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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1934-02-01
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1934
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- Deutsch
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4. Beginn und Ende des Amts des Vertrauens- r a t e s. Die Mitglieder des Vertrauensrates (also auch der Führer des Betriebes) legen vor der Gefolgschaft am Tage der Nationalen Arbeit, d. h. am 1. Mai, das feierliche Gelöbnis ab: in ihrer Amts führung nur dem Wohle des Betriebes und der Gemeinschaft aller Volksgenossen unter Zurückstellung eigennütziger Interessen zu die nen und in ihrer Lebensführung und Diensterfüllung den Betriebs angehörigen Vorbild zu sein (8 10 Abs. 1). Das Amt des Vertrauens rates beginnt nach seiner Verpflichtung, regelmässig also am I. Mai. Es endet jeweils am 30. April (8 11). 5. Die Tätigkeit der Vertrauensmänner. Das Amt der Vertrauensmänner ist ein Ehrena m t, für dessen Wahrnehmung kein Entgelt gewährt werden darf. Für den durch die Erfüllung der Aufgaben (nachstehend d) notwendigen Aus fall von Arbeitszeit ist der übliche Lohn zu zahlen. Notwendige Aufwendungen sind von der Betriebsleitung zu erstatten. Diese hat auch die notwendige« Einrichtungen und Geschäftsbedürfnisse für eine ordnungsmäßige Erfüllung der dem Vertrauensrat obliegenden Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Der Führer des Betriebes ist verpflichtet, den Vertrauensmännern die zur Erfüllung ihrer Auf gaben notwendigen Auskünfte zu erteilen (8 13). 6. Erlöschen des Amtes, Kündigung, Abberu fung, Nachrücken der Stellvertreter. na) Das Amt eines Vertrauensmannes erlischt mit der frei willigen Amtsniederlegung, mit dem Ausscheiden aus dem Betriebe, mit der rechtskräftigen Verurteilung durch das Ehrengericht zu Ver weis, Ordnungsstrafe, Aberkennung der Befähigung zur Ausübung des Amtes eines Vertrauensmannes, Entfernung vom bisherigen Arbeitsplatz (8 14 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 3, § 38). db) Das Dienstverhältnis eines Vertrauensmannes kann nicht gekündigt werden. Von diesem Grundsatz bestehen drei Aus nahmen: Die Kündigung ist zulässig, wenn sie infolge Stillegung des Betriebes oder einer Betriebsabteilung erforderlich wird oder aus einem Grunde erfolgt, der zur fristlosen Kündigung berechtigt (8 14 Abs. 2). oe) Der Treuhänder der Arbeit kann einen Vertrauensmann wegen sachlicher oder persönlicher Ungeeignetheit abberufen. Das Amt eines abberufenen Vertrauensmannes erlischt mit der schrift lichen Mitteilung der Entscheidung des Treuhänders an den Ver trauensrat (8 14 Abs. 2). ckck) An die Stelle von ausscheidenden oder zeitweilig verhinder ten Vertrauensmännern treten die Stellvertreter als Ersatz männer in der sich aus der Vorschlagsliste ergebenden Reihenfolge. Sind Ersatzmänner nicht mehr vorhanden, so werden für den Nest der Amtszeit des Vertrauensrates neue Vertrauensmänner vom Treuhänder der Arbeit berufen (8 15). >d) Einberufung und Aufgaben des Vertrauens rates. 1. Einberufung des V e r t r a u e n s r a t e s. Der Vertrauensrat wird nach Bedarf von dem Führer des Be triebs einberufen. Er muß einberufen werden, wenn die Hälfte der Vertrauensmänner es verlangt (8 12). 2. Pflichten und Aufgaben des Vertrauens rates. an) Ter Vcrtrauenßrat hat die Pflicht, das gegenseitige Ver trauen innerhalb der Betriebsgemeinschaft zu vertiefen (8 6 Abs. 1). bb) Der Vertrauensrat hat folgende Aufgaben: Er hat dem Führer in allen Angelegenheiten des Betriebes beratend zur Seite zu stehen (8 5). Er hat alle Maßnahmen zu beraten, die der Verbesse rung der Arbeitsleistung, der Gestaltung und Durchführung der all gemeinen Arbeitsbedingungen, insbesondere der Betriebsordnung, der Durchführung und Verbesserung des Betriebsschutzes, der Stärkung der Verbundenheit aller Betriebsangehörigen untereinander mit dem Betriebe und dem Wohle aller Glieder der Gemeinschaft dienen. Er hat auf eine Beilegung aller Streitigkeiten innerhalb der Betriebs gemeinschaft hinzuwirken. Er ist vor der Festsetzung von Bußen auf Grund der Betriebsordnung zu hören (8 6 Abs. 2). 