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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.12.1931
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1931-12-22
- Erscheinungsdatum
- 22.12.1931
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- Deutsch
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MMMMmDeMlMl VuällmM Nr. 286 (N. 144). Leipzig. Dienstag den 22. Dezember 1931. 98. Jahrgang. ReÄMroneUer TA Bekanntmachung der Geschäftsstelle. Bell.: Einziehung des Mitglicdsbcitrags 1932. Bei den gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Verhält nissen soll den Mitgliedern die Zahlung des Mitgliedsbeitrags von jährlich 45 MM. nach Möglichkeit erleichtert werden. Der Vorstand hat deshalb beschlossen, vom Januar 1632 ab den Mit- glicdsbcitrag in monatlichen Teilbeträgen von 3.75 RM. eiuzu- zichen. Diese Regelung bedingt im Interesse rationeller Erledigung der damit verbundenen Arbeiten, daß sämtliche der BAG an gehörenden Mitglieder ihren Monatsbeitrag über diese zahlen und daß weiter von sämtlichen in Leipzig durch Kommissionär vertretenen Mitgliedern der Beitrag monatlich einheitlich beim Koutinissionür erhoben wird. Von den direkt verkehrenden Mit gliedern wird der Beitrag monatlich durch Postnachnahmc ein- gczogcn. Wenn sich Mitglieder in ihrer Buchhaltung die Mühe zwölf,naligcr Buchung ersparen wollen, besteht nur die Mög lichkeit, Anfang des Jahres den gesamten Mitgliedsbeitrag in einem Betrage zu zahlen. Soweit nicht der Mitgliedsbeitrag bis zum 6. Januar 1632 für das ganze Jahr im voraus gezahlt wird, tritt vom Januar 1632 ab folgende einheitliche und für die Mitglieder verbindliche Regelung ein, »1 Von den der BAG angehörenden Mitgliedern wird der Beitrag monatlich durch diese eingezogen. Vorherige Zu stellung einer Faktur unterbleibt. b> Bon den durch Kommissionär vertretenen Mitgliedern wird der Beitrag monatlich durch Barfaktur beim Kommissionär erhoben. ei Bon allen direkt verkehrenden Mitgliedern wird der Beitrag monatlich durch Postnachnahmc eingczogcn, von den Leip ziger Mitgliedern, soweit sie nicht über BAG oder Kommis sionär verkehren, durch Barfaktur. Die über BAG oder Kommissionär verkehrenden Mitglieder erhalten Anfang jedes Monats den Lastzettel oder die Vor faktur. Wir rechnen damit, daß der bei monatlicher Erhebung niedrige Betrag in allen Fällen bezahlt wird. Erfolgt Ein- lösupg durch BAG oder Kommissionär nicht, so wird der Monats- bcitrag ohnevorherigeBenachrichtigung durch Post nachnahme eingczogcn. Von dem betreffenden Mitglied wird im nächsten Monat der Monatsbeitrag dann wieder über BAG öder Kommissionär erhoben. Wird in zwei aufeinanderfolgenden Mo naten der Beitrag nicht beglichen, so wird die Lieferung des Mit- gliedsexemplars des Börsenblattes eingestellt. Die mit dem monatlichen Einzugsverfahren verbundenen Arbeiten bringen es mit sich, daß in allen Fällen an der Er hebung durch BAG oder Kommissionär unbedingt festgehalten werden muß und daß anders gerichtete Wünsche der Mitglieder, durch die das vereinfachte Verfahren wieder kompliziert würde, nicht berücksichtigt tverden können. Die Sonderbciträge der Kreisvereine, deren Einziehung der Börsenverein übernommen hat, werden ebenfalls in monatlichen Teilbeträgen zusammen mit dem Börsenvcreins-Mitgliedsbeitrag in einer Summe eingezogcn. Wir bitten die Mitglieder, im Interesse rationeller Durch führung des neuen Einzugsverfahrcns für Pünktliche Regelung der Beitragszahlung Sorge zu tragen. Leipzig, den 19. Dezember 