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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X« 25, 30. Januar 1934. Redaktioneller. Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. Neichssteuer- und Landcsstcuerzahlungen im Februar 1934. — 1. Nei ch. 1.—15. Frist für die Abgabe der Einkommen-, Körperschaft- und Um satzsteuererklärungen für die im Kalenderjahr 1933 endenden Steuerabschnitte. 5. Lohnabzug, Ehestandshilfe und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe (so weit deren Einzug durch die Finanzämter erfolgt) für die Zeit vom 16. bis 31. Januar. 5. Bürgersteuer für Lohnzahlungen im Monat Januar, soweit die Abführung nicht bereits am 20. Januar vorzunehmeu war. 6. Einreichung einer Aufstellung über die im Monat Januar vor genommenen Devisengeschäfte durch alle Unternehmer, die eine allgemeine Genehmigung zum Dcvisencrwerb haben. 10. Teilbetrag der Bürgersteuer 1934 für Lohnstcuerpflichtige fällig. 10. Devisenmeldung an die örtlich zuständige Reichsbankanstalt. 10. (17.) Voranmeldung und Vorauszahlung der Umsatzsteuer für Monatszahler auf Grund des Umsatzes im Monat Januar. 14. Werbeabgabe für Werbeeinnahmen im Januar. 15. Letzter Tag für die Abgabe der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen für 1933. 15. Bis zu diesem Tage sind die Lohnsteuerbescheinigungen, Lohn- stcnerüberweisungsblätter und Steuermarkenblätter dem Finanz amt einzureichen. 15. Vermögenssteuervorauszahlung entsprechend dem letzten Ver- mögcnssteuerbeschcid. 15. Zweite Hälfte der Anfbringungsumlage 1933. 20. Lohnabzug, Ehestandshilse, und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe (soweit deren Einzug durch die Finanzämter erfolgt) für die Zeit vom 1. bis 15. Februar. 20. Bürgersteuer für Lohnzahlungen vom 1. bis 15. Februar an die Betriebsgemeinde, wenn die abzufllhrende Summe minde stens 200 RM beträgt. 20. Devisenmeldung an die örtlich zuständige Neichsbankanstalt. 20. Teilbetrag der Bürgersteuer 1933 fällig für Lohnsteuerpflichtige, deren Arbeitslohn für Zeiträume von nicht mehr als einer Woche gezahlt wird. 28. Devisenmeldung an die örtlich zuständige Neichsbankanstalt. 2. Anhalt. 1.—10. Monatsrate der Gebäudesteuer und Steuer vom bebauten Grundbesitz. 15. Vierteljahrsrate der Grundwertsteuer fällig. 15.—22. Vierteljahrsrate der Gewerbesteuer fällig. In den ersten Tagen des Monats Februar ist eine Viertel jahresrate der evangelischen Kirchensteuer zu zahlen. 3. Baden. 5. Gebäudesonöersteuer für Monat Januar 1933. 10. Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinden und der Kreise. 1.—15. Zusammen mit den Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer erklärungen sind die Fragebogen über den Gewerbecrtrag an das Finanzamt abzugeben. 4. Bayern. 1. Grund- und Hausstcuer samt Zuschlägen und Kreisumlagen mit einem Zwölftel der Jahresschuld. 5. Braunschweig. 15. Hauszinssteuer für den Monat Januar. 15. Vierteljahrszahlung für die Grundsteuer mit Zuschlägen. 15. Viertcljahrszahlung für die Gewerbesteuer mit Zuschlägen. 6. Hesse n. 15. 4. Ziel der Kirchensteuer 33/34. 26. 6. Ziel der staatlichen Grundsteuer, der staatlichen Sonder- gebäudesteuer, der staatlichen Gewerbesteuer 33/34. 7. Preußen. 15. Gewerbeertrag- und Gewerbekapitalsteuer für das Vierteljahr Januar/März 1934. 15. Lohnsummensteuer für Januar 1934 mit Abgabe einer Erklärung liber Lohnsumme und Zahl der Arbeitnehmer. 15. Staatliche Grundvermögensteuer für Monatszahler nebst 100 Prozent Staatszuschlag. 15. Hauszinssteuer für Februar 1934. 8. Sachse n. 5. Mietzinssteucr — unverändert —; 15. Kirchensteuer sür den 4. Termin 1933 nach Maßgabe der zuge stellten Steuerbescheide. 9. Thüringen. 10. Miets- (Auswertungs-) Steuer für den Monat Januar unver ändert. 10. Grundsteuer und Gewerbesteuer. Viertcljahresrate nach dem letzten Steuerbescheid. 10. Württemberg. 