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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19340417
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-04
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X: 88, 17. April 1934. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Boden«. Es war fltr alle Hörer sehr wertvoll, einmal aus berufenem Munde ttber die Fragen, die heute alle jungen Menschen mehr oder weniger beschäftigen, aufgeklärt zu werden. Herr Geheimrat Böhmer schuf die unbedingt erforderliche Grundlage zum Verstehen des Ge schehens unserer Zeit und erwarb sich eine begeisterte und dankbare Hörerschaft. Am 9. April sprach Herr Karl Heidkamp über die »Kunst der Gegenwart«. Herr Heidkamp behandelte das Thema sehr gründ lich und vorsichtig und vermied jegliche Phrase. Es gelang ihm, eine Brücke von der Erlebniswelt und Seele des Künstlers zu der des Hörers zu schlagen, sodaß alle mit innerster Anteilnahme seinen Aus führungen folgten und ihr Wissen bereicherten. »Palm 1874«, Verein jüngerer Buchhändler, München. — Das 6 0. S t i f t u n g s f e st wird am 5. Mai mit einem Herren-Festabend im Kleinen Saal des Hotels »Wagner« gefeiert. Tags darauf findet in der Tiroler Alm bei Grünwald ein bunter Nachmittag mit an schließendem Tanz statt, und am 10. Mai (Himmelfahrt) wird mit Damen eine Autobusfahrt gemacht: München- Murnau—Steingaden —Wies—Füssen (Königsschlösser-Besichtigung) - Kaufbeuren—Lands berg—München. — Alle ehemaligen Palmianer und Freunde des »Palm 1874«, die an den Veranstaltungen teilnehmen wollen, werden um Bekanntgabe ihrer Anschrift an den Vorsitzenden Adalbert Beh rendt i. Fa. Münchener Kommissionsbuchhandlung, Ritter v. Epp- Platz 8, gebeten,, damit die Einladungen rechtzeitig versandt werden können. S ch. Werbung mit Hakenkreuz-Zeichen verboten. — In der neuesten Liste unzulässigen nationalen Kitsches, die insgesamt 50 verschiedene Verbotsfälle enthält, sind besonders diejenigen hervorzuheben, bet denen es sich um eine Werbung unter Mißbrauch der deutschen Hoheitszeichen handelt. So sind Geschäftsbriefbogen und Bestellzettel mit Hakenkreuz und schwarzweißroten Farben für unzulässig erklärt worden. Für unzulässig hat das Neichspropagandaministerium ferner Schreibmaschinenpapier mit Hakenkreuz-Wasserzeichen erklärt. Verbotene Druckschriften. — Die Verbreitung der ausländischen Druckschrift: »Plan«, Illustrierte Wochenzeitung (Brüssel), ist im Inland bis auf weiteres verboten. Die im früheren Neuen Deutschen Verlag, Berlin, erschienene Druckschrift »Die Wolga fällt ins Kaspische Meer« von Boris Pilnjak ist gemäß § 7 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Februar 1933 für Preußen beschlagnahmt und eingezogen. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1825 vom 12. April.) Die Verbreitung der Druckschriften »Croatiapreß« und »Neza- visna Hrvatska Drzava« — Emigrantenblätter — (Freie Stadt Danzig) wurde im Inland bis auf weiteres verboten. Auf Grund des 8 7 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Februar 1933 sind folgende Bücher für den Bereich des Freistaates Preußen beschlagnahmt und eingezogen worden: »Moral um Mitter nacht« von Maurice Dekobra, Neue Berliner Verlags-Gesellschaft m. b. H., Berlin W 15; »Neue Abenteuer im Lande der Liebe« von Netif de la Bretonne, Pfeil-Verlag, Utrecht; »Das frische Fleisch« von For tune Paillot, Carl Schusdek Verlag, Wien—Leipzig; »Paravent«, März 1934 (Paris). (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1820 vom 13. April.) Die im Verlag von Walter Eberding, Kiel, erschienene und herausgegebene Druckschrift: »Unser Körper gehört uns« wurde ge mäß 8 7 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Februar 1933 für Preußen beschlagnahmt und eingezogen. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1827 vom 14. April 1934.) HerkekrSnackrickten. Hcrkunstsbczcichnung in den Vereinigten Staaten. — Der Absatz M4 der amerikanischen Zoitaktc von 1SW schreibt vor, daß alle Ein fuhrwaren, soweit ohne Schädigung möglich, schon bei ihrer Her stellung so bezeichnet, gestempelt oder etikettiert werden müssen, daß das Ursprungsland ersichtlich wird. Kür Druckschriften ist der Ver merk »privtsü in ....» vorgeschrieben. Bisher genügte als Hcrkunfts- bezeichuung sür Bücher, die in den Hauptstädten der älteren Europa länder erschienen waren, die Verlagsangabe. Diese Ausnahme stellung der Hauptstädte wie Berlin, London, Paris, Madrid, Lissabon, Rom usw. ist aufgehoben. Auch bei den Ver öffentlichungen, die in den Hauptstädten erschienen sind, genügt nicht mehr die Verlagsangabe, sondern es must der Vermerk »krjntsck in ...