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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1934-02-01
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1934
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- Deutsch
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ihre Unterschiedlichkeit für Verleger und Sortimenter hob der Vor tragende scharf heraus. Er ging dann auf die beiden wichtigsten Steuerarten, auf die Gewerbe- und auf die U m s a tz st e u e r ein. Bei letzterer kommt insonderheit dem 8 7, der unter gewissen Voraus setzungen Steuerfreiheit für bestimmte Verkäufe verspricht, erhöhte Bedeutung zu. An zahlreichen Fällen ans seiner Praxis mies der Referent nach, das; vom Sortimenter nur in vereinzelten Fällen die möglichen Erleichterungen nutzbar gemacht werden können, weil sie eine beinahe kriminalistische Betätigung des Verkäufers voraus setzen, die der Buchhändler seiner Kundschaft nicht zumuten darf und deren Gewinn in keinem Verhältnis zu dem notwendigen Zeitauf wand steht. Den Abschluß des inhaltreichen Abends bildete der Vortrag von vr. Deiters über »Nationalsozialistisches Wirt schaf t s d e n k e n«, in dem der Redner die Entwicklung der einzelnen Wirtschaftsformen schilderte. Die Erwähnung der für die Wirtschafts gestaltung maßgebenden nationalsozialistischen Literatur war dabei für die Sortimenter besonders wichtig. — Beiden Vortragenden dankten die Anwesenden durch reichen Beifall. Z. Führung durch einen Bnchbindereibetrieb. — Der von der Unter gruppe Verlag der Fachgruppe Buchhandel im DHV., Ortsgruppe Leipzig geplante Besuch einer Großbuchbirrderei muß vorläufig zu rückgestellt werden. Die Mitglieder erhalten Bescheid, sobald der genaue Termin festgelegt ist. »Das Schrifttum des Arbeitsdienstes«. — Unter diesem Leitwort hatte der Ganschulungsleiter (Unterrichtsreferat) zusammen mit dem Aufklärungs- und Presseamt beim Arbeitsgau 29 Bayern-Ostmark in Negensburg eine besondere Ausstellung vorbereitet, für die sich die Hofbuchhandlung W. Wunderling zur Verfügung gestellt hatte. Im Einverständnis mit Gauarbeitsführer Franz Willmy war eine Liste an das Aufklärungs- und Presseamt nach Berlin ge gangen, das um Genehmigung des Vorschlags für das Ausstellungs gut ersucht wurde und auch durch Vermittlung verschiedener Bilder wesentlich zum Gelingen unseres Vorhabens beitrug. — Beherrschend in der Mitte des Fensters hatten wir unser Arbeitsdienstbanner mit Spaten und Ähre in der alten großlinigen Form angebracht. Vor ihm lehnte ein Bild unseres Führers. Rechts von der Fahne stand das Bild des Neichsarbeitsführers Staatssekretär Hierl, der für den Zweck der Ausstellung seine Aufnahme mit handschriftlichem Namenszug und seinen Worten vom 1. Mai 1933 versehen hatte: »Der Arbeitsdienst muß Ehrendienst der ganzen deutschen Jugend an Volk und Vaterland werden!«. Zur Linken der Fahne stand das Bild unseres Gauarbeitsführers Franz Willmy, und noch einige andere Bilder schmückten das Fenster. Zu dem Bild gesellte sich das B u ch, das ja Hauptinhalt des Fensters sein sollte. Es war nicht allzu viel, was im Schaufenster selbst gezeigt wurde, aber dafür um so einpräg samer und wirkungsvoller. Als letztes Mittel zur Werbung hatten wir die Schrift mit einbezogen. An den Seitenwänden befanden sich große Schriftplakate. In großen Lettern stand am unteren Rande der Auslage zu lesen: »Zu den Grundpfeilern meines Negie rungsprogramms rechne ich die Arbeitsdienstpflicht«, jenes unver rückbare Wort unseres Führers in seiner ersten Regierungserklärung vom 30. Januar 1933. Th. M. Eintragungen ins Handelsregister. — Allgäuer Nationalverlag G. m. b. H., Kempten. Geschäftsführer: Georg Boegner, Augsburg: Otto Occhelhänser, Kempten. Deutsche Buchverleih G. m. b. H., Oppeln, Ring 15. Geschäftsführer: Walter Lokay und Otto Beschorner. Gotcn-Verlag Herbert Eisentrant, Leipzig, Neudnitzer Str. 1—7. Peter König, Buchhandlung, Bad Kreuznach. Nordische Rundschau Nationalsoz. Verlagsges. m. b. H., Kiel. Gegen stand: Herausgabe von Zeitungen und Büchern. Geschäftsführer: Kreisleiter Walter Behrens und Wolf M,eyer-Christian. N.S. Buch- und Zeitungs-Großvertrieb Otto Voß, Alleinausliefe- rungsstellc »Westfalen« der N.S. Zentralpresse, Bochum. X Reichs-Jugend Illustrierte Verlagsges. m. b. H., Berlin. Geschäfts führer: Verlagsbuchhändler Wilhelm Andermann und Frida Andermann. Schoor L Co., Zeitschriften- und Büchervertrieb, Mannheim, H 7. 