8. Je ein Zwölftel der Jahressteucrschuld (bzw. Steuervorauszah lungsschuld) der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer und der Gebäudeentschuldnngssteuer. Verbotene Druckschriften. — Die Verbreitung der ausländischen Druckschrift »Bibelkommentare« (Prag) ist im Inland bis ans weite res verboten. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1763 vom 26. Januar 1934.) Das Schöffengericht Berlin hat für Recht erkannt: Die beschlag nahmten Bücher »Formen der Liebe« von Franz Blei (602 1 llnr IA 169/33. Berlin, 23. Januar 1934. StA.): —»Die Jungfernschaft« von vr. I. N. Spinner, Verlag Sexualwissenschaft, Schneider L Co., Wien (202 1 4In2 IÄ 147/33. Berlin, 24. Jan. 1934. StA.): — NeneeDunau: »Bekenntnisse eines Zynikers«, und Zonzon Pepette »Das Straßen mädchen«, Delta-Verlag, Berlin (603 1 Ilnr 165/33. Berlin, 23. Ja nuar 1934. StA.) werden eingezogen. Alle übrigen Stücke sowie die zur Herstellung dieser Bücher bestimmten Platten und Formen sind unbrauchbar zu machen. Die Verbreitung der ausländischen Druckschrift »Tempo« (Wien) ist im Inland bis auf weiteres verboten. Die Druckschriften »Blumen-, Frucht- und Dornenstücke«, Buch handlung Karl Buchholz, Berlin (II v 2159/33. Berlin, 24. Januar 1934. Geh. StaatspolA.); — »Eakiers ckuik«, Herausgeber: Leon Pa- lombo (II v 2156/33. Berlin, 24. Januar 1934. Geh. StaatspolA.) sind gemäß 8 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 für den Bereich des Landes Preußen beschlagnahmt und eingezogen. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1764 vom 27. Januar 1934.) L)erkekröna.ckrickten. Einziehung von Neichsbanknoten zu 10 Reichsmark. Tie Frist zur Einlösung und Umwechslung der zur Einziehung aufgerufenen Neichsbanknoten zu 10 Reichsmark mit dem Ausfertigungsdatum vom 11. Oktober 1924 endet mit Ablauf des Monats Januar 1934. Tie Kassen der Neichsbank nehmen die Stücke noch bis Ende Februar 1934 an. '?ersonalnackrickten. Jubiläum. — Am 29. Januar vollendeten sich 25 Jahre, seitdem Herr Rudolf Meyer in der Kommissionsbnchhandlung Fr. Foer- ster und der Grossobuchhandlung Max Busch (Inh. Julius Kößling), Leipzig, tätig ist. Herr Meyer hat sich als treuer Mitarbeiter genannter Firmen auf das beste bewährt, soöaß er im Juni 1919 Prokurastelle sür beide Firmen erhielt, die er noch heute bekleidet. Sprecksaal (Ohne Veranlwortuna der Schrtftlettung: jedoch umerlteaen alle Einsendungen den Wer kann Auskunft geben? D!e Ansichtssendungen kommen vielfach in bösem Zustand zurück. Welche Erfahrungen haben Buchhändler oder vielleicht Verbände ge macht mit einem Zettel, der darauf hinweist, daß die Bücher nur im guten Zustand zuriickgenommen werden können? Welche Ersahrungen haben Verleger mit umgelegtcn Streif bändern gemacht, die nur vom Käufer entfernt werden dürfen und die daraus Hinweisen, daß der Kunde erst durch Kauf Nutznießer des Inhaltes wird? Die Verleger gehen immer mehr dazu über, weiße und Helle Umschläge sür ihre Werke zu verwenden. Der Verkauf dieser Bücher wird jedoch durch baldiges unvermeidliches Beschmutztwerden wesent lich beeinträchtigt. Ließe sich nicht durch allgemeine Verwendung von zwei Umschlägen der Ubelstand beheben? Warum erscheinen nahezu alle Weihnachtskataloge erst wenige Tage vor dem Fest, sodaß sic in der Flut anderer Kataloge und wegen der Kürze der Zeit eine wesentlich geminderte Beachtung finden? Um Beantwortung an dieser Stelle wird gebeten. Kaiserslautern. H. Dörner. Ur. Josef Bernfeld L Co., Lzernoivitz. Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweiscn, baß die oben genannte Firma laut Buchhändleradrcßbuch erloschen ist und Be stellungen unter dieser Firma einen Mißbrauch der Firmenbezeich nung darstellen würden. D^r u"'l ch^n B^u n d'"i^p7i'a ^-'«nlchrist"der SchrNtt-Nung g E l.'Z - r > ch I s'w r g 2». Poftschli-bf-ch 271/rs. Druck: Ern ft Srdrich Nachs., Leipzig« I, Hospltalftr-Ii- II»—IS. — D«: SIM XII. 88
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