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                    Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.03.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-03-29
- Erscheinungsdatum
- 29.03.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19340329
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193403298
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19340329
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel - Jahr1934 - Monat1934-03 - Tag1934-03-29
 
 
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                              >!r 75, 2S. März 1834. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. den Inhalt des K II, daß alle Betriebe, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, ihre Leihbücherei nicht wcitersühren können und bis zum I. Mai 1934 aufzulösen haben, ist schon eingangs hin- gcwiesen worden. Der besondere Wert dieser Verordnungen ist darin zu suchen, daß sie die Grundlage für den Ausbau eines sauberen und ordent lichen Gewerbes bilden. Sie werden dazu beitragen, das Ansehen und Standesgefühl des Gewerbes zu heben und diejenigen Ele mente auszumerzen, die zum Schaden der Bolkserziehung und Staatsgesinnung aus schnöder Gewinnsucht Geschäfte mit Schmutz, Schund und übler Verhetzung gemacht haben. Wenn unser Be mühen, das wertvolle deutsche Kulturgut unserer Väter und der kommenden Generation in die Massen des Volkes zu tragen, von Erfolg begleitet ist, so werden alle am Buch beteiligten Berufe die segensreiche Wirkung der Rahmenbestimmungcn für unseren Stand spüren. Es kommt bei gesetzlichen Verordnungen stets auf den Geist an, in dem sic angewandt werden. Die besten Rahmenbestimmun gen können die völlige Auflösung des Gewerbes nicht verhindern, wenn nicht alle Maßnahmen schnellstens daraus abgestellt werden, den wirtschaftlich notwendigen Schrumpfungsprozeß zu fördern. Die Staatsautorität muß jenen Elementen gegenüber eingesetzt werden, die in ihrem Geschäftsbetrieb mit unerwünschten Buch beständen den Vorschriften der Reichsschrifttumskammer und der Fachorganisationen für die Ausübung des Gewerbes nicht frei willig und bedingungslos Folge leisten. Das Leben mit seiner natürlichen Auslese wird über die Ta geserscheinungen einer verzerrten Geschästsauffassung in diesem Stand, über die »-Inflation» der Leihbüchereien, hinweggchcu. Nur solche Unternehmen werden Bestand haben, die ihre kulturelle Aufgabe, den Niederschlag unseres geistigen Lebens zu vermitteln, treu und verantwortungsbewußt erfüllen. Diese gilt es zu schützen und zu fördern. Karl Ehlers. Die Rechtsstellung der Leihbüchereien. Ernst Bahr, der Sohn des Berliner Buchhändlers vr. Eugen Bahr, hat in seiner Jnaugural-Dissertation »Die Rechtsstellung der Leihbüchereien« (Tübingen 1933, 112 S.) unter Zuhilfenahme eines außerordentlich reichen Quellenmaterials eingehende Untersuchungen über die rechtlichen Grundlagen aufgestellt, auf denen sich die ge werbsmäßige Ausleihe von Büchern aufbaut. In weitem Ausmaße sind darin insbesondere die Geschäftsgepflogenheiten der sogenannten »neuzeitlichen« Leihbüchereien Untersuchungsmaterial für den Ju risten gewesen. Der Unterschied zwischen den alten, buchhändlerischen Leihbüchereien und den von Nichtfachleuten betriebenen Leihbüche reien der letzten Jahre in Hinsicht auf die Rechtsgrundlage der Buch ausleihe bzw. Buchvermietung ist klar herausgearbeitet. Den Buch händler interessiert für seinen eigenen Leihbüchereibetrieb in erster Linie die Frage der steuerlichen Bewertung seiner Bestände an Leih büchern, weiterhin die Ausführungen, die sich mit der Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung in die Bestände seiner Leihbücherei be schäftigen. Die Anführung grundsätzlicher gerichtlicher Entscheidungen in solchen Fällen, wo sich auch der erfahrene Leihbücherei-Fachmann über ihre juristische Beurteilung nicht immer im klaren ist (z. B. bei der Geltendmachung einer Forderung an Leihgebühren in voller Höhe für eine sich auf Monate erstreckende Ausleihezeit, die ein Viel faches vom Werte des Buches selbst ausmacht), vermittelt wertvolle Anregungen für die Praxis des Ausleihebetriebes. Es ist inter essant zu bemerken, daß die Auffassung des Verfassers von einer möglichen Reform des Leihbüchereiwcsens ganz dem Sinne entspricht, in dem die Neuordnung des Gewerbes inzwischen von den maß gebenden Stellen aus verwirklicht wurde, z. B. in Hinsicht auf die Leihgebührengestaltung und die Pfandfrage. Etwas vermisse ich in dieser sonst wirklich umfassenden Arbeit allerdings: die Rechtsstellung der