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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1888
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1888
- Sprache
- Deutsch
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6248 Amtlicher Teil. 282, 5. Dezember 1888. Bericht über die Bcrhn»d>»»s,c» der nusicrordciitlicheu Haupt versammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Hauptgegcnstand der Tagesordnung sür die außerordentliche Hauptversammlung des Leipziger Vereines, welche am Montag, den 3. Dezember im Deutschen Buchhändlerhause abgehalten wurde, wart »Beschlußfassung über die Antwort aus das im Börsenblatt Nr. 274 abgedruektc Schreiben des Vorstandes des Börseuvcreins der Deutschen Buchhändler an den Verein der Buchhändler zu Leipzig.« Der Vorsitzende des Vereins, vr. Herr Eduard Brockhaus, erösfnete die Verhandlung mit einer Darstellung der Sachlage in der er ungesähr folgendes ausführte: Der Beschluß, welchen die heutige Hauptversammlung zu fassen habe, sei säst noch wichtiger als der, welchen sie am 11. Juli d. I. gefaßt habe. Es handle sich um die Beantwor tung des Schreibens, welches der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler unterm 22. November d. I. an unfern Verein gerichtet habe. Der Vorstand unseres Vereins habe dasselbe seinerseits nicht beantworten können, ohne eine Hauptversammlung zusammenzuberufen. Da die vorige Haupt versammlung bei ihren! Beschlüsse, sür das Gebiet des Vereins bei Verkäufen von Büchern an das Publilum einen Diskont von höchstens 5"/, sestzusctzcn, die Erwartung ausgesprochen habe, daß der Vorstand des Börsenvereius, wie er bereits vorher be schlossen habe, keinem Orts- oder Krcisvereine einen höheren Dis kont genehmigen werde, dieser aber jetzt mitgeteilt habe, daß er sür den Berliner Lokalverkehr einen Diskont bis zu 10°/, übergangswcise genehmigt habe, so sei der Leipziger Verein sicher doch berechtigt, jetzt von seinen! früheren Beschlüsse zurückzutrcten. Aber solle und dürfe er nunmehr für sich ebenfalls einen Diskont bis zu 10°/, verlangen? Diese Frage sei nach An sicht des Vorstandes nicht ohne weiteres zu bejahen. Erstens fehle für Leipzig der Grund, welcher sür Berlin hauptsächlich geltend gemacht worden seit Die sächsischen Behörden hätten in dankenswertester Weise erklärt, daß sie sich mit einem Diskont von 5°/, begnügen würde». Zweitens aber sei zu be fürchten, daß eine sofortige Entscheidung Leipzigs sür 10°/, die bisherigen jahrelange» Bestrebungen des deutschen Buchhandels, den Diskont auf L"/, zu beschränken — was doch gewiß im Interesse des deutschen Buchhandels liege — zu Falle bringen werde; denn die Entscheidung Leipzigs als Ccntralpunkt des deutschen Buchhandels solle mehr ins Gewicht als die Entschei dung Berlins oder irgend einer anderen Stadt. Hiernach könne der Vorstand nicht dazu raten, sofort zu 10"/, überzugehen. Allerdings aber müsse der Leipziger Buchhandel, wenn er an b"/, festhalte, sicher sei», daß nicht von Berlin und anderwärts nach Leipzig mit einem höheren Diskont als 5"/, geliescrt werde, und der Vorstand schlage deshalb der Hauptversammlung vor, von dem Vorstande des Börsenvereins für diese» Fall die bün digste Gewähr gegen alle etwaigen Hebelgriffe zu verlangen. Vermöge der Vorstand des Börsenvereins deni Leipziger Verein einen solchen Schutz nicht zu gewähren, so sei derselbe dann allerdings berechtigt, für sich dasselbe zu verlangen, was Berlin genehmigt worden sei, und der Vorstand schlage deshalb ferner vor, sür diesen Fall vom 1. Januar n. I. an ebenfalls einen Dis kont bis zu 10°j, zu verlangen. Ter Vorstand schlage deshalb den folgenden Beschluß vor t Tie außerordentliche Hauptversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig am 3. Dezember 1888 erklärt: I. Obgleich der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler für den Berliner Lokalverkehr einen Diskont bis zu 18"/, bei Bücherverkäufen llbergangs- weise