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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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x° 90, 19. April 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Zu gleicher Zeit wurde das Steuergutscheinverfah ren abgewickelt, wobei durch eingehende Ausführungen in den verschiedenen Runderlassen des Reichsfinanzministerz bestehende Zweifelsfragen geklärt wurden unter Berücksichtigung des doppel ten Verwendungszweckes der Sleuergutscheine sowohl zur Er langung von Steueramnestie wie zur Entrichtung von Steuerzah lungen und zur börsenmäßigen Verwertung. Im weiteren Zuge der Steuerreform, die namentlich eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung bezweckt, stand vor allem das llm s a tz st e ue r r e ch t im Vordergrund des buchhändleri- fchen Interesses. In wiederholten und eingehenden Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium, die durch schriftliche Eingaben unterstützt wurden, suchten wir der Gefahr einer Beseitigung des K 7 des Umsatzsteuergesetzes, der gerade für den Buchhandel eine besondere Bedeutung hat, zu begegnen. Wir vertreten den Stand punkt, daß Erleichterungen auf dem Gebiete der Umsatzsteuer allen Steuerpflichtigen durch eine Senkung des Umsatzsteuersatzes zu- gutekommen sollen und nicht lediglich privilegierten Gruppen, wie dies beispielsweise vom Großhandel gewünscht wird. Des weiteren sind wir bestrebt gewesen, die Umsatzbe steuerung der Leipziger Auslieferungslager ausländischer Verleger im Interesse des Leipziger Kom missionsplatzes zu verhüten, was uns nach langwierigen Verhand lungen schließlich gelungen ist. Endlich wandten wir uns auch noch gegen die im Zugs der Umsatzstcuerreform beabsichtigte Streichung der Position Bücher undZeitschriften von der Freiliste 3. Überwiegend kulturelle Gesichtspunkte sprechen aber für eins Bei behaltung des bisherigen Zustandes. Schon diese Beispiele zeigen, wie nach wie vor die Umsatzsteuer im Vordergrund der Steusr- sorgen des Buchhandels steht. In nächster Linie nahmen uns die mit der E i n l o m m en- st e u e r zusammenhängenden Fragen, insbesondere Lagerbe wertung und Einkommensschätzung nichtbuch führender Buchhändler in Anspruch, da es gerade in den Bewertungsfragen sehr häufig zu Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden kommt. Besondere Beachtung schenkten wir sodann der Durchführung der Bestimmungen über die Besteuerung ausländischer Autoren. Erfreulicherweise ist durch das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen vom Januar 1934 erneut eins Bresche in diese Steuerart geschlagen worden. Hiernach unter liegen Einkünfte schweizerischer Autoren nicht mehr dem Steuer abzug, und zwar mit Rückwirkung vom 1. Januar 1933 ab, sodaß also die Erstattung der im Jahre 1933 bereits abgeführten Be träge verlangt werden kann. Einschneidende Veränderungen erfuhr die preußische Stempelsteuer. Darnach unterfallen grundsätzlich alle Be stellscheine der Stempelsteuer. Für den Buchhandel ist allerdings die Änderung von geringer Bedeutung, weil die Freigrenze im Einzelsall RM. 150.— beträgt. Im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden, insbesondere der Hauptgemeinschaft, in deren Steuerausschuß wir vertreten sind, arbeiteten wir mit an den Reformvorschlägen für eine Än- derungderpreußischen Gewerbe st euer mit dem Ziel einer Erleichterung der Steuerlasten für den gewerblichen Mittel stand. Die Steuerstelle des Börsenvereins wurde im Berichts jahr wiederum von den Mitgliedern stark in Anspruch genommen. Die meisten Anfragen bezogen sich auf das Umsatzsteuerrecht, auf Bewertungsfragen und Auseinandersetzungsfragen zwischen Gesell schaftern. Der zu Kantate einberufene Steuerausschuß befaßte sich mit einer Überarbeitung seiner Richtlinien für die buchhändlerische Lagerbewertung, des ferneren mit den oben bereits behandelten Umsatzsteuersragen und der Anregung der Steuerstelle, im Rah men der