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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.03.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-03-08
- Erscheinungsdatum
- 08.03.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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X- 57, 8. März 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. >. Ruhegeld erhält s> wer KL Jahre alt ist, dl wer dauernd berufsunfähig ist (oder wenn die Berufsunfähigkeit nicht dauernd ist, nach 2L Wochen Bernfsunfähigkett). fBerussnnfähigkeit — weniger als 14 der vollen Berufsfähigkeit.), c) wer KV Jahre alt und mehr als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos ist (bis Ende 1838 begrenzt). Das Ruhegeld besteht aus fab 1. Januar 1834 für neue Renten): a> dem Grundbetrag von jährlich 388.— RM, b) dem Sleigerungsbetrag, c) dem Klnderzuschutz von jährlich 80.— NM (bis zum 15. bzw. 18. Lebensjahr). Der Sleigerungsbetrag errechnet sich für alle Monalsbeiträge ab 1. Januar 1834 gleichmäßig und beträgt: Gehaltsklasse 8 6 v 6 X Höhe RM 0.25 0.50 1.— 1.50 2 — 2.50 3.— 4.— 6.— 8.— Kur die Zeit vom 1. August 1821 bis 31. Dezember 1823 wird kein Steigerungssatz bezahlt. 2. Witwenrente erhält die Witwe des versicherten Mannes. Die Witwenrente beträgt °/,» des Ruhegeldes. Witwerrente erhält der erwerbsunfähige und bedürftige Witwer einer versicherten Ehefrau, wenn diese den Unterhalt ganz oder überwiegend bestritten hat. Die Witwerrente beträgt °/l» des Ruhegeldes. 3. Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tode des Versicherten bis zum 15. bzw. 18. Lebensjahr. Sie beträgt ab 1. Juli 1832 'st« des Ruhegeldes. Wenn Waisenrente nach dem 15. Lebensjahr beansprucht wird, muß eigener Antrag gestellt werden. 4. Heilverfahren wird gewährt zur Abwendung drohender Be- russunsähigkeit oder um Rnhegeldempfänger wieder berufssähig zu mache». Während des Heilverfahrens kann den Angehörigen des Erkrankten ein Hausgeld gewährt werben. V. Rückerstattung von Beiträge». a> Stirbt eine Versicherte nach Slblauf der Wartezeit vor Eintritt in den Genuß eines Ruhegeldes, so ist auf Antrag die Hälfte der für die Zeit vom 1. Januar 1824 bis zum Lode der Versicherten entrichteten Beiträge als Abfindung zurllck- zugewähren. d> Heiratet eine Versicherte nach Ablauf der Wartezeit, so steht ihr ebenfalls der unter Va bezeichnet- Betrag zu. In beiden Fällen wird für die Zelt vor dem 1. Januar 1824 fsosern mindestens 3ll Beiträge entrichtet sind) der einheitliche Betrag von 3g RM erstattet. VI. Anschrlsle». a> sür Kartenausstellung und Umtausch (innerhalb drei Jahren): Ortspolizelbehöröe, l>) für Anträge: Reichsversicherungsanstalt sür Angestellte, Ber lin-Wilmersdorf, Ruhrstr. 2 am Fehrbellinerplatz, oder Ver- slcherungsamt, ober die Vertrauensmänner. Hauszeitschriften deutscher Berlage. Die Kenntnis der Hauszeitschriften in ihrer Gesamtheit ist eine kleine Wissenschaft für sich. Sie haben sich vor allem in den Jahren nach dem Kriege als besonderer Typ heransgebildet und als erfolg reiches Mittel der geistigen Beeinflussung in ziemlichem Umfange eingebürgert. Die heute bestehenden Hauszeitschriften zählen nach mehreren Hunderten. Die Verlagshauszeitschriften nehmen inner halb dieser großen Gesamtgruppe, die alle nur irgendwie vorkom menden Industrie- und Geschäftszweige umfaßt (Bergbau, Chemie, Elektrotechnik, Handel, Bankwesen usw.), einen nicht unbeträchtlichen Anteil ein. Mir sind etwa 35 Verlagshauszeitschriften bekannt ge worden. Die periodisch erscheinenden Hauszeitschriften der Berlage gehören in erster Linie zur Gattung der reinen Werbe zeitschristen, die sich direkt an den Verbraucher wenden, also ab satzfördernd wirken. Sie unterscheiden sich also nach der Art ihrer Verbreitung durchaus von den sogenannten WerkzeitNngen, die nur für die Angestellten und Mitarbeiter eines Unternehmens be stimmt sind und die Bezeichnung »Hauszeitschriften« im eigentlichen Sinne des Wortes verdienen. Ihre Wirkung ist rein produktions- sördernd. Zwischen diesen beiden entgegengesetzten Gruppen stehen die Hauszeitschriften, die in erster Linie für den Groß- und Einzel handel, also für die Warenvermittler, bestimmt sind und indirekt 214 absatzfördernd wirken. Ich folge bei dieser Einteilung der Unter scheidung, die Ernst Schmidt in seinem »Handbuch der Hauszeit schriften« einführt. (Verlag Gebr. Brocker, Köln, 1933.) Allen Hauszeitschriften ist eins gemeinsam, daß sie die Eigenart und Eigentümlichkeit des fraglichen Unternehmens widerspiegeln oder widerzuspiegeln bestrebt sind. Je mehr dies gelingt, desto mehr erfüllt die Hauszeitschrift die