MMMM-MtiMm ViMmM Nr. 25 (R. 14). Leipzig, Mittwoch den 30. Januar 1S34. 1Ü1. Jahrgang. RÄaktumeller TÄ Bekanntmachung. In Anbetracht des Umstandes, daß es in zunehmendem Maße bnchhändlerische Aufgaben gibt, die nur durch örtliche oder fachliche Zusammenfassung der dafür einschlägigen Sortimente und Berlage geleistet werden können, errichte ich beim Börsenvcrcin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig ein Amt für buchhändserische Gemeinschaftsarbeit. Dieses Amt soll insbesondere die Zusammenarbeit des Buchhandels mit den einzelnen Zweigen des berufs- ständischcn Aufbaues und mit amtlichen Stellen sichern. Es hat die Zusammenfassung von Bcrlagsfirmcn gleicher Richtung in den Fällen herbeizuführen, wo vcrlegerischc Aufgaben gegeben sind, deren Vergebung an einen Einzelvcrlag eine ungerechte Bevorzugung einer Einzelfirma zum Schaden der anderen bedeuten würde. Es hat ferner durch örtliche Zusammenfassung die volle buchhändlerische Leistung im Zusammenwirken mit amtlichen Stellen des Staates und der Partei zu sichern. Dies hat zu geschehen: 1. durch weiteren Ausbau schon bestehender Arbeitsgemeinschaften örtlicher und fachlicher Art; 2. durch Rechtsbcratung über die im Einzelfall zweckmäßigste Nechtsform der Zusammenfassung; 3. durch Feststellung derjenigen Fälle, wo nur die buchhäudlerische Gemeinschaftsarbeit die hentigen Auf gaben zu lösen imstande ist; 4. durch Errichtung neuer Arbeitsgemeinschaften in den für die einzelnen Fälle geeignetsten Nechtsformen. Die Leitung des Amtes übernehme ich selbst. Für die Behandlung der Aufgaben anf verlegerischem Gebiete berufe ich Herrn Karl Baur i. Fa. Georg D. W. Callwey Komm.-Gcs. in München; für die Bearbeitung der einschlägigen Fragen anf dem Gebiete des bnchhändlcrischen Einzelhandels Herrn Theodor Fritsch in Leipzig. Die Rechtsbcratung übernimmt Herr vr. Albert Heß in Leipzig. Um die Arbeit des Amtes so rasch wie möglich in Gang zu setzen, fordere ich den Gcsamtbuchhandel auf: u) bestehende örtliche und fachliche Zusammenschlüsse umgehend, spätestens aber bis zum 1«. Februar der Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig zu melden; b) diejenigen Fälle namhaft zu machen, wo entweder Verhandlungen für solche Gemeinschaftsarbeit schon im Gange sind oder wünschenswert erscheinen. Da die Tätigkeit des Amtes auch dadurch in Gang gesetzt wird, daß mit den zuständigen amtlichen und Parteistellcn unabhängig von Meldungen durch den Buchhandel Fühlung genommen wird, so ist die Mitwirkung der einzelnen Firmen und bnchhändlerischcn Stellen fachlicher und örtlicher Art bei der weiteren Arbeit nur insoweit gesichert, als rechtzeitige Meldung entsprechend der obigen Aufforderung erfolgt. vr. Fr. Dldenbonrg. Leipzig, den 2S. Januar 1934. 81