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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.12.1931
- Strukturtyp
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- 1931-12-22
- Erscheinungsdatum
- 22.12.1931
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- Deutsch
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X; 288, 22. Dezember 1831. Redaktioneller Teil. BSrl-nbllltt s. d. Dtschn Buchhandel. schaftliche Nachteile zu befürchten sein, die auf andere Weise nicht behoben wenden können, und cs dürfen der Bewilligung nicht Interessen der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls ent- gcgenstchen. Solche Ausnahmcverhandluugcn werden bereits ge führt; und zwar für Zeitschriften, Lehrmittel und Musikalien, sofern diese letzteren noch den Preisstand vom Jahre 1914 haben. Wünscht der einzelne Verleger für einzelne seiner Verlags werke oder für Gruppen sine Sonderbehandlung, so muß er dies schnellstens beim Reichswirtschaftsministcrium beantragen; denn wenn er etwa nicht senkt und keinen Antrag stellt, so tritt Nichtig keit des Vertrages ein. Zuständig ist, worauf ausdrücklich hinge wiesen wird, nicht der Preiskommissar, sondern lediglich das Reichswirtschaftsministerium. Ich bin mir bewußt, keineswegs alle Fragen, die die prak tische Durchführung der Prcisscnkungsaktion für den Buchhandel stellt, berührt zu haben; sie müssen späterer Berichterstattung Vorbehalten bleiben, zum Teil auch erst noch bei den zuständi gen Stellen besprochen werden, so z. B. die Behandlung der Be- dingtlicferungen, die Anwendung der NO. auf die Bibliographie. Hervorgehoben sei nur noch, daß bei der Senkung der Preise die Pscnnigrechnung wieder zu Ehren kommen soll (deshalb auch das neue Vierpfennigstück). Der Verleger darf zwar über die 10 Prozent hinaus, nicht aber darunter abrundcn. Ein Werk z. B. zum jetzigen Ladenpreis von RM 2.20 darf nicht einfach einen neuen Preis von RM 2.— erhalten; das würde Nichtigkeit der Preisbindung bedeuten. Dagegen kann, wenn nicht der Preis von RM t.98 gewählt wird, was namentlich mit Rücksicht auf die Rabattberechnung schwierig ist, auf RM 1.95 abgerundet wer den. Es darf aber hoffentlich für die Durchführung der NO. im großen und ganzen erwartet werden, daß man sie durch klein liche Behandlung nicht unnötig erschwert. Ein erfreuliches Weih nachtsgeschenk ist gerade das erste Kapitel über die Preissenkung ohnehin nicht. III. Schutz gegen Überteuerung (der Preis kommissar für Preisüberwachung. Teil I, Kap. II). Der Rcichskommisfar soll zum Schutze der Bevölkerung gegen überkeuerung die Preise für lebenswichtige Gegenstände des täg lichen Bedarfs überwachen. Diese Überwachung erstreckt sich ans die Entstehung der Preise, insbesondere die den einzelnen Wirt- schaftsstufcn zufließenden Preisspannen und Zuschläge. Liegt nach Ansicht des Reichskommiffars oder der von ihm beauftragten Stellen eine Überhöhung vor, so tragen sie für die Senkung Sorge. Der Reichskommissar ist mit diktatorischer Machtbefugnis ausgestattet. Gegen seine Entscheidungen gibt es — mit einer einzigen Ausnahme'— keinerlei Rechtsmittel. Er entscheidet auch allein darüber, welche Waren als lebenswichtige Gegenstände des täglichcuBcdarfs anzusehcn sind. Er hat dicsogenanntcKompetenz- Kompetenz. Man wird annehmen dürfen, daß preisgebundene Waren, die nach Maßgabe des ersten Kapitels zwangsmäßig ge senkt werden, zunächst aus dem Wirkungsbereich des Reichskom missars ausscheiden. Grundsätzlich hat er aber auch auf diese die Einwirkungsmöglichkeit. Kap. I 8 13 schreibt ausdrücklich vor, daß die Pflichten und Befugnisse des Reichskommiffars unberührt bleiben. Trotz Preissenkung und natürlich erst recht, wenn sie nicht vorgenommen wird, also z. B. in den Fällen, in welchen anstatt Preissenkung einfach die