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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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M SO, lg. April 1834. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtfchn Buchhandel. Geschäftsbericht des Vorstandes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig über das Vereinsjahr 1933. Zu erstatten in der Hauptversammlung des Borsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, dem 29. April 19Z4. I. Allgemeine Übersicht. Das Berichtsjahr hat für den deutschen Buchhandel und seine Organisationen tiefgreisende Wandlungen gebracht. Äußerlich haben sie ihren sichtbaren Ausdruck in der Eingliederung in die Reichs- tulturkammer gefunden. Deren Ausgabe hat Reichsminister vr. Goebbels dahin uinrissen, daß sie die kulturschaffenden Menschen zusammenzufassen, sie organisatorisch zu gliedern, in ihnen und unter ihnen auftauchende Hemmungen und Widerstände zu beseiti gen und unter ihrer Zuhilfenahme das vorhandene, das werdende und das in Zukunft noch werdende Kulturgut sachgemäß zum Nutzen des deutschen Volkes zu verwalten habe. Es braucht hier nicht auf die Verhandlungen, welche zur Gleichschaltung führten und der Eingliederung der buchhändlerischen Verbände in die Kul- turkammer voraufgingen, und auf die Verteilung der Aufgaben nochmals eingegangen zu werden; diese Fragen sind im Laufe des Berichtsjahres wiederholt im Vereinsorgan behandelt und Ilarge- stellt worden. Nur eins sei hervorgehoben: Es ist richtig, daß der Bürsenverein seinem Ausbau nach in leine der Einzelkammern patzt. Diesem Aufbau hätte es entsprochen, ihn als Fachverband in die den Einzelkammern übergeordnete Reichskulturkammer selbst aus zunehmen, da seine Hauptaufgaben, namentlich auf wirtschaftlichem Gebiet, den Gesamtbuchhandel und nicht nur den Buchhandel im eigentlichen Sinne umfassen. Da das nach dem Gesetz nicht möglich war und es ebenso nicht möglich war zu verlangen, daß sich das Gesetz nach dem Buchhandel richte, dieser sich vielmehr aus das Gesetz einrichten mußte, blieb nichts anderes übrig, als den Börsen verein in die Reichsschrifttumskammer zu gliedern, weil das die jenige Einzelkammer ist, zu welcher der Hauptteil seiner Mitglieder gehört. Ihn außerhalb des gesamten Kammersystems und damit überhaupt außerhalb des berussständischen Aufbaues, der für feine Mitglieder vorgeschrieben ist, zu lassen, hätte ihn aller Voraussicht nach zur Bedeutungslosigkeit verurteilt. Wir glauben nicht befürchten zu brauchen, daß durch diese Eingliederung der Charakter des Börsenvereins als Gesamtver- lretung des deutschen Buchhandels gefährdet wird. Seine wirtschaft liche Hauptaufgabe, die Regelung des buchhändlerischen Verkaufs und Verkehrsrechts, gehört nicht zur Zuständigkeit der Reichskultur kammer, auf diesem Gebiete bleibt er völlig selbständig. Diese Fest stellung ist von Wichtigkeit vor allem auch für das zukünftige Ver hältnis des Börsenvereins zu den ihm angeschlossenen Auslands vereinen. Der Anschluß dieser Vereine an die deutsche Spitzen organisation beruht einzig und allein auf wirtschaftlicher Grund lage — anders verhält es sich dagegen mit der Mitgliedschaft der einzelnen auslandsdeutschen Buchhändler — und die Sicherung die ser Grundlage im Wege der Selbstverwaltung soll und muß auch in Zukunft gewährleistet sein. Wenn hier noch nicht alles in der Form ist, die Reibungslosigkeit gewährleistet, so darf nicht übersehen werden, daß auch dieser Ausschnitt aus dem Gesamtgebiet der deut schen Wirtschaft zu seinem Aufbau im Geiste des neuen Reiches seine Zeit braucht. Wir stehen erst am