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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1887
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1887
- Sprache
- Deutsch
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Voigtländer jun'-Kreuznach, Winter-Heidelberg; dafür die Herren Lamport - Augsburg und Bergstraeßer - Darmstadt. Eine Anfrage des Herrn Cr edn er-Leipzig, ob der neu eingeführte Schlüssel zum »Monatlichen Verzeichnis der Neuigkeiten« als unentbehrlich befunden werde, wird bejaht. Nachdem Herr Or. von Hase-Leipzig einer Kritik des Rechen schaftsberichtes seitens Herrn Hendschels-Frankfurt entgegen getreten, bringt Herr Th. Ackermann-München das Verlangen zum Ausdruck, es möchte die Freiheit der Anzeigengröße im Börsenblatt beseitigt und die frühere Einrichtung wiederhergestellt werden. Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Alt-Frankfurt, Grunow-Leipzig, Ackermann-München, Lampart-Augsburg beteiligen, findet ein Antrag des Herrn Winter-Heidelberg An nahme, welcher die Zustimmung zur Erhöhung des Insertions- Preises an die Bedingung der Rückkehr zur früheren (nur ein spaltigen) Einrichtung der Börsenblatt-Anzeigen knüpft. Punkt 4 der Tagesordnung der Delegierten-Versammlung ist der Antrag des Herrn Cr edn er-Leipzig: »Die Beschränkung der Rabattbestimmungen auf den Ver kehr innerhalb des Deutschen Reichs, sowie auf den Verkehr nach und in Österreich und in der Schweiz ist aufzuheben, und sind die Bestimmungen auf Europa auszudehnen. Nur in den außereuropäischen Ländern sollen dieselben keine Geltung haben.« Nach Begründung durch den Antragsteller sprechen hierzu die Herren Schöningh-Münster, Harrassowitz-Leipzig, Mühl- brecht-Bertin, vr. von Hase-Leipzig, Th. Ackermann-Mün chen, Prager-Berlin. Aus Antrag des Herrn Strauß-Bonn geht die Versammlung über den Antrag zur Tagesordnung über. Punkt 5, die Frage der Buchbinder-Kommissionäre, findet seine Beleuchtung durch die Herren Voigtländer jun.-Kreuznach, Meißner-Elbing, Schmidt-Döbeln, Biller-Prenzlau und Limbarth-Wiesbaden, welcher letztere folgenden Antrag einbringt: »Die Delegierten-Versammlung wolle beschließen, einen Normal-Rabatt für Wiederverkäufe! festzustellen und diesen Beschluß bei der bevorstehenden Statuten-Revision zur Berück sichtigung zu empfehlen.« Der Antrag wird augenommen. Im Namen der beiden Vereine der Berliner und der Leipziger Musikalienhändler stellt hierauf Herr Ile. von Hase-Leipzig fol genden Antrag: »Als Schleuderei beim Musikalienverkause soll angesehen werden: die Gewährung höherer Kundenrabatte, als solche für den deutschen Musikalienhandel durch den Verein der deutschen, Musikalienhändler, sowie durch die betreffenden Kreis- oder Ortsvereine für den Wohnort des Käufers als Höchstrabatte festgesetzt sind.« Der Antrag wird angenommen und soll, dem Vorstande des Börsenvereins zur Berücksichtigung überreicht werden. Nachdem zum Schluß Herr Wohwod-Breslau über die Ver mögenslage des Verbandes Bericht erstattet, wird beschlossen, für das Rechnungsjahr 1887/88 2 ^ pro Mitglied der einzelnen Vereine als Beitrag zu erheben. Friedrich Kapp's Geschichte des deutschen Buchhandels. Von Carl B. Lorck. (Fortsetzung aus Nr. 79. 83. 87. 93. 95. u. 99.) VII. Die k. k. Bücherkommission in Frankfurt a. M. Wie aus dem vierten Artikel ersichtlich ist, hatte der Prote stantismus sich der Führung im geistigen Leben bemächtigt und den Unterricht in die Hand genommen. In dem letzten Drittel des sechzehnten Jahrhunderts fängt jedoch auch der Jesui tismus au mit den Mitteln der neuen Zeit zu arbeiten. An Talenten dazu fehlte es in seinen Reihen nicht, und erleichtert wurde ihm der Kampf außerdem durch die gegenseitige Wut, mit der sich Lutheraner und Reformierte bekämpften. Ja, selbst die weltliche Macht bot ihm ihren Arm und kein Geringerer als der deutsche Kaiser war es, der auf den Befehl des Papstes sich zu Polizei- und Häscherdiensten gegen Litteratur und Buchhandel hergab. In die höchste Blüte