VMmbMMdmMMlMVüälkDM Nr. 58 (N. 35). Leipzig. Sonnabend den 10. März 1934. 1Ü1. Jahrgang. Redaktioneller Teil Bekanntmachung -es Aktionsausschusses und Gesamtvorstandes Betr.: Lehrlingszählung im Buchhandel. Für gcmeinsamc Maßnahme» der Schrifttnmskammcr, des Börscnvcreins und der RcichsfachgruPPe Buch handel auf dem Gebiete der Ausbildung des Nachwuchses ist eine namentliche Meldung aller als Lehrlinge, Lehr mädchen oder als 'Volontäre von mindestens einjähriger Tauer bcschästigtcn lirästc erforderlich. Als Stichtag gilt der 1. März 1934. Letzter Metdctermin ist der 2b. März. Die Meldung ist für alle reichsdeutschcn Firme» Pflicht. Die »Verantwortung für die Schädigung von Richtgemcldeten trägt der Lehrherr. Leipzig, den 8. März 1834 Ilr. Fr. Lldenbo » rg. Ausfällen, abtrennen und bis 20. März I 9 z 4 an die Geschäftsstelle des Börsenvereins sende» Firma: Ort: Kreisverein: Zusätze über Art des Betriebes, wenn nicht aus Firmenwortlaut ersichtlich oder wenn der Lehrling nur eine Teilausbildung erfährt beschäftigte am I.März 1934 an Lehrlingen, Lehrmädchen und Volontären Familienname Vorname Geburtsjahr Vertragsdauer Lernt aus Schulbildung lionsi'ssio» 3/cr/e/' /s/s 2-/2 2»/-/- /SZS /runra/r. -Id/tu/' 6t). l. 2. 3. 4. 5. 6. Ist der Lehrling oder Volontär nicht Reichsdeutscher, so ist dies an Stelle der Schulbildung zu vermerken Unterschrift des meldepflichtigen Mitglieds: