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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.05.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-05-12
- Erscheinungsdatum
- 12.05.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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VMMatM-wDcMckmklMVM Nr. 189 (N. 81). Leipzig, Sonnabend den 12, Mai 1834, 1Ü1. Jahrgang. RAMwuMerTA peier Ltrban-Stiftung. Verteilung der Erträgnisse für das Zahr 1S34/35. (Wiederholung aus Börsenblatt Nr. 88,) Aus den Zinsen des Stiftungskapitals werden bedürftige Buchhandelslehrlinge unterstützt. Sie erhalten zur gründlichen Erlernung ihres Berufs Beihilfen für die Dauer eines Jahres in Höhe von 800 Mark, Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen, die Zahlung der ersten Rate Ende September, Als Nutznießer der Stiftung kommen Angehörige des Mittelstandes in Betracht, die bei nachgewiesener Bedürftigkeit gute Schulbildung, möglichst Abiturium, besitzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiescn, daß das Stipendium nur zur Ausbildung im Buchhandel gewährt wird. Bei Aus scheiden aus dem Buchhandel entfällt nicht nur die Weiterzahlung, sondern es kann auch die bis dahin gewährte Unterstützung zurllckverlangt werden, Bewerbungsschreiben sind unter Beifügung von ausführlichem Lebenslauf, Schulabgangszeugnis, Bedürftigkeitsnachweis und Zeugnis des Lehrherrn einzureichen an den Vorstand der Peter Urban-Stiftung, Leipzig C 1, Gerichtsweg 28. Leipzig, den 12, April 1934, Der Vorstand der Peter Urban-Stiftung. vr, Eduard Urban, vr. Albert Heß, Provinzlalverein der Schlesischen Buchhändler G.D., Breslau. Wir laden hiermit unsere Mitglieder zur 54, ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, dem 27, Mai 1934, vormittags 10!4 Uhr in den Festsälen der Hauptbahnhofswirtfchast Breslau, er gebenst ein. Die Tagesordnung und der Jahresbericht gehen unsern Mit gliedern noch schriftlich zu. Wir machen daraus aufmerksam, daß Erscheinen Pslicht ist, Breslau, den II, Mai 1934. Der Aktionsausschuß im Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler. B, Ausner, G, Kaufsmann, C, Ritter, Mitgliederliste der^achschaft Leihbüchereien. Im Einvernehmen mit der Neichsschrifttumskammer teilt die Fachschaft Leihbüchereien folgendes mit: Die Leitung der Fachschaft Leihbüchereien hat die Organisation des Leihbllchereigewerbes soweit durchgefllhrt, daß sie zur Zeit an der Herausgabe einer Mitgliederliste arbeitet. In diese Liste werden gemäß der Nahmenbestimmungen für die Ausübung des Leihbücherei gewerbes vom 7. Februar 1934 (Neichsanzeiger Nr. 36 und Börsen blatt Nr. 35 und 49) die anerkannten Leihbüchereien und Papier warenhandlungen, welche Leihbüchereien führen, ausgenommen. Der Abschluß dieser Liste steht bevor. Das Verzeichnis enthält also diejenigen Firmen, welche in Zu kunft das Leihbüchereigewerbe weiter betreiben dürfen. Es wird dem nach ein Adreßbuch derjenigen Leihbüchereien, welche allein in Zu kunft von den laut § 9 (und Ergänzung) der Nahmenbestimmungen dazu berechtigten Firmen beliefert werden können. Leihbüchereien und angegliederte Leihbüchereien, welche in die sem Verzeichnis oderim Adreßbuch des Deutschen Buchhandels nicht enthalten sind, werden nach Veröffentlichung dieser Liste keine Be lieferung mehr erfahren können. (8 11 der Nahmenbestimmungen.) Der Leiter der Fachschaft Leihbüchereien weist auf den bevor stehenden Abschluß dieser Liste hiermit ausdrücklich hin, damit die laut 8 9 (und Ergänzung) der Nahmenbestiminungen zur Belieferung von Leihbüchereien berechtigten Firmen Gelegenheit haben, durch Übersendung einer Liste ihrer Kunden an die Fachschaftsleitung da für Sorge zu tragen, daß diese Kunden — soweit es sich um an erkannte Betriebe handelt — in der Liste verzeichnet sind. Der Leiter der Fachschaft bittet bei jeder in solcher Liste aufge führten Firma die genaue Adresse, den Inhaber und die genaue Be zeichnung des Geschäftsbetriebes durch eine der folgenden Bemer kungen hinzuzufügen: Entweder reine Leihbücherei, — oder Leih bücherei im Hauptbetriebe mit Nebenerwerb durch — oder Papierwareuhandlung mit Leihbücherei als Nebenerwerb, — oder Leihbücherei wie 8 2 bzw. § 3 der Rahmcnbestimmung. Buch handlungen mit Leihbüchereien, die im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels verzeichnet sind, brauchen nicht auf geführt zu werden. Auch den Großleihbüchereien wird empfohlen, derartige Listen einzureichen, denn auch sie werden in Zukunft keine anderen Firmen beliefern dürfen als die in diesem Verzeichnis auf geführten. Der Fachschaftsleiter bittet für den Fall, daß Verlage oder Großbuchhandlungen, Barsortimente oder Kommissionäre derartige Listen einzuscnden beabsichtigen, diese Einsendung bis spätestens 25. d. M. vorzunehmen. Einer größeren Anzahl von Firmen, welche gemäß der Nahmen- bestimmung (8 11) ihren Leihbüchereibetrieb nicht wciterführen dür fen, ist eine Verlängerung des Auflösungstermins über den 1. Mai 1934 genehmigt worden. Die Fachschaft ist zu Auskünften über die Terminverlängerungen bereit. Es empfiehlt sich, gegebenenfalls eine gesonderte Liste derjenigen Firmen zu übersenden, welche auf Grund der Nahmenbestimmung nicht anerkannt werden, aber bisher be liefert wurden, damit die Geschäftsstelle der Fachschaft auf diesen Listen die Firmen, die eine Terminverlängerung genehmigt erhalten haben, bezeichnen und die Termine nennen kckün. Für diese Auskunft erhebt die Fachschaft bei Rücksendung der Listen per Nachnahme einen Betrag von NM 6.—. Berlin, den 1. Mai 1934. Die Fachschaftsleitung. Mau. 425
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