3. Das Recht des Vertrauensratcs zur An rufung des Treuhänders. Die Mehrheit des Vertrauensrates kann gegen Entscheidungen des Führers des Betriebes über die Gestaltung der allgemeinen Ar beitsbedingungen, iusbesonder der Betriebsordnung, den Treuhänder der Arbeit unverzüglich schriftlich aurufen, wenn die Entscheidungen mit den wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnissen des Betriebes nicht vereinbar erscheinen. Die Wirksamkeit der von dem Führer des Betriebes getroffenen Entscheidung wird aber durch die Anrufung nicht gehemmt (8 16). IV. Wichtige Besonderheiten. a) N e b e n b e t r i e b e und B e t r i e b s b e st a n d t c i l e, die mit dem Hauptbetrieb durch gemeinsame Leitung verbunden sind, gelten nur dann als selbständige Betriebe, müssen also einen selb ständigen Vertrauensrat haben, wenn sie räumlich weit vou dem Hauptbetrieb entfernt sind (8 4 Abs. 2). b) Befinden sich mehrere wirtschaftlich oder technisch gleich artige oder nach dem Betriebszweck zusammen gehörige Betriebe in der Hand eines Unterneh mers, so muß dieser (oder, sofern er nicht selbst das Unternehmen leitet, der von ihm bestellte Führer des Unternehmens) zu seiner Be ratung in sozialen Angelegenheiten aus den Vertrauensrälen der einzelnen Betriebe einen Beirat berufen (8 17). e) Inkrafttreten. Das Gesetz, insbesondere die vorstehend dargelegten Bestimmungen, treten am 1. Mai 1934 in Kraft. ck) Folgende Gesetze treten am 1. Mai 1934 außer Kraft: 1. das Betriebsrätegesetz samt den auf Grund dieses Ge setzes erlassenen Verordnungen und Bestimmungen, 2. das Gesetz über die Betriebsbilanz und die Betriebsgewinn- und -verlustrech- nung vom 5. Februar 1921 (Neichsgesetzblatt S. 159), 3. das Gesetz über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat vom 15. Februar 1922 (Neichsgesetzblatt S. 209) nebst Wahlordnung, 4. das Gesetz über Betriebsvertretungen und über wirtschaftliche Ver einigungen vom 4. April 1933 (Neichsgesetzblatt I S. 161), mit Aus nahme der Artikel III und V, samt den zu deu aufgehobenen Vor schriften erlassenen Verordnungen, 5. das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Betrjebsvertretungeu und über wirtschaftliche Ver einigungen vom 26. September 1933 (Neichsgesetzblatt I S. 667). Wilhelm Langewiesche im Verkehr mit seinem Drucker. Ein Strauß Erinnerungen von N. Seiffert. Auch mich drängt es, dem Verstorbenen einige Worte des Ge denkens zu widmen, war es mir doch vergönnt, von Beginn seiner Verlagstätigkeit an die Drucklegung seiner Bücher zu betreuen. Mein Erleben Hit diesem bedeutenden Verleger und Menschen möchte ich mir von der Seele schreiben. Sein Bruder, Karl Robert Langewiesche, hatte mit seinem von Oscar Brandstetter in Leipzig gedruckten Erstlingswerk »Carlyle, Arbeiten und nicht verzweifeln« bekanntlich einen bedeutenden Er folg. Bald darauf trat Wilhelm Langewiesche auf Empfehlung sei nes Bruders Robert mit Brandstetter in Verbindung; auch er sei im Begriff, einen Verlag zu gründen und beabsichtigender Firma Brandstetter den Auftrag auf seiu erstes Werk »Gedichtsammlung« zu erteilen. In erster Linie — das ist bezeichnend für die Gewissen haftigkeit des Verstorbenen — wurde die finanzielle Seite von ihm selbst geklärt: das Vorhandensein ausreichender Mittel wurde nach gewiesen. Sodann wurden der Druckerei beruhigende Angaben wegen einer etwaigen Nachahmung des Unternehmens von Karl Robert Langewiesche gemacht bezüglich der typographischen Ausgestal tung des Buches. Karl Robert Langewiesche hatte sich auf blaue Umschläge (»Die blauen Bücher«) festgelegt, Wilhelm Langewiesche entschied sich für braune Umschläge (»Die braunen Bücher«). Hatte Karl Robert Langewiesche sein Werk in Antiqua setzen lassen, so wollte Wilhelm Langewiesche Fraktur wählen. Die Wahl der Type verursachte einiges Kopfzerbrechen. Wilhelm Langewiesche suchte nach einer klaren, schnörkelfreien Fraktur, die auch für ältere Leute gut lesbar sei; deuu seine Bücher sollten für das ganze Volk, für jung und alt bestimmt sein. Schließlich fiel die Wahl nicht auf eine reine Fraktur, sondern auf die Offenbachcr Schwabacher. Die Firma Klingspor hatte die Offenbacher Schwabacher als Handsatzschrift ge schnitten, welche in ganz Deutschland damals als etwas Neues großes Aufsehen erregte und wegen ihrer guten Leserlichkeit beson ders für Schulbücher sehr empfohlen wurde. Es gelang schließlich der Gesellschaft Typograph, nach Zahlung einer Abfindung an die Firma Klingspor die Genehmigung zum Schnitt der Matrizen für die Zeilenguß-Setzmaschine zu erhalten. Damit begann der Sieges lauf dieser Schrift: unzählige Schulbücher und Werke wurden aus Offenbacher Schwabacher gesetzt, so auch das erste Buch des Ver lages Wilhelm Langewiesche und viele folgende seiner Verlags kinder. Das erste Verlagskind »Die Ernte« war zur Freude des jungen Verlegers ein großer Erfolg; ständig wurden neue Auflagen in Auf trag gegeben, und auch bei deu sich anschließenden Büchern blieb das Glück dem Verstorbenen treu. Es war eine Zeit, die mir unvergessen bleiben wird. Viele Maschinen liefen ständig infolge der großen Auflagen. Es war »wirklich eine Lust zu leben«. Dabei nahm Wil-
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