Friedrich Blunck. Mitteilungen der Geschäftsstelle. Bctr.: Lustsahrt-Wcrbewoche. In der Presse werden demnächst die ersten Mitteilungen über die vom Deutschen Lustsport-Verband, Berlin W 35, für die Zeit vom 1. — 8. Juni 1934 geplante Luftfahrt- Werbewoche bekanntgegeben. Die Bedeutung der deutschen Luftfahrt in allen ihren Zweigen soll vor Augen geführt werden. Im besonderen wird für die deutsche Sportsliegerei geworben. Unsere reiche Literatur über Flugwesen, Fliegerei, Luft schiffahrt von einst und jetzt gehört während der Werbewoche ins Fenster. Alle Flieger-Landes- und Ortsgruppen sind vom Deutschen Luftsport-Verband angewiesen, den Buchhändlern so weit wie möglich Werbematerial zur Herrichtung von Sonder fenstern zu überlassen. Auch die Verleger bitten wir darum. Der Geschäftsstelle sind Berichte über die Zusammenarbeit mit den Ortsgruppen des Deutschen Luftsport-Berbandes und Photographien der Sonderfenster sehr willkommen. Bctr.: Anmeldung von Anforderungen in Ungarn. Die Devisenabteilung der Reichshauptbank teilt mit, daß es ihr unter den obwaltenden Umständen nicht möglich sei, die buch händlerischen Forderungen zum offiziellen Paritätskurs.(RM73,42 für Pengö IVO,—) wie seinerzeit beim Weizengefchäst zu begleichen. Auch bei der Abrechnung der einzelnen Forderungen kann dem Buchhandel keine Sonderstellung eingeräumt werden. Die Reichs bank muß vielmehr die in Ungarn festliegenden Altguthaben mit Rücksicht auf die übrigen am Export nach Ungarn beteiligten Industriezweige lediglich nach der Fälligkeit abrechnen. Infolgedessen muß unseren Mitgliedsfirmen anheimgestellt bleiben, die im 3, Absatz des Rundschreibens des Reichsbankdirek toriums (s, Börsenblatt vom 5, Mai 1934, Seite 415) erwähnten Aufforderungen abzuwarten, um sich von Fall zu Fall zu ent scheiden, ob die Einzahlung der Pengö-Guthaben auf das bei der Ungarischen Nationalbank für das Reichsbankdirektorium geführte Konto für Altforderungen zu veranlassen ist. Die angemeldeten Anforderungen will die Reichsbank nach und nach zu dem Kurse übernehmen, der bei der Verwertung erzielt wird, Leipzig, den 15, Mai 1934, vr, H e ß, 441