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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-11-08
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1886
- Sprache
- Deutsch
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6276 Nichtamtlicher Teil. 259, 8. November 1886. heute drei kleine Büchlein empfehlen, welche soeben im Verlage von Carl Merseburger in Leipzig in zweiter Auflage erschienen sind: P. Franks Grnndzüge der griechischen, der römischen und der französischen Litteraturgeschichte (ü 1 -F). Diese Büchlein können natürlich mit den ebenerwähnten teilweise epochemachenden Werken nicht verglichen werden; sic machen auch auf strenge Wissenschaftlichkeit keinen Anspruch, es sind populäre Schriften, mehr die Ergebnisse fremder als eigener Forschung gebend, aber in einer durchaus ursprünglichen und sehr gewandten Darstellung. Sie sind kurz wie Schulbücher, aber nicht trocken wie diese. Im Gegenteil, nächst der Knappheit ist die Frische der Darstellung ihr Hauptvorzug. Der Verfasser hat es vorzüglich verstanden, den »trockenen Ton« zu vermeiden. In der griechischen und römischen Litteraturgeschichte unter brechen geschickt gewählte und gut übersetzte Dichtungsproben in angenehmer Weise die Erzählung. Die französische, bis auf die neueste Zeit fortgeführte Litteraturgeschichte zeichnet sich besonders durch die ausführlichen Lebensbeschreibungen der Schriftsteller aus. Sie behandelt übrigens nicht nur die schöne, sondern auch die wissenschaftliche Litteratur, diese allerdings nur sehr kurz. Das Urteil des Verfassers ist maßvoll und im allgemeinen gerecht. Nur der neuesten Richtung in der französischen Litteratur gegenüber verhält er sich zu prüde und zu streng. Da der Verfasser leider bereits heimgegangen ist, so darf man wohl sein Pseudonym lüften. Ein Buchhändler, der ver storbene Herr Carl Merseburger, der Begründer der gleich namigen Firma, hat diese interessanten Büchlein geschrieben und — wie das ja ganz natürlich ist — bei ihrer Abfassung den Bedürfnissen des Buchhandels ganz besonders Rechnung getragen. Den Herren Berufsgenossen seien deshalb diese übrigens vor züglich ausgestattetcn und mit ausführlichen Registern versehenen Merkchen zum Lesen und Nachschlagen bestens empfohlen. Erwähnt sei noch, daß desselben Verfassers 1879 in sechster Auflage erschienenes »Handbüchlein der deutschen Litteratur geschichte« die Vorzüge der oben erwähnten Schriften ebenfalls aufweist. ** Vermischtes. Ersatzpslicht der Post. — In Wiesbaden gab ein Herr Lahr einen mit 9100 Fr. beschwerten Brief nach Paris an die »Looiötd ksnerals« auf. Derselbe kam richtig an die Adressatin, und es wurde über die Wertsendung, weil äußerlich keine Ver letzung des Umschlags wahrnehmbar war, auch das Gewicht stimmte, quittiert. Bei Öffnung des Briefes zeigte es sich, daß der Inhalt aus wertlosem Zeitungspapier, welches genau der Gewichtsangabe entsprach, bestand, und daß eine Verletzung, die äußcrlich nicht wahrnehmbar war, vorlag. Absender wurde so fort davon verständigt, und es kam zu einer resultatlosen Unter suchung. Dichtungen in deutscher Übersetzung. 2. verbesserte Auflage. Taschen format. VII u. 200 S. Leipzig 1886, Carl Merseburger. Preis 1 Grundzüge der römischen Litteraturgeschichte in leichtsaßlicher Darstellung. Von Paul Frank. Nebst Proben römischer Dich tungen in deutscher Übersetzung. 2. verbesserte Auflage. Taschen format. VI u. 183 S. Leipzig 1886, Carl Merseburger. Preis 1 Grundzüge der französischen Litteraturgeschichte. In leichtfaß licher gedrängter Darstellung herausgegeben von Paul Frank. 