Anfang des berussständischen Auf baues für die deutsche Wirtschaft. Jede Wandlung und jede Neue rung bringt ihre Schwierigkeiten. Sie erscheinen manchem Buch händler für seinen Stand vielleicht besonders groß; das liegt aber 344 wohl daran, daß der Buchhandel und seine Organisationen im be rufsständischen Aufbau zufolge des Erlasses des Reichskultuckam- mergesetzes mit an der Spitze marschieren. Gerade deshalb besteht aber auch die Hoffnung, daß er diese Schwierigkeiten mit am ersten hinter sich bringt. Wesentlich ist dabei nicht die äußere Form, um die gerungen wird, sondern der Geist, in welchem sich dieses Ringen wie die Arbeit überhaupt vollzieht. Deshalb ist auch die Einglie derung in die Reichskulturkammer nicht das Ausschlaggebende, viel wichtiger und wesentlicher ist, wie der Buchhandel seine praktische Arbeit im Dienste des Dritten Reiches auffaßt und ansaßt. Es sind ihm von früher her schwere Vorwürfe nicht erspart geblieben. Soweit sie verallgemeinerten, schossen sie über das Ziel hinaus; soweit sie einzelnes Unerfreuliches herausstellten, kann ihnen vielfach die Berechtigung nicht abgestritten werden. Es geht hier nicht darum, sich mit dieser Vergangenheit auseinanderzusetzen, wie es bis zum Übermaß in vielen Veröffentlichungen geschehen ist, sondern es geht um Gegenwart und Zukunft. Dabei muß sich der Buchhandel und jeder seiner Angehörigen stets folgendes vor Augen halten: Wenn der Buchhändler von jeher stolz darauf war, nicht nur Industrieller oder Händler, sondern mitverantwortlicher Träger kultureller Aufgaben zu sein, so gilt es jetzt mehr als je, diesen Be rus und diese Berufung zu wahren. Das Buch ist im neuen Staat zu einem wesentlichen kulturpolitischen Faktor geworden. Das be rechtigt, aber es verpflichtet noch viel mehr. Die Berechtigung sehen wir darin, daß der Buchhandel, wenn er der Staatsidee in und mit seinem Beruf in Treue dient, diesen Dienst durch besonderen staat lichen Schutz vergolten erhält. Die verantwortlichen Männer in der buchhändlerischen Organisation werden nicht müde werden, auf diesen Schutzanspruch immer wieder bei den zuständigen Stellen hinzuweisen und den Schutz zu fordern. Das sollen sich alle die Mitglieder gesagt sein lassen, die glauben, Grund zur Klage gegen die Organisation zu haben, der sie die Schuld zumessen, wenn nicht alles so geht und steht, wie sie es sich wünschen oder beanspruchen. Die Verpflichtung besteht im wesentlichen im folgenden: Unter Umständen gilt es, um der Sache willen Opfer zu bringen. Der Gedanke der Gemeinschaft muß aus einem beliebten Thema der Versammlung Wirklichkeit durch die Tat werden (wobei es keines wegs zunächst und hauptsächlich aus die äußere Gestaltung, sondern auf den guten Willen und auf die Ergebnisse ankommt). Der ein zelne muß sich bemühen, die Zusammenhänge, in denen sein Beruf kulturell und wirtschaftlich steht, besser als dies vielfach festgestellt werden muß, kennenzulernen. Er muß Bücher nicht nur verkaufen, sondern sie auch kennen. Er muß sich als Sachwalter nicht nur be stimmter Schichten, sondern aller Volksgenossen fühlen. Er muß stets bemüht sein, Diener des Ganzen und damit Diener des Volkes zu sein. Die Voraussetzungen für die eigene wirtschaftliche Entwicklung sind für den Buchhandel im wesentlichen in der allgemeinen Ge staltung der Verhältnisse der Gesamtwirtschaft gegeben, nur daß er im Auf und Ab der Konjunktur nicht mit an vorderster Stelle steht. Er wird erfahrungsgemäß von einer Woge des Aufschwunges in der Regel später erfaßt als andere Teile der Wirtschaft. So kann
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