« hinzugesetzt werden. Beglaubigte Konsulatsfakturc» nach Argentinien. — Am 1. Ja nuar 1984 ist die argentinische Vorschrift in Kraft getreten, nach wel cher alle in Argentinien eingeführten Sendungen von einer beglaubig ten Konsulatsfaktnr begleitet sein müssen. Für die Beglaubigung ist ohne Rücksicht auf den Wert der Sendung eine Gebühr von 18,4V RM festgesetzt. Wenn sich diese Vorschrift auch aus den Versand von Bü chern erstreckt, bann käme sie einem Einfuhrverbot gleich, denn der Wert der als Kreuzband versandten Bücher ist oft niedriger als die zu zahlende Gebühr. Nach einem Bericht der Deutschen Gesandt schaft in Buenos Aires an das Reichswirtschaftsministerium hat das argentinische Finanzministerium entschieden, daß zur Gebiihrenerspar- nis an Stelle einzelner Rechnungen nur Sammelrcchnungen konsula risch zu beglaubigen sind. Das Reichswirtschastsministerium hat die Deutsche Gesandtschaft veranlaßt, auf eine völlige Besreiung der Kreuzbandfendnngen von den Konsnlatsgebllhren hinzuwirken. Versonalnackrickterr. Jubiläen. — Der Lagerist Herr Otto Wurzbach konnte am 10. April auf eine 40jährige Tätigkeit bei der Firma Friedrich Schneider in Leipzig zurückblicken. Dem Jubilar wurden seitens der Geschäftsleitung und Mitarbeiter Geschenke überreicht. Am 31. März konnte Herr Ernst Löhrl, Prokurist der Firma Rudolf Lechner L Sohn in W i e n die Feier seiner 25jährigen Mit arbeiterschaft bei dieser Firma begehen. — Nach Beendung der Lehr zeit und des ersten Gehilfenjahres in Leipzig trat Ernst Löhrl am 1. April 1909 bei Lechner L Sohn in Wien als Gehilfe ein. Er ist seither- ununterbrochen, abgesehen von der Kriegszeit, in der Firma tätig. Durch seine vielseitige Tüchtigkeit, seinen Fleiß und seine Treue trug er Wesentliches zum Auf- und Ausbau des Unternehmens bei. Infolge seiner Leistungen und seiner Zuverlässigkeit betrauie ihn seine Firma im Jahre 1922 mit der Prokura. Anläßlich seines Jubiläums verlieh ihm der Börsenverein das Ehrenzeichen des Buchhandels. Gestorben: Am 30. März nach kurzer Krankheit Herr Reinhold Jubelt, in Firma Reinhold Jubelt G. m. b. H. in Z e i tz. Der im 71. Lebensjahre Dahingeschiedene gründete Anfang 1889 eine Buchhandlung, verbunden mit Papier- und Schreibwarenhand lung, der er nach wenigen Jahren den Verlag der Zeitzer Neuesten Nachrichten und später den Buchverlag in Firma Sis-Verlag anglie derte. Durch umfangreiche Fachkcnnlnis, unermüdliche und schaffens freudige Tätigkeit ist es ihm gelungen, aus kleinsten Anfängen ein Unternehmen zu schaffen, wie es sich jetzt in achtunggebietendem Um fange darstellt. Ferner: Am 5. April kurz vor Vollendung seines 78. Lebensjahres Herr Ehregott Heinrich Klinkicht, Seniorchef des Verlags hauses C. E. Klinkicht L Sohn, Meißen. Der Verstorbene war ein anerkannter Fachmann auf dem Gebiete des Buchdruck- und Zeitungswesens. Das »Meißner Tageblatt«, das seit seinem Bestehen 1802 im Besitz der Familie Klinkicht ist, wird nunmehr von Friedrich Klinkicht, dem Sohne des Verstorbenen, weiter geführt werden. Sprecksaol Diicherschwindler! Am 12. April kaufte ein 30jähriger mittelgroßer Mann, bekleidet mit dunkelgrauem Wintermantel, Porzellanplakette der Winterhilfe im Knopfloch, weicher Hut, Kastratenstimme, bei uns Hürlimann, Potsdam. Am Freitag, dem 13. April, kam er wieder und kaufte Rei mers Deutschlandkarte, dabei bat er, Dierckes Atlas und Wester manns Taschenatlas bis Nachmittag zur Ansicht nehmen zu können. Als Adresse gab er Hoffmann, Am Canal 22, an, die aber falsch war. Falls derselbe anderweitig anbietet oder ähnliche Manöver ver sucht, bitten wir um Feststellung. Unkosten vergüten wir. Potsdam. Schnabel L Walter G. m. b. H. Jur Beachtung! Josef Peter Bister wurde wegen Schwindeleien in Ham burg verhaftet. Geschädigte Buchhandlungen wollen an die Fahn dungsabteilung der Kriminalpolizei Hamburg Meldung machen. (Küster L Heyer in Essen.) Kaufmann Waller Fischer, angeblich Hamburg, Deichstraße. (Felix Hedicke in Wismar.) W i l h e l m H e r r e, Cottbus, Sandower Platz 1. (Walter Seeger, Cottbus, Bahnhofstr. 17.) Verantwortlich: vr. Hellmuth Langenbucher. — Verantw. Anzeigenletter: Walter Herfurth, Leipzig. — Verlag: Der Börsenver ein der .Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrist der Schristleitung und Expedition: Leipzig C 1. Gerichtsweg 2g, Postschliebsach — Druck: E r n st Hebrich N a ch f., Leipzig C 1, Hospitalstrabe 11a—18. — DA: 6100/111. 340
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