Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19340419
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193404197
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19340419
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-04
- Tag1934-04-19
- Monat1934-04
- Jahr1934
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
x° 90, 19. April 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchbandel. nicht früher durchzusühren, als auch der Sortimenter Kenntnis vom Erscheinen des betreffenden Werkes hat und sich an Werbung und Vertrieb beteiligen kann, und ferner aus die Möglichkeit des Bezugs durch das Sortiment bei jeder Werbung und auf allen Werbedrucksachen hinzuwciscn. Soweit Verleger diese Grundsätze bisher noch außer Acht'gelassen hatten, waren Hinweise aus die grundsätzliche Stellungnahme des Berlegervereins fast durchweg von Erfolg. Eine Verankerung dieser Grundsätze in der buchhänd- lerischcn Verkchrsordnung selbst dürfte einer späteren Änderung dieser Ordnung Vorbehalten bleiben. Für eine solche Änderung liegen bereits verschiedene andere Anregungen vor, die sich jedoch noch nicht zu bestimmten Vor schlägen verdichtet haben. Sie betreffen in erster Linie den Z 18d, über dessen Neugestaltung seit einiger Zeit Verhandlungen zwi schen der Vereinigung der Schulbuchvcrlcger und der Fachgruppe Schulbuchsortimcnt in der Deutschen Buchhändlcrgilde schweben. Diese erstrecken sich gleichzeitig auch mit aus eine Revision des sogenannten Philologenabkominens. Die Vorschriften der Abrechnung über das Bedingtgut find praktisch durch Entgegenkommen der Verleger in Würdigung der schweren Wirtschaftskrise vielfach dadurch erleichtert worden, daß der fällig werdende Saldo in zwei bis drei Monatsraten bezahlt werden durfte. Die häufige Beschlagnahme von Büchern hatte beim Börsen verein viele Anfragen nach der Schadenshaftung zur Folge. Hierzu mußte der Standpunkt eingenommen werden, daß bei Beschlag nahme durch Staatsorgane auf Grund gesetzlicher Vorschriften der Schaden gemäß K 26 der Berkehrsordnung dem Verleger zur Last fällt; in Fällen nicht behördlicher Beschlagnahme ist dagegen der allgemeine Rechtsgrundsatz maßgebend, daß beim Borliegen höherer Gewalt der Eigentümer den Schaden zu tragen hat. Wirtschaftliche Forderungen des Buchhandels. In der ersten Zeit nach der nationalen Erhebung traten Mit glieder des Börsenvereins wiederholt an den Vorstand mit der Bitte heran, er möge unverzüglich Verhandlungen mit der neuen Reichs regierung aufnehmen, um die wirtschaftlichen Forderungen des Buchhandels darzulegcn und deren Erfüllung zu betreiben. Diesen Wünschen wurde insbesondere durch zwei Eingaben Rechnung ge tragen, die Anfang März 1933 an den Rcichsminister des Innern und an den Rcichswirtschaftsminister gerichtet wurden. In ihnen wies der Vorstand einerseits auf die große Bedeutung der buchhänd lerischen Organisationen in der bestehenden Form sowie die Wichtig keit des Ladcnpreissystems und andererseits auf die außerordent lichen Schwierigkeiten des Buchhandels hin, die von Jahr zu Jahr zunehmen, insbesondere durch das Sinken der Kaufkraft, die Drosse lung der Kulturetats bei Reich, Ländern und Gemeinden, den Aus fuhrrückgang usw. und bat darum, den Bedürfnissen des Buchhan dels nach Möglichkeit Rechnung zu tragen, ihnen das nötige Ver ständnis entgcgcnzubringen und Abhilfe zu schaffen. In seinem Antwortschreiben brachte der Reichsinnenminister zum Ausdruck, daß die Reichsregierung bestrebt sei, auf dem Wege zur nationalen Wiedergeburt des deutschen Volkes auch das Buch als wichtigstes Kulturgut im Rahmen des Möglichen zu fördern. Um dem Sortiment noch größere Erleichterungen durch die zwischen dem Börsenverein und dem Verein Leipziger Kommissio näre vereinbarte Kredithilfe zu verschaffen, wurde im Juli 1933 die Summe, bis zu welcher Kredithilfe gewährt werden kann, aus RM 2000.