1931. vr. Heß. Betrachtungen und Erläuterungen zur vierten Notverordnung. Die vierte Notverordnung des Reichspräsidenten vont 8. Dezember 1931 (NO.) hat eine Flut von Anfragen gebracht, nicht nur über die Durchführung der Prcissenkungsaktion, sondern auch über andere Vorschriften in diesem fünfzig Druck seiten umfassendeste Gosch. Man wünscht Zweifel geklärt, will Aus legungen oder Verhaltungsmaßregeln haben. Diesen Forderungen nachzukommen, ist keineswegs immer leicht und einfach; denn die Bestimmungen sind in vieler Hinsicht nicht eindeutig. Unter lagen für die juristische Interpretation fehlen zunächst noch voll kommen. Es handelt sich um lein in gründlicher Vorbereitung, durch Referenten und Ausschüsse durchgearbeitetes Gesetz und kann sich, wie jeder aus den vorhergegangenen Beratungen weiß, nicht darum handeln. Es ist ein unter stärkstem innen- und außenpolitischen Druck entstandenes Notwerk, das zudem in ein zelnen seiner Bestimmungen gegen schärfsten Widerstand er kämpft werden mußte. Deshalb wäre cs willkommen, wenn mau bis zur Herausgabe eventueller amtlicher Durchführungsbestim mungen und bis zum Erscheinen zuverlässiger Kommentare ab- warten könnte. Aber die Zeit drängt; die NO. schreibt kurz anberaumte Termine vor, die innegchaltcn werden müssen, will man sich nicht schwerwiegenden Rechtsnachteilen aussetzen oder- gar Gefahr der Bestrafung laufen. Aus diesem Grunde soll jetzt schon der Versuch einer Beleuchtung wenigstens der haupt sächlichsten Gesichtspunkte unternommen werden. Dabei muß von vornherein betont werden, daß es sich immer nur um die Auffassung des Verfassers des jeweiligen Abschnittes, keines wegs um eine offizielle Stellungnahme der Organisation han deln kann. Soweit später Richtigstellungen auf Grund amt licher oder sonstiger Verlautbarungen uotlvcudig werden sollten, wird eine zweite Artikelreihe zur gegebenen Zeit erscheinen. Gesondert bringen wir als Beilage zur heutigen Nummer des Börsenblatts eine von 1>r. Freyer bearbeitete Zusammenstel lung der wichtigsten in der NO. enthaltenen Termine und Fristen. Wir empfehlen sie besonderer Beachtung. I. Allgemeines. Wir sehen von einer Kritik des Gesetzeswcrkes als Ganzem ab. Wir prophezeien nicht über Erfolgs- oder Nichtcrfolgsmög- lichkeit. Das ist schon vor dein Erscheinen in der Tagesliteratur genugsam geschehen, geschieht jetzt erst recht, und die Kritik wird weiterhin zunehmen. Sie gehört nicht zum Bereich unserer Be trachtungen. Wir stellen uns für diese positiv ein in dein Sinne, daß die NO. Gesetzeskraft hat und irgendwie durchgeführt werden muß. Das wird natürlich nicht hindern, im einzelnen dort Kritik zu üben, wo die einzelne Bestimmung zu solcher herausfordert, wie z. B. bei der Erhöhung der Umsatzsteuer. Der achte Teil über den Schutz des inneren Friedens scheidet überhaupt aus unserer Darstellung aus. Wir behandeln nur die wirtschaftlichen Maß nahmen vom ersten bis siebenten Teil, möchten aber der Betrach tung im einzelnen folgende allgemeine voranstellen: Während die der NO. vorausgegangcncn staatlichen Maß nahmen gleicher Bezeichnung, also die erste bis dritte Notverord nung, immer nur einzelne wirtschaftliche Probleme heraus griffen, gleichsam nur einzelne Leidet, zu kurieren und versuchten, soll es sich jetzt um einen Total-angriss, um eine Radikalkur han deln, wobei allerdings berechtigte Zweifel am Platze sind, ob sic das wirklich ist. Die NO. will als Ganzes betrachtet sein; man 1093
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