der Frankfurter Messe fällt der Erlaß, durch welchen Kaiser Maxmilian II. am 1. August 1569 eine Bücherkommission in Frankfurt einsetzt. Er verfolgte damit den doppelten Zweck, die Hinderung der Verbreitung verbotener Schriften, dann auch (anfänglich vielleicht hauptsächlich) die Wahrung seiner Rechte auf die Freiexemplare, welche er bei Er teilung der Privilegien für einzelne Bücher beanspruchte. Erst am 11. September 1569, also zu einer Zeit, wo die Messe bereits im vollen Gange war, wurde der Erlaß dem Rat in Frankfurt mitgeteilt, der jedoch die Bedeutung der Sache unter schätzte und so unklug war, in einem Bericht vom 17. November 1569 den Kaiser zu ersuchen, er möge doch selbst einige gelehrte Herren nach Frankfurt senden, um die nötigen Maßregeln zu er greifen, bei welchen der Rat die Kommission nach Kräften unter stützen würde; ein Anerbieten, welches der Kaiser selbstverständ lich bestens acceptierte. Hätte der Rat die Tragweite seines Vorgehens voraussehen können, so würde er sich wohl gehütet haben, sich selbst eine solche Falle zu stellen. Zwar machten sich die Folgen unter der Regie rung Maximilians II. nicht so sehr bemerklich; sein Nachfolger Rudolph II. aber begann bereits im dritten Jahr seiner Regie rung den Feldzug gegen die Frankfurter Büchermesse, welche nicht mit Unrecht den Ratgebern des Kaisers als das gefährlichste Nest der Ketzerei erschien. Des Kaisers erster Befehl von 1579 ver langt die Hilfe des Rats zu der angeordneten Inquisition in den Druckereien und Buchläden. Ob dev Dank, den der Kaiser im März 1580 dem Rat für seine willfährig geleistete Beihilfe aus spricht, dessen stadtväterlichem Herz wohlgethan hat, ist vielleicht zu bezweifeln. Zu gleicher Zeit wird zur besseren Überwachung der Famosschriften ein zweiter Büchcrkommissar ernannt. Von jetzt ab maßte sich der Kaiser die Zensur der in Frankfurt er schienenen Bücher an und unterdrückte die gesamte ihm nicht genehme Lüteratur. Jetzt, wo es zu spät war, ging den Frank furter Ratsherren denn auch ein Helles Licht auf. Mit Schrecken sahen sie, daß sie nicht mehr Herren im eigenen Hause waren, das Übel entwickelte sich jedoch erst nach und nach in seinem vollen Umfang. Während des sechzehnten Jahrhunderts kam es noch nicht zu ernstlichen Verwickelungen, doch mag im Stillen tüchtig miniert worden sein, während die zutage liegende Thätigkeit der Bücherkommission sich auf die Einsammlung der Freiexemplare beschränkte. Im Jahre 1608 wurde aber der auf drei Mitglieder verstärkten Bücherkommission aufgetragen, die Visitationen, welche fast 25 Jahre geruht hatten, wieder auf zunehmen, und sie »fruchtbarlich« zu machen, d. h. jedes mißliebige Litteraturerzeuguis zu unterdrücken, die Beaufsichtigung der Heraus gabe des Meßkatalogs in die Hände zu nehmen und auf Grund des angeblichen Regals im Reiche die preßpolizeiliche Beaufsich tigung der fremden Buchhändler und Buchdrucker auf der Messe an sich zu reißen. Am meisten opponierten die sächsischen Buchhändler gegen Maßregeln, die mit einem Schlage den ganzen lutherischen Ver lag für vogelfrei erklärten, und sie verstanden es, den Rat der Stadt Leipzig, zugleich auch die beiden Kurfürsten Christian II. von Sachsen und Friedrich IV. von der Pfalz für die Sache zu ge winnen; letzteren namentlich durch den Heidelberger Verleger Gotthard Vögelin. Die langen Verhandlungen führten zwar nicht zu einer rechtsgiltigen Entscheidung, hatten aber wenigstens zur Folge, daß die protestantischen Verleger fürs erste weder mit Be schlagnahmen noch mit sonstigen Strafen behelligt wurden. Nach dem Tode des Kaisers Rudolph 1612 nahm die poli tische und religiöse Spannung in Deutschland noch mehr zu, und die Anzeichen des aufsteigenden Gewitters wurden immer bedrohlicher. Schmähschriften, Volkslieder gehässigster Art wurden auf Messen und Jahrmärkten verbreitet. Die Bücherkommission verfolgte sie, d. h. die seitens der Lutheraner verbreiteten, mit
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