2. ver besserte Auslage. Taschenformat. IV u. 272 S. Leipzig 1886^ Carl Merseburger. Preis 1 / Ein Herr Tillmanns, an welchen inzwischen die Forderung gegen die Postbehörde cediert worden war, klagte auf Schaden ersatz, und das Gericht verurteilte die Frankfurter Post-Direktion zum Ersatz von 7200 M. und 6"/g Zinsen und in sämtliche Kosten. Bei der Beurteilung der Frage, sagte das Urteil, kämen wesentlich die ßtz 6 und 7 des Deutschen Postgesetzes in Be tracht. tz 6 bestimme die verantwortliche Haftbarkeit der Post verwaltung für den Verlust von Sendungen mit Wertangabe in dem Umfange des Postrayons. Der Brief sei zur Post gegeben, und der Verlust angezeigt. Da der Brief nach dem Auslande gegangen, so würde allerdings nach tz 6 die Verantwortlichkeit der Verklagten eine beschränkte sein, wenn dieselbe Nachweisen könnte, daß der Verlust des betreffenden Briefinhaltes im Auslande sich zugetragen habe. Diese Behauptung sei jedoch nicht aufge stellt, noch weniger Beweis dafür angetreten worden, obgleich das Gericht diesen Gesichtspunkt in der Verhandlung als sehr wesent lich bezeichnet und die Post aufgefordert habe, eine entsprechende Erklärung, wenn überhaupt eine solche möglich, zu geben. Die Beschränkungen des Deutsch-Französischen Postvertrags kämen überhaupt nicht in Betracht. Das Einzige, was der Verklagten zur Seite stehen könnte, sei der ß 7 des Deutschen Postgesetzes, der sich speziell dahin ausspreche, daß die Post incht haftbar sei, wenn bei der Aushändigung der betreffenden Sendung der Ver schluß unverletzt gewesen sei, das Gewicht gestimmt habe und Quittung erteilt sei. Die Folge der Quittungs-Erteilung gehe jedoch nicht dahin, daß damit auf jede weitere Ersatzverpflichtung verzichtet würde; es heiße dies weiter nichts, als daß »vermutet« werde, es sei der Brief bei Aushändigung, unverletzt; es sei diese Vermutung jedoch keine prg-ssnrntio gnris äs jurs, sondern nur eine solche, die durch den Gegenbeweis widerlegt werden könne. Das sei vorliegend der Fall; denn der Brief habe sich nach näherem Nachsehen nicht unverletzt gezeigt. Die Verletzung sei eine versteckte gewesen. Der H 7 des Gesetzes sei nicht an wendbar; die Verklagte sei deshalb im ganzen Umfang zur Er satzpflicht heranzuziehen. Die Behauptung, es sei der Brief in betrügerischer Weise von seiten des Klägers bezw. Cedenten auf gegeben, sei nicht aufrecht erhalten worden. Der Postfiskus wird Berufung einlegen. (Papier-Ztg.) Die Zeitschriften des Evangelischen Vereins für kirchliche Zwecke. — Der genannte Verein hielt vor wenigen Tagen in deA Jahobikirche in Berlin sein achtunddreißigstes Jahressest. Aus dem Jahresbericht ist u. a. folgendes über die Zeitschristen-Verbreitung des Vereins zu entnehmen: »Einen gewaltigen Umfang hat die Zeitschristen-Verbreitung angenommen. 12 Blätter, die an zusammen 250 000 Leser gehen, werden z. Z vom Verein herausgegeben. Der innerhalb der Gesamtorganisation bestehende »Verein zur Verbreitung christ licher Zeitschriften« läßt durch seine 400 Mitglieder und 4000 Agenten allein allwöchentlich 112 000 Blätter unentgeltlich ver teilen; davon entfallen auf die an 255 Orten geübte Fabrik mission 54 000 Exemplare des »Berliner Arbeiterfreund«. Der »Evangelische Kirchliche Anzeiger von Berlin« hat z. Z. eine Auslage von 3300, das »Berliner Evangelische Sonntagsblatt« eine solche von P17 000.« Kolportage-Verbot. — In Berlin hat das Polizei präsidium die weitere Kolportage des in Leipzig erscheinenden Familienjournals »Das Neue Blatt« verboten, und zwar wegen eines darin erscheinenden Romans, dessen Held König Ludwig II. von Bayern ist.
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