genehmigt hat, ist der Leipziger Verein im Interesse des deutschen Gesamtbuchhandels bereit, an seinem früheren Beschlüsse, nur einen Diskont bis zu S»/, zu gestatten, sestzuhalten, sofern der Vorstand des Börsenvereins dem Leipziger Verein die bündigste Gewähr gegen alle Hebel griffe der Berliner Konkurrenz nach Leipzig zu bieten und die Mitglieder des Leipziger Vereins gegen die ihnen daraus entstehenden Nachteile zu schützen bereit und imstande ist. II. Vermag der Vorstand des Börsenvereins bis zum 31. Dezember d. I. diese Gewähr und diesen Schutz in einer dem Leipziger Verein genügenden Form nicht zu leisten, so beschließt sie, unter Aushebung des betreffenden Beschlusses vom 11. Juli d. I. den Mitgliedern des Vereins vom 1. Januar n. I.*) an bei Verkäufen von Büchern innerhalb des Gebiets des Leipziger Vereins die Gewährung eines Diskonts bis zu 10"/, zu gestatten. Der Vorsitzende brachte sodann noch ein Schreiben des Münchener, bezw. Bayerischen Buchhändler-Vereins zur Verlesung, in welchem aus die Bedeutung des Leipziger Beschlusses und die Pflicht des Vorortes hingewiesen wird. Ferner verlas der Vorsitzende den folgenden von einer Anzahl Leipziger Sortimentsbuchhandlungen eiugebrachtcn Gegen antrag: Die außerordentliche Hauptversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig vom 3. Dezember 1888 hebt den Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. Juli u. e., infolge Nichterfüllung der daran ge knüpften Bedingung seitens des Vorstandes des Börscn- vereins der Deutschen Buchhändler, in allen seinen Teilen auf und beschließt, in Ausführung des K 12 Ziffer 8 der Satzungen: -Der für das Gebiet des Vereines der Buchhändler zu Leipzig geltende Rabatt beträgt 10"/,.« Diesen Antrag, fuhr der Vorsitzende fort, könne der Vor stand der Hauptversammlung nicht zur Annahme empfehle». Er bemerke übrigens, daß auch sür den Fall, daß dieser Antrag zur Annahme gelange» sollte, von einer sofortigen Einführung eines Rabattes von 18"/, sür Leipzig nicht die Rede sein könne, weil satzungsgemäß zuvor die Genehmigung der- Vorstandes des Börscn- vereins zu einer Abänderung der am I I. Jnli vom Leipziger Verein beschlossenen Verkaufsnormen cingeholr werden müsse. Ebenso beruhe es aus einer vollständigen Verkennung der Ver hältnisse, wenn eine Anzahl der Leipziger Sortimentsbuchhand lungen nnterni 27. November d. I. dem Vorstande erklärt hätte, daß sie von diesem Tage an bei Verkäufen am Platze einen Höchstrabatt von 10°/, gewähren würden; bis zu einem ander weitigen Beschlüsse einer Hauptversammlung sei der Beschluß der vorhergehenden unbedingtes Gesetz für die Mitglieder des Vereins, und diese hätten nur die Wahl, sich diesem zu fügen oder aus dem Vereine auszulreten. Herr vr. Albrecht Kirchhofs stellte zunächst zur Klärung an die anwesenden Mitglieder des Börsenvereinsvorstandes die Frage, ob in Berlin die Ober- oder die Unterbehörden sich ver sagt hätten; bei Oberbehörden werde die Bestimmung sich nicht auf Berlin beschränken. Sodann sei die Mitteilung verschwommen, daß sich die 10"/, Rabatt auf Berlin beschränken sollen. Nicht nur Berlin, auch Leipzig arbeite nicht lediglich am Platze. Herr Ernst Seemann erwiderte, die Erklärung gehe vom Staatsministerium aus; Hebelgriffe außerhalb Berlins zu verhindern, das hänge im wesentlichen vom guten Willen der Verleger ab. Herr vr. Ed. Brockhaus fügte hinzu, von einem Vereins gebiete ins andere dürfe nur nach dortigen Verkaufsnormen ge liefert werden. Wen» Leipzig bei 5°/, bleibe, so dürfe jeder Leipziger »ach Berlin mit 10"/,, jeder Berliner nach Leipzig nur mit 5°/, Rabatt liefern. Herr vr. A. Kirchhosf: Leipzig sei verhindert, mit 10°/, nach auswärts zu liefern, während Berlin überallhin so liefere. Auch in München werde 10°/, von der Staatsbibliothek gefordert. *) Der Druckfehler in der gestrigen Nummer: -d. I.« wolle gefälligst berichtigt werden in »n. I.« Red.
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