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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-02-01
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1934
- Sprache
- Deutsch
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Schmaus, Pathologische Anatomie. Es ist anzunehmen, daß es sich um unrechtmäßig erworbene Exemplare handelt. Wer weiß etwas darüber? Nachrichten gibt die Schriftleitung weiter. Verbotene Druckschriften. — Die Druckschriften »Kennzeichen des großen Abfalles«, Hrsg, von der Deutsch-Oesterreichischen Mission, Berlin (II v 2147/33. Berlin, 26. Januar 1934. Gestapa); — »Hitler wie er wirklich ist! Unbekanntes von Hitler!«, Verleger: E. Peck, Bratislava (II v 2183/33. Berlin, 25. Januar 1934. Gestapa), wurden gemäß § 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 für den Bereich des Landes Preußen beschlagnahmt und eingezogen. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1765 vom 29. Januar 1934.) Die Verbreitung der »Schweizerischen Republikanischen Blätter« (Napperswil, Schweiz) ist bis 31. März 1934 im Inland verboten. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1766 vom 30. Januar 1934.) 'kersonalnaclrrickterr. Herr Verlagsbnchhänöler Ernst Döring, Berlin, zog sich nach 52jähriger Berufstätigkeit Ende vorigen Jahres ins Privat leben zurück. Aus dem Sortimentsbuchhandel hervorgegangen, wid mete er sich später dem Verlage und gründete im Jahre 1904 zwei lokale Hansfrauenblätter in Hannover und Magdeburg, welche später vom Deutschen Druck- und Verlagshaus G. m. b. H., Berlin, über nommen wurden. Als Prokurist und darauf Geschäftsführer dieser Firma rief er u. a. einen Buchverlag ins Leben, vornehmlich eine Sammlung »Franen-Nomane« und »Mädchenbücher«. Während des Krieges gab er eine größere Anzahl billiger »Kriegshefte« heraus. In Anerkennung dieser Bemühungen wurde ihm das Verdienstkreuz für Kriegshilfe zuteil. Er war auch als Fachschriftsteller tätig und früher fleißiger Mitarbeiter des Börsenblattes. Als das Deutsche Druck- und Verlagshans, das in seiner Blütezeit über zwei große Druckereien in Berlin und Leipzig sowie etwa zwanzig Niederlassun gen in allen deutschen Großstädten verfügte und etwa 1000 Ange stellten und Arbeitern ihr Brot gab, im Jnflationsjahr 1923 in anderen Besitz überging, trat Herr Döring aus und widmete sich an anderer Stelle dem nationalen Zeitungswesen. Dem stets tätigen Mann und liebenswürdigen Menschen sei ein ruhiger Lebensabend in seinem oberbayerischen Bnen Netiro beschickten! Jubiläum. - Unsere Mitteilung über das Dienstjubilänm des Herrn Rudolf Meyer-Leipzig im Börsenblatt Nr. 25 beruht auf einem Irrtum. Das Jubiläum ist erst später. Gestorben: am 28. Januar nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 72 Jahren Herr Karl Weber, Inhaber der Firma W. Nob. Langewiesche, N heyd t. Der Verstorbene erhielt seine buchhändlerische Ausbildung bei der Firma Albin Schirmer in seiner Vaterstadt Naumburg und trat 1882 als Gehilfe in die Buchhandlung W. Nob. Langewiesche, Rheydt, ein. Als der kürzlich verstorbene Wilh. Langewiesche jr. im Jahre 1903 sich der Verlegerlaufbahn zuwandte, kaufte Karl Weber von ihm die Firma und führte das bekannte Geschäft mit gutem Erfolg weiter. Sprecbsaal Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Xomins sunt ockross. Es ist mir häufig direkt schmerzlich gewesen, wenn ich in Artikeln oder bei Vorträgen über Literatur als Beispiel für das eben Ge schriebene oder Gesagte eine Auswahl von Namen angeführt sah oder hörte, die zwar durchweg zutreffend waren, aber den Nachteil hatten, daß andere gleichberechtigte Namen nicht genannt wurden, nicht ge nannt werden konnten, weil dies Platz oder Zeit einfach nicht er laubten. Das kommt auf eine Bevorzugung einzelner heraus — aber auch auf eine Zurücksetzung derer, die es mindestens ebenso verdienen, genannt zu werden. Also entweder alle neuneil oder besser keinen namentlich anführen. Kämpfer waren die völkischen Verleger, die den Mut hatten, solche Literatur zu pflegen, die verpönt war und wegen deren sie sich der Gefahr aussetzen konnten, Nachteile zu haben, sei es ge schäftlich oder rechtlich. Ebenso haben die alten völkischen Sorti menter das Verdienst, der Bewegung vorgearbeitet zu haben, ob wohl ihr Standpunkt schwer und gefährlich war. Beispiele könnten genug angeführt werden. Aber ich nenne absichtlich und in keinem Falle Namen, eben aus dem oben angeführten Gründe. Jeder dieser Kämpfer trägt das Bewußtsein in sich, seine Pflicht erfüllt zu haben; damit muß er sich abfinden, insbesondere dann, wenn ihm noch Un dank erwächst, und