Ladenprcisbindung aufgehoben wird, hat er die Möglichkeit der Einwirkung, vorausgesetzt, daß cs sich UNI eine Ware handelt, die als lebenswichtiger Gegenstand des täglichen Bedarfs auzusehen ist. Das dürfte keineswegs für alle Gegenstände des Buchhandels gelten, meiner Meinung nach für die meistmi nicht, ebensowenig wie Gegenstände des Buchhandels seinerzeit als Gegenstände des täglichen Bedarfs anzusehen waren und des halb der Preistreibereiverordnung nicht untcrfielcn. Während man aber damals immerhin die Möglichkeit hatte, die Anwen dung des Preistreibereirechts auf den Buchhandel vor den Ge richten zu bekämpfen, entscheidet jetzt der Reichskommissar dikta torisch. Man muß also wohl annehmen, daß der Kreis der ihm unterstellten Waren sehr weitgozogen werden wird. Die Bestimmungen des Kapitels II sowie die Verordnung über die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8. Dezember 1931 (RGBl. Teil I Nr. 80 vom 9. Dezember 1931) bringen in weitgehendem Maße das kriegswirtschaftliche Arsenal der Zwangsbewirtschaftung über Höchstpreise und der gleichen wieder. Gerade diese Bestimmungen zeigen Mit aller Deutlichkeit, daß wir uns wirtschaftlich im Kriegszustand be finden. Wie im militärischen Kriege gilt cs, die Ruhe und die Nerven zu behalten. Reichskommissar für Preisüberwachung ist der Oberbürger meister von Leipzig vr. Gocrdeler. Seine Äußerungen gegen über der Presse, seine bisherigen Amtshandlungen lassen er kennen, daß er an seine schwere Arbeit mit der richtigen Ein stellung herangeht; daß er vor allen Dingen vermeiden wird, bürokratisch und schematisch zu regieren. Diese Einstellung und schließlich auch die Tatsache, daß er als Oberhaupt von Leipzig die wirtschaftlichen Fragen des Buchhandels besonders gut kennt, lassen hoffen, daß der Buchhandel und der einzelne Buchhändler auf Verständnis rechnen können, soweit sic mit ihm unter dem Gesichtspunkt des Kapitels II überhaupt zu tun bekommen sollten. vr. Heß. Für die buchhiindlerische Fachbibliothek. Alle für diese Rubrik bestimmten Einsendungen sind an die Schrift leitung des Börsenblattes, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, Postschließ- sach 274/75 zu richten. Vorhergehende Liste s. 1931, Nr. 290. Bücher, Zeitschriften, Kataloge usw. ^Xrz'sta^Veria^^Ä 1.20^ ckemmeke Verlasssges^IIsclmft ^tkenaion m. b. 14. Inkalt: K.686- Der Bahnhofsbuchhandcl. 26. Hg., Nr. 16. Leipzig. Ans dem In halt: N. Leibl: Bahnhofsbuchhandel und Zeitungsgewerbe in Italien. — Vom Büchermarkt des Bahnhofsbuchhandels. Liklioxrapkie <Ier 8oriaIn i88ei>8cliakteu. 27. .1Z., 14. 11. kerlin: Loto K 0. Lock. Lä.. Koriin: Verreicknis: »Die ^U8le8o«. 3 8. 4" In diesem Verzeichnis sind zum ersten Mal Musikalien, Bücher und Schallplatten gemeinsam aufgeführt. Die Biicherwelt. Zeitschrift des Borromäusvereins. 29. Hg., H. i. (Versandstellc: Hermann Ranch in Wiesbaden.) Ans dem Inhalt: M. Menrcr: Neue Jugendbücher. — P. Bauer: Die Welt des Tieres. Literaturangaben. — L. Kiesgen: Rnndgang durch die Bilderbuch-Ernte 1931. A. Beckmann: Vom Kampf der Ge schlechter. Ein Beitrag zur modernen Eheliteratur. H. Stahl: ErbauungZschriften. - H. Theele: Kalenderschau für 1932. Der Buch- und Zeitschriftciihandel. 52. Hg., Nr. 50. Berlin. Aus dem Inhalt: G. O. Klein: Aus der Praris für die Praris. - E. Drahn: Neue Weihnachtsbücher für die Hugeud. (Horts.) >vi88«n8l:k3kt1ick6 k-iteralur. 1. ?olge. 64 8. Der Wegweiser« erscheint in einer Auflage von 20 000 Stück und wird ausschließlich an die Kunden der H-irma versandt. Hn einem Eiuleituugsaufsak »Gespräch mil einem Buchhändler« wird mancher Rat für die Büchcrauswahl gegeben: dasselbe tut auch Tony Kellen in dem Aufsatz »Bücher machen Millionäre. Vom Bücherlesen als Kapital«. 1097
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