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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1934
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- 1934-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1934
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Nr. 61 (R. 38). Leipzig, Dienstag den 13, März 1934, 101. Jahrgang. Bekanntmachung Für die buchhändlerische Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiet des Sortiments ist im Einvernehmen mit Herrn Theodor Fritsch bei der Zweigstelle des Börsenvereins in Berlin W 35, Potsdamer Straße 12l<>, eine besondere Abteilung eingerichtet worden, mit deren Leitung Herr Buchhändler Hans Höhnst beauftragt worden ist. Meldungen auf dem Gebiete der Gemeinschaftsarbeit des Verlages sind auch weiterhin unmittelbar an Herrn Karl Baur in Firma Georg D. W. Callwey Kamm-Ges., München 2 NW, Finkenstratze 2, zu richten. Leipzig, den 8. März 1934. vr. Friedrich Oldenbourg, Erster Borsteher. Einiges über die Neichsschrifttumskammer*). Von Or, Hans Friedrich Blunck, Präsident der Reichs- schristtumskammer. Ich möchte ausgehen von der Frage nach der Freiheit künstlerischen Schaffens, die uns alle in den letzten andert halb Jahrzehnten so sehr beschäftigt hat. Wir haben nicht nur für uns selbst mit Widrigkeiten gerungen und verlangt, daß uns der Staat Raum lasse zur Formung und Gestaltung unserer Gedanken und Wünsche für Mensch, Volk und einzelnen, einige von uns haben diese Dinge auch von Staats wegen zu ordnen versucht. Sie sind dabei davon ausgegangen, daß Nation oder Völkergruppe, wie sic sich im Staat ihre äußere Forni gab, das Recht und die Pflicht haben, der nur auflösenden Tätigkeit ein zelner Mitglieder des Schrifttums entgcgenzutreten und durch staatliche Machtmittel Zersetzungsversuchen Einhalt zu tun. Denn Staatsgebilde, die nicht die Kraft dazu finden, werden von der Geschichte ausgetilgt oder aber eine stärkere Macht kommt und bildet sie neu. Wir sind ein junges Volk, wir haben den zweiten Weg gewählt und haben eine Regierung gebildet, die stärker als die frühere Einspruch erhebt, wenn etwa der Schriftsteller öffent lich die Verurteilung von Landesverrätern mißbilligt oder die Entvölkerung befürwortet oder den Politischen Feind oder Un terdrücker durch Denunziationen zu Angriffen ermutigt. Ist der neue Staat sich also im klaren, wie weit er die Rechte des einzelnen cinschränkt oder anerkennt, so wollen wir zugeben, daß die Meinungen mancher Unterorgane des Staates hierüber noch weit auseinaudcrgehen, und daß ähnlich den Ein griffen der Polizeibehörden, wie sie in den Staaten der Parla mentsdemokratien gang und gäbe sind, auch bei uns in der ersten Zeit des Dritten Reiches Fehlgriffe geschahen. Der Unterschied ist nur der, daß dieser junge Staat, den wir heute erleben, un bestimmte Zustände nicht duldet und unablässig den Ton zu for men versucht. Der Unterschied ist der, daß man in den Staaten alter Verfassung den Kampf zwischen Polizei und Schrifttum als etwas Notwendiges ansieht, ohne an Abhilfe zu glauben, wäh rend im nationalsozialistischen Staat der Ver such gemacht worden ist, durch eine Umstellung der Aus gaben, so möchte ich sagen, die Verantwortung für Schrift und Schrifttum in einer absehbaren Zu kunft den Gruppen selbst aufzuerlegen. Das ist nun eine ganz entscheidende Wendung; sie ist so bedeutsam, daß ich mit einigen Worten auf ihre Theorie eingehen muß. *) Diesem Aussatz liegt der Bortrag zugrunde, den der Präsident der Reichsschrifttumskammer auf der a, o, Hauptversammlung des Börjeuvereins gehalten hat. D. Schlisst, Die Gedanken des ständischen Staats, unter denen sich die Neubildung vollzieht, treten schon seit Jahrzehnten im Schrift tum stärker und stärker in den Vordergrund, Ich will Sie nicht mit staatsrechtlichen Auseinandersetzungen aushalten, die Namen Othinar Spann, Alfred Roscnbcrg und andere werden Ihnen ge läufig sein. Auch in außerdeutschen Landen hat man sich viel mit einer Neulösung dieser Fragen beschäftigt. Ich weiß mich zu er innern, daß bei den Zusammenkünften des Schrifttums der ver schiedenen Völker eine Regelung des Verhältnisses von Schrift tum zu Staat und staatlichen Machtmitteln von französischer und englischer Seite immer in den Vordergrund geschoben wurde. Man fand allerdings keine bessere Lösung, als unter Ablehnung der ständischen Theorie zuletzt doch wieder einen bedingungslosen Liberalismus zu verlangen. Es ist vielleicht ein Zeichen rechter Jugendlichkeit, daß Ita liener und Deutsche sich schon damals gegen jene Meinungen wandten. Es ist aber auch bedeutungsvoll, wie sehr beide Völker, wohl ungewollt, bei der Lösung wieder an ihre eigene Über lieferung angeknüpst und eigentlich vollkommen verschiedene Gei bilde geschaffen haben. Während der Italiener im ständischen Staat wohl die Schichtung vollzieht, im übrigen aber, um mit einem Wort Bortolottos zu sprechen, den einzelnen Stand gleich sam als Briesboten zwischen Individuum und Staat benützt, da mit also die dem Romanen eigenen Staatsmachtbegrisfc sofort wieder in den Vordergrund schiebt, sind wir in Deutschland auf dem Wege zu einer Vertiefung des ständischen Begriffes in An lehnung an Gedanken unseres mittelalterlichen Staatsrechts, Unsere Gesetzgebung geht auf eine Art Selbstverwaltung der ein zelnen ständischen Gruppen hinaus, sie gibt ihnen in Wirklichkeit eine Freiheit, die viel größer ist, als der liberale Staat sie dem einzelnen geben konnte, dadurch, daß mit der Selbst verwaltung der Stände auch die Pflicht der Selbstbeobachtung verknüpft ist. Der Staat schränkt, um ein Bild zu geben, freiwillig einen Teil jener Polizeilichen Befugnisse ein, die vom einzelnen leicht als Beschränkung emp funden und als Bürokratie angeprangert werden. Er ersetzt sie durch eine eigenständische Verwaltung, die die Ordnung der Mit glieder zueinander und die Verantwortung für Handel und Wan del des einzelnen zu einem Teil nämlich im Rahmen des Beru fes der Kammer auferlegt, der der einzelne untersteht. Fast eben soweit wie vom Liberalismus ist der deutsche ständische Begriff also vom Faschismus entfernt. Solche Neuformung, die gewiß noch eine große Erziehung der Mitglieder und noch manches Opfer des Staates voraus setzt, steht praktisch erst in ihrem Beginn; die Gesetzgebung ist aber bereits weit vorangcschritten, — eine erstaunlich klare und 225
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