zwar zumeist vou solchen, die damals noch zu unreif waren oder die heute ohne eigenes Verdienst sich brüsten. Vielleicht empfinden viele wie ich, und dann können sie mithelfen, daß meine bescheidene Anregung weiter Wurzel schlägt. Darmstadt. Otto Car ins. Unhaltbare Zustände im Leihbiichereigewerbe. Unsere Leihbücherei arbeitet selbstverständlich nur mit Voraus zahlung des Mietzinses. Aber wenn die Entleiher die Bücher länger behalten, als sie vorausbczahlt haben, dann entstehen rückständige Leihgebühren. Dieses »Längerbehalten« der Bücher ist zum Teil nur Nachlässigkeit, zum ander» Teil jedoch Wurstigkeit und böser Wille. Diese Entleiher legen den Gedanken des Vollstreckungsschutzes für sich so aus: vorläufig kann man uns ja nichts anhaben, und — später muß ja doch einmal die Niederschlagung aller Prioatschulden kommen. Also kümmern wir uns nicht darum! Wir mahnen, sobald ein Buch länger als zwei Wochen ohne Vorauszahlung behalten wird. Die anständigeren Kunden bringen das Buch dann zurück, auch wenn sie den rückständigen Mietzins nicht zahlen zu können angeben. Sie versprechen spätere Zahlung, lassen sich dann aber nicht mehr sehen und lesen jedenfalls in einer anderen Leihbücherei weiter. Die übrigen lassen trotz weiterer Mahnungen und Kündigung unter Einschreiben nichts von sich hören, sind bei jeder Mahnung unbekannt verzogen, bei versuchter Abholung der Bücher niemals anzutreffen, lassen sich verklagen, erscheinen nicht zum Termin, erheben dann aber bei Zustellung des Versäumnisurteils Einspruch und beantragen einen neuen Termin, zu dem sie wieder nicht erscheinen. Im günstigen Falle gelingt es dem Gerichtsvoll zieher, die Bücher wegzunehmcn, wenn er den Beklagten noch an der von uns angegebenen Stelle findet, und dieser nicht gerade am Tage vorher wieder unbekannt wohin verzogen ist. Oft sind die entliehenen Bücher aber gar nicht mehr im Besitze des Entleihers. Wir machen dann eine Anzeige wegen Unterschlagung eines Leihbuches au die Kriminalpolizei. Nach einiger Zeit wird uns dann meist mitgeteilt, daß die Anzeige von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit des Objektes niedergeschlagen wurde. Um diesen Mißständen, die in den Großstädten am Marke des Leihbüchereigewerbes zehren, den Garaus zu machen, ist folgendes sofort und unbedingt zn fordern: 1. Vorschrift für alle Leihbüchereien, 5 NM Pfand für jedes Buch zu erheben, damit die Höhe des rückständigen Mietszinses von drei Wochen (60 bis 120 Pf.) sowie die Mahn- und Gerichtsvoll- zieherkosten bei Abholung des Buches (3.35 RM) gedeckt sind. 2. Vorschrift, daß alle Leihbüchereien folgenden Satz in die Leih bedingung aufnehmen müssen: Falls ich das Buch länger als drei Wochen ohne weitere Vorauszahlung des vereinbarten Miet zinses behalte, unterwerfe ich mich hiermit bezüglich der Heraus gabe des Buches ohne jede weitere Einschränkung der Zwangs vollstreckung, ohne daß vorher Zustellung der Klage oder An beraumung eines Termins Bedingung sein soll. B e r l i n - C h a r l o t t e n b u r g. Adolf Günther. Anfragen und Adrefsengesuche. Wer kennt ein Buch mit Abbildungen alter Backformen — Weih nachtsgebäck, Spekulatius? (Antonie Leeser, Hannover, CellerStr. 73.) Wer kennt aus einem im Dreißigjährigen Kriege spielenden Buch das Gedicht: »Was ist mir nur geschehen, daß ich Dich meiden muß, und darf Dich nimmer sehen, noch reichen Hand und Kuß?« (G. A. v. Halem, A.-G., Bremen, Schleifmühle 63.) In welchem Bilderbuch ist erschienen: Die Adelheid, das ist ein stolzes Mädel und voller Eitelkeit. Das Kätchen, das ist ein braves Mädchen? (Passagebuchh. Richard Müller, Jena.) Welcher Verlag bringt in nächster Zeit in deutscher Übersetzung Papini: Dantes Leben, heraus? (Hermann Steinmetz, W.-Elberfeld, Königstr. 12.) Wer liefert Buchschntzhüllen aus Gummi in verschiedenen Farben? (Alban Heß, Sangerhausen, Göpenstr. 36.) Welcher Postkartenverleger liefert farbiges Nofreteteköpschen? (Ferd. Beyer's Buchh., Königsberg i. Pr., Französische Str. 25.) Adressen gesucht vou: Adolf Führer, Zeitschrifteureisender, angeblich aus Köln (L. Boltze, M.-Gladbach). — Baron S i e g m o n d von Lemheny, zuletzt Zürich (Gsellius'sche Buchh., Berlin W 8, Mohrenstr. 52). Verantwortlich: vr. Hellmuth Langend u che r. — Verantw. Anzeigenletter: Walter Serfurth, Leipzig. — Verlag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrist der Schriftleitung und Expedition: Leipzig C l, Gerichtsweg 26, Postschließfach 274/75. — Druck: Ern st Hcdrtch Nachf., Leipzig C 1. Hospttalstraße 11»—13. — DA: 6100 XIl. 100
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