sog. Großleihbüchereien gegenüber ihren Vertragspartnern, den Zwergleihbüchereien, die aus Mangel an Betriebskapital sich ver anlaßt sahen, sich kleinere oder größere Bücherbestände selbst zu ermieten, um sie dann ihrerseits wieder an die Leser ausleihen zu können. Die vorliegende Arb-eit ist insofern ein Novum, als das Problem der Leihbüchereifrage noch niemals vom Standpunkt des Juristen aus eine so gründliche Bearbeitung erfahren hat. Sie würde ein wertvolles Behelfsmittel insbesondere für den Rechtsanwalt dar stellen, der auf diesem buchhändlerischen Sondergebiet die Interessen seines Mandanten zu vertreten hat, wenn sie nicht nur als Disser tation erschienen wäre, sondern im Buchhandel erhältlich sein würde. Rudolf Birnbach. Fachschaft «Leihbüchereien". Im Rahmen der Delegiertentagung der Fachfchaft »Leihbüche reien« am 17., 18. und 19. März in Berlin fand am Sonntag, dem 18. März im »Nordischen Hof« eine öffentliche Kundgebung der Leihbibliothekare statt, auf der auch Herr vr. Wismann, der stellvertretende Präsident der Reichsschrifttumskammer und erste Vorsitzende der Fachschaft »Leihbüchereien«, das Wort ergriff. Er führte dabei u. a. aus, daß die Aufgabe der Leihbücherei darin liege, das Buch dem Volksgenossen, der es nicht kaufen könne, zu ver mitteln. Hierbei hänge es von dem sittlichen Ernst ab, mit dem der einzelne Leihbibliothekar arbeite, ob die Leihbücherei als volks erzieherisches Instrument gewertet werde. Tie Grenzen zwischen Leihbücherei und Volksbücherei seien in gewissem Grade ständig fließend. Die Volksbücherei nehme eine erste große Inventarisation des nationalen Schriftgutes vor, soweit dieses darauf Anspruch er heben kann. Für die Leihbücherei seien wohl die gleichen volks bildnerischen Gesichtspunkte geltend, sie nehme aber auch Werke auf, die nicht den Anspruch auf Ewigkeitswert erheben können, z. B. den reinen Unterhaltungsroman. Dies habe auch seine Berechtigung, da wir nichts damit gewönnen, das Volk mit schwer zugänglichem Bildungsgut zu überfüttern; denn der einzelne bedürfe oft bei der Schwere des Arbeitstages der Zerstreuung. Es sei eben eine der größten Aufgaben des Verlegers und Buchhändlers, im leichten Ge wände einer Unterhaltungsliteratur dem Leser unvermerkt Gedanken und Erkenntnisse tieferer Art nahezubringen. Herr vr. Wismann forderte alle zur intensivsten Mitarbeit auf und sagte zum Schluß: »Das Leihbüchereigewerbe fordert das Recht gesicherter, wirtschaft licher Existenz und fordert Anerkennung seines Wirkens. Der Staat ist durchaus bereit, ihm beides zu geben, doch hängt es von Ihnen selbst ab, diese Bereitschaft in aktive Förderung und Unterstützung zu verwandeln. Sie wissen, meine Volksgenossen, daß im national sozialistischen Deutschland jede Tätigkeit genau soviel gilt, als sie Dienst am Volksganzen darstellt. Seien Sie sich der Pflicht zu diesem Dienst bewußt, daun wird das Gewerbe und wird jeder einzelne von Ihnen seine Wünsche und Ziele erfüllt und erreicht sehen. Das letzte Ziel aber, dem unsere Mühen gelten, heißt hier wie immer und überall: Deutschland«. Brot des Herzens. Wir sind stolz auf unsere Schulen und auf unsere Bildung, und daß wir keine Analphabeten haben. Aber andere Völker, die von Analphabeten wimmeln, haben oft einen Sinn für Rhythmus und Schönheit, für Musik und Bewegung, der unserem Volke abgeht. Das Abc macht's nicht. Manches kann man aus Büchern lernen, — nicht alles. Wandern, Reisen mit offenen Augen, sich in die Schönheit der Natur.versenken, Vergleichen ist notwendig. Wer merkt einem Buche au, daß es gut ist? Als Kind habe ich mich durchgefressen durch einen Berg belang- und wertloser Bücher, weil ich nicht beraten war. Da nimmt der Buchhändler eine Vertrauensstel lung ein. Zwar kann man nicht verlangen, daß er alle Neuerschei nungen liest und kennt. Aber der geborene Buchhändler hat eine Nase dafür, Gefühl und Witterung, er nimmt eine Stellung ein, die ihn neben den Lehrer, Pfarrer und Arzt einreiht. Auch er ist Erzieher des Volkes, seelischer Berater, er kann Einfluß auf die geistige Entwicklung einer Stadt ausüben, er kann zum Guten oder Schlechten leiten. Brot des Herzens ist ein gutes Buch. Es nährt und stillt Hunger, es weckt Entschlüsse, es bildet den Charakter. Und es erfreut. Es gibt dem Leser Sinn für Schönheit und Rhythmus. Ludwig F i n ck h. Wer nur den Bauch versorgen muß, der sorg' mit großem Unverdruß, es wird ihm schon gelingen; wenn aber nun die Seele schreit nach Schönheit, Raum und Ewigkeit: wer fragt nach diesen Dingen? Nikolaus Schwarzkopf. 288
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