Reichskulturkammer Steuererleichterungen für den Kulturstand des Buchhandels im besonderen und für alle in der Reichskulturiammer vereinten Stände im allgemeinen anzu streben. Die wichtigsten Vorgänge auf steuerlichem Gebiet, insbeson dere die Veranlagung zur Einkommen-, Körperschaft- und Umsatz steuer 1933, wurden im Börsenblatt durch entsprechende Aussätze behandelt. Perkehrssragcn — Bahn — Post. In den Versandbestimmungen und den Tarifen der Reichs bahn sind Änderungen, die den Buchhandel berühren, nicht ein getreten. Die verschiedenen Eingaben des Börsenvereins auf Er mäßigung der Druck sachentarise hatten endlich Er folg, wenn auch das erstrebte Ziel, die allgemeine Herabsetzung der Drucksachentarife, noch nicht erreicht worden ist. Ab 1. De zember 1933 werden Drucksachen bis 20 g schwer, gleichgültig ob als Karten oder unter Umschlag, für 3 Psg. befördert. Dank gebührt vor allen Dingen Herrn Paul Erps, Stuttgart, der als Mitglied des inzwischen zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung ausgehobenen Verwaltungsrats der Reichspost unsere Eingaben energisch unterstützt hat. Ilm die Werbemöglichkeiten durch Drucksachen voll ausnützen zu können, fordert der Handel Festsetzung des zulässigen Ge wichts für die unterste Stufe auf 50 g und Ermäßigung der Gebühren der übrigen Gewichtsstufen. Wir bemühen uns gegen wärtig auch um die Einführung anderer für den Buchhandel wichtiger Neuerungen und Verbesserungen im Postvcrkehr. Ge wünscht wird vor allem die Gewährung einer Vergünstigung an Auflieferer von Massensendungen, die vorwiegend in Drucksachen bestehen. Das Retchspostministerium hat unsere An träge bisher mit der Begründung abgelchnt, daß der Druck sachenvertrieb der Post keinen Gewinn bringe und die Massen auslieferung noch besondere Schwierigkeiten und Unkosten ver ursache. Neuerdings kommt in größeren Betrieben die Frankier maschine möhr und mehr in Gebrauch. Die Post wird dadurch zweifellos entlastet, gewährt aber den Benutzern noch immer keine Vergünstigung, obwohl diese für den Kauf der Maschine erhebliche Mittel aufwenden mußten. Erfolglos blieben auch die Anregungen zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Ersatzleistung der Post bei Verlust gewöhnlicher Kreuzbänder mit Nachnahme. Der Weltpostkongretz trat in diesem Jahre in Kairo zusammen. Wir haben das Reichspostministcrium ge beten, sich auf dem Kongresse für den Anschluß der noch fehlen den Länder an die Vereinbarungen über den verbilligten Druck sachenversand und für die Anwendung der gleichen ermäßigten Drucksachengebühr auf den Versand von Bildern einzusetzen. Ebenso haben wir Vorschläge für die Erweiterung der Bestim mungen für Bücherzettel im internationalen Verkehr unter breitet. Sämtlichen Anregungen wurde seitens des Ministeriums zugestimmt. Eine lbesonders enge Fühlung wird von der Oberpostdirek tion Leipzig mit den Kreisen der Wirtschaft sowie der Leipziger Tagesprefse unterhalten, die gelegentlich zur gemeinsamen Be sprechung wichtiger Fragen aus dem Gebiete des Post- und Fernmeldedienstes zusammengcrufcn werden. Verschiedene wich tige Verkehrsverbesserungen konnten auf diese Weise im Buch handelszentrum durchgeführt werden, die mittelbar auch dem Gesamtbuchhandel zugutekommen. Zollfragen. Bon den in den verschiedenen Ländern erlassenen Einfuhr verboten und den Bestimmungen über die Kontingentierung der Einfuhr werden Bücher nicht betroffen. In Polen besteht ein Einfuhrverbot für Bilder und Zeichnungen. Für den Buchhandel sind aus diesem Verbot Schwierigkeiten insofern entstanden, als die polnischen Zoll behörden von der Einfuhr auch illustrierte Bücher aus- schließen. Auf Vorstellungen des Börsenvereins hat sich das Aus wärtige Amt der Angelegenheit angenommen, und die Deutsche Gesandtschaft in Warschau hat Verhandlungen mit dem polni schen Finanzministerium angeknüpst, deren Ergebnis noch nicht vorliegt. 355
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