— oder aus 2°/° des Umsatzes des letzten Wirtschafts jahres erhöht. Die von weiten Kreisen des Buchhandels gewünschte Auflösung der Buchgemeinschaften erwies sich nicht als erreichbar. Deshalb muß nach Wegen gesucht werden, mit den der Reichsschrifttums- kammer unmittelbar unterstellten Buchgemeinschaften zu einem Ein vernehmen zu kommen und sie in einer für alle Teile tragbaren Form in das Gesamtgefüge des Buchhandels einzugliedern. Mit der Deutschen Buchgemeinschaft und der Deutschen Haus bücherei wurden bereits Verhandlungen über eine Zusammenarbeit mit dem Sortimentsbuchhandel eingeleitet, die aber noch zu keinem abschließenden Ergebnis gelangt sind. Gegen die besondere Förderung der Büchergilde Gutenberg durch die Deutsche Arbeitsfront haben wir bei den behördlichen Stel- 3SO len Einspruch erhoben. Bei Verhandlungen mit der Deutschen Ar beitsfront wurde ln Aussicht gestellt, daß auch von dieser Buchge- mcinschast die Zusammenarbeit mit dem Sortiment anaestrcbt wer den soll. Weitere Verhandlungen mit dem BorromäuS-Vercin sind hin sichtlich der von ihm betriebenen Bonner Buchgemeinde noch nicht abgeschlossen, während über die anderwcitc buchhändlerische Betäti gung des Borromäus-Vereins eine Einigung erzielt wurde. In der Frage des Warenhausbuchhandcls ist im Berichtsjahre keine Entscheidung gefallen. Einzelne Warenhäuser haben ihre Buch- abteilungcn aufgelöst. Die bestehenden buchhändlerischen Abteilun gen in Warenhäusern haben sich nach der Bekanntmachung der Rcichsschriftlumskammer vom 20. Februar 1034 dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler anzuschließen. Nachdem in fast allen Universitätsstädten Abkommen mit der Studentenschaft über die Auflösung eigener Buchvertriebsstellen und über die Einräumung von Preisvergünstigungen an unbemittelte Studenten seitens der Buchhändler getroffen sind, wurde nach An bahnung von Vcrhandlitngen mit dem Büchcramt der Berliner Universität und der Technischen Hochschule Charlottenburg un mittelbare Verbindung mit dem Studentenwerk E. V. in Dresden ausgenommen. Diese Verhandlungen können als aussichtsreich be zeichnet werden. Da es zweckmäßig erscheint, die bestehenden Abkommen ins besondere hinsichtlich der Rabatthöhe zu vereinheitlichen, sind hier über mit der Zentralstelle der Studentenschaft Verhandlungen aus genommen worden. Ausfüllung der Kulturetats. Die Bemühungen, bei den zuständigen Stellen Verständnis für die Notwendigkeit der Wicderauffüllung der Kulturelats zu wecken und entsprechende Maßnahmen herbeizuführen, sind auch im abge laufenen Geschäftsjahr unentwegt fortgesetzt worden. Wenn sie noch nicht den Erfolg erzielt haben, den der Buchhandel schnlichst hcrbei- wünscht, so liegt das nicht an Untätigkeit des Börfenvereins, auch nicht am mangelnden Verständnis der Behörden, sondern am har ten Zwang der Tatsachen. Mit gutem Willen allein ist ja nicht zu helfen; es müssen erst die erforderlichen Mittel vorhanden sein und freigcmacht werden. Gerade indem der Buchhandel das anerkennt, glaubt er aber um so mehr darauf Anspruch erheben zu können, daß überall dort, wo lediglich aus einer gewissen Psychose heraus sach lich durchaus vermeidbare, in ihrer Übertreibung aber nicht nur den Buchhandel, sondern die Kulturarbeit schädigende Fehlgriffe Nach geordneter Stellen vorliegcn, schleunigst helfend und berichtigend eingcgriffen wird. Hierzu gehört nach unserer Ansicht, daß die Nachgeordneten Amtsstellen der Behörden, insbesondere auch die Stadtverwaltun gen, ihre Sparbemühungen nicht nur vorwiegend oder gar ausschließ lich bei dem Kapitel Buch- und Zeitschriftenbezug in Erscheinung treten lassen. Der Buchhandel würde es dankbar begrüßen, wenn von den Spitzenbchörden in ihrem Amtsbereich immer wieder in diesem Sinne auf die verantwortlichen Stellen eingewirkt würde. Diese Gedanken sind in den Eingaben, die an das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und an das Sächsische Finanzministerium gerichtet wurden, besonders zum Ausdruck ge bracht worden. Lcihbiichcreige werbe. Seit Jahresfrist bemühen wir uns um die Neuordnung im Leihbüchereigewerbe. Die Organisationsarbeiten können als nahezu abgeschlossen gelten. Sie wurden sehr erschwert dadurch, daß das Adressenmaterial über die Leihbüchereien erst mühsam zusammen getragen werden mußte. Trotz wiederholter Ausrufe im Börsenblatt und in der Tagespresse gingen die Meldungen nur schleppend ein. Die Organisation steht nunmehr so weit, daß mit der praktischen Arbeit begonnen werden konnte. Der im Sommer 1933 ins Leben gerufene Fachverein »Die deutschen Leihbüchereien« besteht nur noch teilweise. Er wurde seinerzeit in die Fachgruppen I (buchhändlerisch organisierte Leihbüchereien) und II (reine Leihbüchereien) ausge spalten. In Durchführung des Reichskulturkammergesetzes, auf Grund dessen die Eingliederung aller buchhändlerischen Betriebe in
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder