VMÄMM-NVtMMVüälluM Nr. 3 <R. 2). Leipzig, Donnerstag den 4, Januar 1934, 1Ü1. Jahrgang. RedMionAIer Teil, Bekanntmachung Wir laden hierdurch zu einer außerordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag, Äem 28. Januar 1834, vormittags 9 Uhr im Deutschen Vuchhändlerhaus zu Leipzig (Eingang Türm) gemäß 8 13 Absatz b und o der Satzung ein, Tagesordnung: 1. Bericht über das Reichskultur Kammergesetz und seine Durchführung. 2. Antrag des Gesamtvorstandes auf Satzungsänderung: Die Hauptversammlung wolle beschließen, die Satzung des Börsenvereins in Anpassung an das Reichskulturkammergesetz, die dazu ergangenen Durchführungsverordnungen sowie an die Satzung der Reichsschrifttumskammer und unter Berücksichtigung der nachstehend noch aufgeführten Gesichts punkte zu ändern und zur Prüfung dieses Antrags auf Satzungsänderung einen aus den Mitgliedern des Gesamtvorstandes sowie zehn weiteren Mitgliedern des Börsenvereins bestehenden außerordent lichen Ausschuß einzusetzen: 1. Verankerung des Führergrundsatzes, 2. Änderung der Vorschriften über Termin, Ort und Zuständigkeit der Hauptversammlung, 3. Aufnahme von Bestimmungen a) über die Verpflichtung des Mitgliedes zur Entsendung der in seiner Firma ausgebildeten Lehrlinge zu der vom 'Börsenverein eingerichteten Gehilfenprüfung, b) über Zusammensetzung und Aufgabenkreis des Prüfungsamts, 4. Streichung von Z 9 Ziff. 3 Halbsatz 2 (sofern rechtskräftige Verurteilung vorliegt), 5. Vereinfachung der Vorschriften über Ahndung der Verletzung von Mitgliedspflichten, 6. Verminderung der Zahl der Ausschüsse, 7. Vereinfachung der Vorschriften über Satzungsänderung. Die Hauptversammlung wolle ferner den Prüfungsausschuß ermächtigen, auch sonstige sich etwa noch als notwendig oder zweckmäßig erweisende Satzungsänderungen zur Beschlußfassung in der ordentlichen Hauptversammlung 1934 vorzubereiten. Wir weisen darauf hm, daß Stimmvertretung in dieser Hauptversammlung zulässig ist. Die Stimmübertragung hat in rechtsgültiger Form über den zuständigen Fach- oder Auslandverein und nicht über den Kreisverein zu geschehen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten. Die Vollmachten müssen acht Tags vor der Hauptversammlung den zuständigen anerkannten Fach- oder Auslandvereinen zugegangen sein. Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen werden am Sonnabend, dem 27. Januar nachmittags zwischen 6—7 Uhr und am Sonntag, dem 28, Januar vormittags zwischen f^9—9 Uhr im Ausschußzimmec (Buchhändlerhaus, Tür I, Erdgeschoß) ausgegeben. Den Leipziger Mitgliedern, soweit sie nicht Stimmvsrtretungen übernommen haben, werden die Druck sachen durch die Geschäftsstelle zugesandt. Im Falle der Siiimmvertretung sind die Papiere zu den genannten Zeiten im Aus schußzimmer abzuholen. Bon der Veröffentlichung eines Fremdenverzeichnisses wird abgesehen. Am Sonnabend, dem 27. Januar, findet um 192L Uhr ein Begrüßungsabend im Buchhändlerhaus statt. Sonstige gesellige Veranstaltungen fallen weg, Leipzig, den 2, Jammr 1934. Der Aktionsausschuß und Sesamtvorstand des .Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Or. Friedrich Oldenbourg, Vorsitzender. 9