26. Die neue Wirtschaft Verlagsges. m. b. H., Berlin. Geschäftsführer: Diplomkaufmann Paul Schmidt. Unlauterer Wettbewerb durch Vertrieb von nachgeahmtcn Zah lungsbefehlen. — So unangenehm es auch ist, wenn ein Geschäfts mann seine Außenstände trotz wiederholter Mahnung nicht herein bekommt, so darf er zur wirkungsvollen Mahnung der säumigen Schuldner doch nicht unlautere Mittel benutzen. Das lehrt eine Neichsgerichtsverhandlung. Einer Firma, die zahlreiche Außenstände hatte, waren von dem Kaufmann F. Formulare zum Kauf ange boren worden, nach deren Versand die faulen Kunden angeblich zu freudigen Zahlern würden. Die Formulare sahen einem Zahlungs befehl täuschend ähnlich, enthielten den Hinweis auf sofortige Klage einreichung, einen behördenmäßigen Stempelaufdruck, als Pcrsonen- bezeichnung das Wort »Justitiar« und waren nach Art amtlicher Schriftstücke zusammengeknisfen. Tatsächlich zahlten einige Kunden, die derartige Formulare erhielten, sofort, andere baten unter Bezug nahme auf den »Zahlungsbefehl« um Fristverlängerung. Während das Landgericht Berlin in derVersendung derZahlungsbefehle eine straf bare Amtsanmaßung erblickte, weil durch die Formulare der Eindruck hervorgerufen würde, als seien sie von einer richterlichen Person ab geschickt, bestätigte das Reichsgericht nur die Verurteilung des Formular-Fabrikanten F. wegen unlauterer Reklame im Sinne des 8 4 UnlWG. Amtsanmaßung liege nicht vor, da bei den betr. Formu laren wesentliche Merkmale eines Zahlungsbefehls gefehlt hätten. Zwecks entsprechender Strafreduzierung wurde die Sache an das Land gericht Berlin zurückverwiesen. Ter ebenfalls wegen Amtsanmaßung zu zwei Monaten Gefängnis verurteilte Nechtsbeistand wurde vom Reichsgericht aus subjektiven Erwägungen freigesprochen. »Neichs- gerichtsbriefe.« (2 0 1374/33. — Urteil des NG. vom 29. Januar 1934.) Schärfere Strafverfolgung von Konkursvergehen. — Die Straf vorschriften der Konkursordnung ermöglichen es, Personen zur Ver antwortung zu ziehen, die sich nicht rechtzeitig ihren Gläubigern offenbart und durch den Fortbetrieb ihres an sich überschuldeten Unternehmens die Gläubiger geschädigt haben. Zahlreiche Zuwider handlungen gegen die Strafbestimmungen der Konkursordnung bleiben ungesühnt, weil sich niemand findet, der den Tatbestand auf deckt und Anzeige erstattet. Seit Jahren ist immer wieder darüber Beschwerde geführt worden, daß Personen, die ihre Gläubiger in unverantwortlicher Weise geschädigt haben, straffrei bleiben und viel fach sogar ein neues Geschäft errichten oder das bisherige Unter nehmen weiterführen. Wie das VDZ.-Büro meldet, hat die Berliner Industrie- und Handelskammer mit Vertretern der beteiligten Mini sterien, Konkursrichtern, Konkursverwaltern und Angehörigen der Wirtschaft über eine Abstellung dieses Mißstandes beraten. Man stellte fest, daß zwar in allen Konkursfällen eine strafrechtliche Nach prüfung erfolgt, bezeichnte es aber als Mangel, daß in den meisten Fällen, in denen die Eröffnung des Konkursverfahrens wegen Ge ringfügigkeit der Masse abgelehnt wird, eine strafrechtliche Nach prüfung nicht vorgenommen wird. Es soll deshalb bei der Jndustrie- »und Handelskammer eine Stelle eingerichtet werden, die diese Nach prüfung vornimmt. Die Industrie- und Handelskammer erwartet, daß ihr bei den der Allgemeinheit dienenden Prüfungen keine Schwie rigkeiten erwachsen. Sollte etwa durch Vorenthalten der Geschäfts bücher die Vornahme der Prüfungen erschwert werden, so reichen die geltenden Bestimmungen aus, um derartige Störungsversuche zu verhindern. Der Naturselbstdruck. — Im Gutenberg-Jahrbuch 1933 veröffent licht Ernst Fischer eine Studie »Zweihundert Jahre Naturselbstdrnck«, die in ihrer Sorgfalt und dem Umfang der zusammengetragenen Nachweisnngen grundlegend ist und hoffentlich dazu führt, daß man sich des Verfahrens wieder mehr annimmt, — ich habe im Oktober 1927 an dieser Stelle (Nr. 242) zum ersten Male auf diese ganze halb verschüttete Welt hingewiesen. Ich tat es aber im Anschluß an Christian Neichart, den Gründer des Samen- und Blumenhandels in Erfurt als denjenigen, der jenem Professor Kniphof, den Fischer voranstellt, vorangegangen ist: Neichar t, nicht Kniphof, ist es, von dem jenes erste Krüuterbuch stammt: von ihm stammt die Erfindung und erste Ausführung. Nur seine Bescheidenheit hat ihn veranlaßt, den Akademiker vorzuschieben. Das sei zur Ehrenrettung des bedeu tenden Mannes festgehalten. Das Nähere findet sich in seinen Werken. Bad Berka. vr. Th. Scheffer. Am .Rande. — Eine junge Dame betritt den Laden. Mit holder Stimme flötet sie: »Ich möchte Mit Hitler in die Macht'«. Ein ur wüchsiger Münchner steht daneben und sagt: »Ja, Freilein, dös mcchten andere a!« Unser Kommissionär teilte uns ans einer Rechnung folgendes mit: Der Restsaldo beträgt noch NM . . . Sollte der Betrag nicht bis ... in unseren Händen sein, so müßten wir denselben durch Nach nahme erheben! Und eine Zeile tiefer stand »Frohes Neujahr«! Achtung! Medizinische Buchhandlungen. — In einer Berner Buchhandlung wurden von einem angeblichen vr. meck. ans Berlin nachfolgende medizinische Bücher zu unwahrscheinlich niedrigen Prei sen angeboten: Corning, Topographische Anatomie: Garre,Chirurgie;
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