ihr zufallenden Aufgaben. Von den von deutschen Verlagen herausgegebenen Hauszeitschriften sollen hier nur diejenigen besprochen werden, die vor wiegend dem schöngeistigen Buche dienen. Vielleicht ist es möglich, in einem späteren Bericht die Hauszeitschriften kurz zu würdigen, die von Verlagen herausgegeben werden, die bestimmte Fachgebiete wie Pädagogik, Medizin, Technik, Musik, Kunst usw. pflegen. Eine Sonderstellung nehmen die Hauszeitschriften der Verlage Scherl und Ullstein ein, weil sie in der Hauptsache den Presse unternehmungen, den Zeitungen und Zeitschriften der Verlage die nen. (Scherls Informationen — Ullsteins Berichte.) Sie finden hier Erwähnung, weil gelegentlich die Bnchproduktion der betreffenden Verlage Berücksichtigung findet. Bei den Ull stein-Berichten ist die sehr festliche Aufmachung und die suggestive Art, in der interessante Artikel berufener Fachleute, statistische Er hebungen, Zahlen und wissenswerte Einzelheiten für die Erzeugnisse der Firma werben, hervorzuheben. Und nun zu den eigentlichen Hauszeitschriften der schöngeistigen Verlage: Im Vordergrund der Betrachtungen sollen diejenigen Hauszeitschriften stehen, die nach Gehalt und Form, nach dem, was sie bieten und wie sie es darbieten, eher den kürzlich an dieser Stelle besprochenen Almanachen gleichen als der eigentlichen, zur reinen Information bestimmten Hauszeitschrift, die in ihrer schlich testen Form einem ausführlichen, verschiedene Erscheinungen über schauenden größeren Verlagsprospekt nahekommt und sich von die sem eigentlich nur durch das periodische Erscheinen unterscheidet. Da ist vor allem das im 15. Jahrgang vorliegende »Insel- schiff«, das in jährlich vier Heften erscheint und zum Preise von zusammen RM 3.— erhältlich ist. In guter drucktechnischer und ge schmackvoller äußerer Ausstattung gibt es einen erschöpfenden Über blick der Gesamtproduktion des bekannten Insel-Verlages. Dieser Überblick besteht nicht in der bloßen Aufführung von Titeln, kurzen Anzeigen oder Hinweisen, sondern die Antoren kommen selbst zu Wort. Lyrik und Prosa, Novelle und Roman wechseln in selbstän digen und abgeschlossenen Beiträgen oder aber einzelnen Proben und Auszügen miteinander ab. Bilder sind eingestrent. Den Schluß bilden knappe, sachdienliche Angaben des Verlages und Anzeigen über wichtige Neuerscheinungen. Die mir vorliegenden Hefte des Jnselschiffs haben mit durchschnittlich 64 Seiten Text ungefähr den Umfang der bekannteren Monatsschriften, womit die vorerwähnte Preisberechnung durchaus gerechtfertigt, ja wohl unumgänglich not wendig ist. Ein besonderes Entgegenkommen gegenüber seinen Verlags freunden und eine großzügige und weitsichtige Propaganda bedeutet die kostenlose Abgabe des »D i e d e r i ch s - L ö w e n«, der Arbeits berichte aus dem Eugen Diederichs Verlag, Jena, und der »Literarischen Flugblätter« des Verlages I. Engel horns N a ch f., Stuttgart. Die vorgenannten Hauszeitschriften der beiden alten und bekannten Verlage stellen eigentlich nichts ande res dar als das Experiment eines aufgeteilten Verlagsalmanaches. In den vergangenen Jahren sind ja eine ganze Reihe von Verlagen von der schönen Sitte des Rechenschaftsberichtes in der Form des Verlags-Jahrbuches abgekommen. Wenn an seine Stelle so erschöp fende Verlagsberichte wie die »Literarischen Flugblätter« des Engel horn-Verlages und die unter dem Titel »Der Diederichs-Löwe« herausgegebene Hauszeitschrift des Eugen Diederichs Verlages tre ten, so kann man das nur begrüßen. Wird doch schon durch die zeit liche Verteilung auf mehrere Hefte eine dauernde Bindung zum Leser hergestellt. Dazu kommt der Vorteil des literarischen Berichts und der Anregung zu Zeiten, in denen das Buch nicht unbedingt im Vordergrund des Interesses steht. Die »Literarischen Flugblätter« des Engelhorn-Verlages sind insofern bemerkenswert, als die aus giebigen Proben und Stücke aus neuen Büchern durch fortlaufende Einrichtungen ergänzt werden, die geeignet sind, eine wirkliche Be ziehung zum Verlag, zu seiner Arbeit und zum literarischen Leben überhaupt herzustellen. Es sind dies die Rubriken »Verlagsnach richten« und vor allem »Der Meinungsspiegel«, in dem Leser und Buchhändler, Literaturfrennde und Fachkollegen zu Worte kommen, um zu buchhändlerischen Fragen Stellung zu nehmen. Der »Diede richs-Löwe« erscheint in zwangloser Folge, und zwar gewöhnlich zweimal im Jahre in einem Frühjahrs- und Herbstheft: ausführliche Proben aus neuen Büchern, Aufsätze über bestimmte Themengebiete, Nachrichten, Bildnisse und ein abschließender Arbeitsbericht des Ver-
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